An einem Donnerstag um 8 Uhr 50 klopfte die Polizei an die Tür von Norbert Bolz – Protokoll eines Anschlags auf die Meinungsfreiheit
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23. Oktober 2025, 8:50 Uhr, Berlin. Während draußen die Blätter fallen, klopfen vier bewaffnete Polizeibeamte an die Wohnungstür des Publizisten und WELT-Kommentators Norbert Bolz. Am Abend weiß die gesamte Republik von der Hausdurchsuchung – allseits blankes Entsetzen. NIUS protokolliert den unfassbaren Vorgang sowie seine Vorgeschichte in allen Details.
Es ist ein stiller Herbstmorgen in Berlin-Zehlendorf, die Straßen noch feucht vom nächtlichen Regen. Vor den Häusern schweben Blätter langsam zu Boden. Nichts deutet auf einen außergewöhnlichen Tag hin – bis ein Polizeiwagen am Straßenrand stoppt und Beamte aussteigen, die Waffen am Gürtel. Sie gehen auf ein Haus zu, klingeln und warten. Drinnen steht ein Mann im Morgenlicht – möglicherweise noch im Bademantel. Ein bekannter Publizist, ein intelligenter Kommentator, ein unbescholtener Bürger. Wenig später stapft der Staat in sein Zuhause. Der Vorwand: ein Post auf Social Media.
Am 20. Januar 2024 hatte Norbert Bolz getwittert: „Gute Übersetzung von woke: Deutschland erwache!“

Wegen dieses Tweets brummte Richter Dr. Fricke Norbert Bolz eine Hausdurchsuchung auf. NIUS berichtete den unglaublichen Vorgang zuerst.
Der Tweet war eine Replik auf einen Beitrag der Taz, die ihren Artikel folgendermaßen angekündigt hatte: „AfD-Verbot und Höcke-Petition: Deutschland erwacht“.
Die linke Taz wird Donnerstagabend schreiben: „Die Taz wundert sich über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, hält eine Hausdurchsuchung wegen eines solchen Tweets für unverhältnismäßig und fragt sich, warum die Staatsanwaltschaft nicht schon 1998 bei der Taz geklingelt hat, als wir titelten 'Deutschland, erwache!'“

1998 kam niemand auf die Idee, diese Überschrift als NS-Parole zu verfolgen.
Hausdurchsuchung ohne jeden Sinn
Im Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten, der NIUS vorliegt, heißt es sinngemäß, Bolz sei bewusst gewesen, dass es sich bei dem Ausspruch um eine SA-Losung gehandelt habe und dass eine unbestimmte Zahl von Personen den Tweet habe wahrnehmen können. Unterzeichnet wurde der Beschluss von Amtsrichter Lars Fricke, der entschied, die Durchsuchung sei verhältnismäßig und erforderlich, daher legal.
Die einfachste Logik spricht dagegen: Die Durchsuchung konnte nichts Neues ans Licht bringen. Bolz hat nie bestritten, dass er Autor des Tweets ist. Welche neuen Rückschlüsse hätte die Auswertung von Smartphone oder Laptop erlauben können?
Zwar kann eine Staatsanwaltschaft zur weiteren Ermittlung eine Durchsuchung beantragen – aber nur, wenn sie erforderlich ist. Dafür braucht es gewichtige Gründe – etwa, wenn sich die Identität des Täters anders nicht klären lässt. Das ist hier ausgeschlossen.
Ein unheimlicher Ratschlag
Trotzdem heißt es im Beschluss von Richter Fricke sinngemäß, die Durchsuchung könne abgewendet werden, wenn das Tatmittel freiwillig herausgegeben werde oder wenn Bolz den Beamten Einsicht in den Post gewähre und sie ein Foto davon machen lasse. Unterstellt wird damit, dass sich auf dem Handy etwas herausfinden ließe, das öffentlich im Internet stand.
Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner fragt: „Autor und Post sind bekannt – was suchen die Beamten da?“ Strafverteidiger Udo Vetter betont, ein Anhörungsbogen hätte genügt. Die Durchsuchung hält er für „krass rechtswidrig“.
Bolz zeigt den Beamten den Tweet auf dem Smartphone, die Durchsuchung wird beendet. Einer der Beamten gibt ihm mit auf den Weg: „Sie sollten in Zukunft vorsichtiger sein, was Sie posten.“ Bolz sagt, die Beamten seien freundlich gewesen und die Maßnahme sei ihnen offenbar peinlich gewesen. Entscheidend ist allerdings: Der Ratschlag, beim Posten „vorsichtig“ zu sein, kann nur einschüchtern.
Die Durchsuchung endet um 9:38 Uhr. Die Beamten verlassen Zehlendorf.

