Grünen-Politiker Janosch Dahmen stellt Strafantrag gegen X-User: 1800 Euro wegen „Heul leise, du Lappen!“
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Weil er vor einem Jahr einen Tweet des grünen Bundestagsabgeordneten Janosch Dahmen mit „Heul leise, du Lappen, das ist erst der Anfang“ kommentiert hat, soll Daniel Kindl aus Niedersachsen 1800 Euro zahlen. Dahmen selbst hat den Strafantrag gestellt.
Erst ein Jahr später flatterte der Strafbefehl mit der Post herein: Als Daniel Kindl am vergangenen Dienstag seinen Briefkasten leerte, hielt er das Schreiben vom Amtsgericht Springe in den Händen.
Der Vorwurf: Kindl hatte am 4. Januar 2024 unter einen Tweet des Grünen-Abgeordneten Janosch Dahmen kommentiert: „Heul leise du Lappen. Das ist erst der Anfang.“ Nach Ansicht von Dahmen und der Staatsanwaltschaft eine Beleidigung. Dahmen selbst stellte am 19. Februar 2024 Strafantrag gegen Kindl.

„Vielen Bauern geht es schlecht“
Dahmen hatte in seinem Tweet Bezug auf den angeblichen Angriff gegen Wirtschaftsminister Habeck in Schlüttsiel genommen, der sich allerdings schnell als Luftnummer entpuppte. Am 4. Januar 2024 schrieb der Abgeordnete: „Ich mag mir die Sorgen von Robert #Habeck seiner Familie & den Sicherheitsbehörden angesichts solcher Situationen nicht ausmalen. Derartige Versuche, sich mit Lautstärke & Einschüchterung in unserer Demokratie durchzusetzen, müssen aufhören!“
Gegenüber NIUS erklärt Kindl den Kontext, in dem sein Kommentar entstanden ist: „Ich wohne in einem Dorf in der Nähe von Hannover, hier gibt es viele Bauern, die unter der aktuellen Politik leiden. Zu jenem Zeitpunkt wurde bereits berichtet, dass der Angriff auf Habeck nicht in der von den Grünen verbreiteten Form stattgefunden hatte, sondern dass die Bauern lediglich protestiert und ihren Unmut kundgetan hatten. Mit meinem Tweet wollte ich deutlich machen, dass wir Menschen vom Land uns auch in Zukunft gegen die Bauern-feindliche Politik wehren werden.“

Der Strafbefehl gegen Daniel Kindl
30 Tagessätze à 60 Euro
Bereits im Dezember hatte Kindl eine Vorladung der Polizei in der Sache erhalten. Er erschien zwar auf der Wache, äußerte sich allerdings nicht, sondern übergab die Sache einem Anwalt. Dieser forderte Akteneinsicht an – die er bis jetzt nicht erhalten hat. Stattdessen kam der Strafbefehl.

Die 1800 Euro, die der Pattenser nun zahlen soll, setzen sich aus 30 Tagessätzen à 60 Euro zusammen, zusätzlich soll er Gerichtskosten im Wert von 81 Euro übernehmen. Kindl: „Ich werde das Geld natürlich nicht zahlen, sondern habe die Angelegenheit meinen Anwälten übergeben.“
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Janina Lionello
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