Hausdurchsuchung bei Medien-Professor Norbert Bolz: Hinweis kam von staatlicher Meldestelle
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Eine staatliche Meldestelle war es, die dem Medienprofessor Norbert Bolz die Behörden auf den Hals gehetzt hat. Vier Berliner Polizisten standen wegen eines ironischen Beitrags auf X mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür des Medienwissenschaftlers. Ihm wird die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen.
Wie NIUS nun erfuhr, kam der Hinweis von der staatlichen Meldestelle „HessenGegenHetze“.
Am 27. November 2024 habe die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI), eine eigens eingerichtete Abteilung beim Bundeskriminalamt, den Hinweis aus Hessen erhalten. „Diesen bewertete die ZMI/BKA als strafrechtlich relevant und leitete den Vorgang nach Feststellung der örtlichen Zuständigkeit an das LKA Berlin weiter“, teilte die Pressestelle des Bundeskriminalamtes mit.
Heißt: Der Hinweis, der die Ermittlungen gegen Bolz angestoßen und schließlich zur Hausdurchsuchung geführt hatte, kam von einer staatlichen Meldestelle.
Zum Vorgehen der Behörden erklärte die Pressestelle des BKA weiter:
„Die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI/BKA) prüft die von ihren Kooperationspartnern angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern. Die endgültige Entscheidung über das Vorliegen einer Straftat und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens obliegt der Justiz bzw. der jeweils örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörde. Nach Übermittlung eines Sachverhalts an die örtlich zuständige Strafverfolgungsbehörde in den Bundesländern erhält das Bundeskriminalamt keine Informationen über den Fortgang der Ermittlungen und somit auch keine Erkenntnisse zu etwaigen Gerichtsverfahren und deren Ausgang.“
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