Berlin-Zehlendorf gehört zu den wohlhabenden Bezirken Berlins.
Die Vorgeschichte: Ein Tweet reist durchs Land
Am 27. November 2024 ging bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) im BKA eine Meldung über den Tweet ein. Sie kam von der Meldestelle „HessenGegenHetze“, einer beim hessischen Innenministerium angesiedelten staatlichen Stelle, an die Bürger Hinweise senden können.
Acht Vollzeit- und fünf Teilzeitmitarbeiter bearbeiten dort die Einsendungen – Kritiker sprechen von Denunziationen – „engagierter Bürger“, die glauben, damit etwas für „unsere Demokratie“ zu tun. Der Staat klopft ihnen dafür auf die Schultern: „Meldehelden“ heißt die App.

Stolz wie Oskar: Tarek Al-Wazir (Grüne) und Volker Bouffier (CDU) stellen 2019 ihr Petzprogramm „Hessen gegen Hetze“ vor.
Davon scheinen tatsächlich viele Menschen regen Gebrauch zu machen: Seit 2020 gingen dort ganze 75.000 Hinweise ein, fast die Hälfte allein im vergangenen Jahr. Für 2024 wurden mehr als 15.000 Fälle erfasst – mehr als doppelt so viele wie 2023. Das Programm „Hessen gegen Hetze“ wurde 2019 vorgestellt, politisch verantwortet wird es nun von Innenminister Roman Poseck (CDU) und Ministerpräsident Boris Rhein (CDU).
Die Meldestelle ist für drastische Übergriffe bekannt: Auch der sogenannte „Schwachkopf“-Fall – ein bayerischer Rentner bekam wegen eines Satire-Memes Hausbesuch vom Staat – nahm dort seinen Anfang. Für den Betrieb flossen im Jahr 2024 rund 1,18 Millionen Euro.

Acht Mitarbeiter beschäften sich hier Vollzeit mit „Hass und Hetze“, darunter intelligente Postings von Norbert Bolz.
Zurück zu Bolz: Das BKA leitet die Meldung an das LKA Berlin weiter, von dort geht sie an Polizei und Staatsanwaltschaft. Im Frühjahr, am 4. April 2025, beantragt die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung, am 29. April 2025 unterschreibt Amtsrichter Lars Fricke am Amtsgericht Tiergarten. Dann Stille, monatelang — bis der Herbst längst da ist und der Staat zum bislang vielleicht brutalsten Anschlag auf die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland schreitet. Ein nassgrauer Morgen – und die bewaffnete Exekutive vor der Tür von Norbert Bolz.
Deutschland im Herbst
Das Vorgehen löst allseits Entsetzen aus. Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel sagt, die Ironie des Tweets sei so offensichtlich, dass man vorsätzlich missverstehen müsse, um eine Straftat zu konstruieren. Das erinnere an die „Bamberger Justizposse, wo Menschen wegen ‚Schwachkopf‘ oder dem satirischen Ausspruch ‚Ich hasse die Meinungsfreiheit‘ verfolgt wurden.“ Steinhöfel fordert Innenminister Dobrindt zum Einschreiten auf: „Es kann nicht sein, dass Behördenleiter offenbar nicht mehr zwischen strafbarer Propaganda und zulässiger Meinungsäußerung unterscheiden können. Diese Inkompetenz ist keine Kleinigkeit – sie untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.“
Der Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Jürgen Kaube, schreibt, Staatsanwälte und Richter, die hier einen Anfangsverdacht erkennen, „sollten ins Repetitorium zurückgeschickt werden“. Man habe offenbar die Lektüre des Paragraphen 86 StGB, auf dem die Hausdurchsuchung gegen Bolz basiert, „nach Absatz 1 abgebrochen“ und den Absatz 4 nicht gelesen, in dem ausdrücklich steht, dass solche Sätze zulässig sind, wenn sie der Aufklärung, der Kunst oder Wissenschaft dienen.
Am Abend sagt Bolz bei NIUS Live, die Staatsanwaltschaft habe „den Kontext weggesprengt“. Es gehe um Einschüchterung. Er vermutet, „dass eine angestaute Wut über meine Kommentare einen Schwellengrad überschritten hat“.
Bolz weiter: „Das ist eine Art von Umsichschlagen von Leuten, die spüren, dass sie nicht mehr die politische Hegemonie sind und jetzt zu extremsten Mitteln greifen.“ All das sei gruselig – jedoch: „Es trifft mich nicht so hart wie tausende andere, die versuchen, ihre Meinung zu äußern. Die haben kaum Unterstützung und bei denen steht auch die Karriere auf dem Spiel und für die muss man weiterkämpfen.“
Man muss sich nicht um Norbert Bolz Sorgen machen – man muss sich um einen Staat sorgen, der vor Worten solche Angst hat, dass er sie an einem unbescholtenen Publizisten verfolgt – an einem Tag im deutschen Herbst.
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Felix Perrefort
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