An Paragraf 188 angelehnt: Wie Hubigs Zensur-Gesetz zur Waffe gegen Machtkritik wird
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Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Regulierung von Deepfakes könnte die strafrechtliche Verfolgung regierungskritischer Meinungsäußerungen im Netz ermöglichen. Dies geht aus dem Gesetzesentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig zum „Schutz vor digitaler Gewalt“ hervor, der NIUS vorliegt. Dort wird explizit auf Paragraf 188 Bezug genommen, der Politikerbeleidigung unter Strafe stellt.
Das geplante Gesetz gegen „digitale Gewalt“ regelt nicht nur die strafrechtliche Verfolgung sogenannter sexualisierter Deepfakes, also mittels KI erzeugter pornografischer Videos, sondern auch die Ahndung von Deepfakes ohne pornografische Inhalte. Die Verbreitung solcher künstlich generierter Videos einer Person ist laut Entwurf dann strafbar, wenn diese geeignet sind, das „Ansehen dieser Person erheblich zu schaden“.
Im Gesetzesentwurf wird ausgeführt, diese „Ansehensschädigung“ sei an die „Ehrverletzungstatbestände der §§ 185 und folgende StGB angelehnt“. Zu ebendiesen Ehrverletzungstatbeständen zählt auch Paragraf 188, der Politikerbeleidigung unter besonders harte Strafe von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe stellt.
Das bedeutet: Das Verbreiten sogenannter Memes – also satirischer Bildmontagen, die Politiker aufs Korn nehmen – könnte in Zukunft leichter geahndet werden. Laut Strafgesetzbuch fallen Beleidigungen gegen Politiker dann unter Paragraf 188, wenn sie geeignet sind, „sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“. Wenn ein Politiker-Deepfake dieses Kriterium erfüllt, könnte es demnach mit dem neuen Gesetz geahndet werden.
Der Strafrechtler Udo Vetter kritisiert Hubigs Entwurf gegenüber NIUS: „Der Hauptanwendungsfall des Gesetzes gegen Deepfakes ist der Witz auf X: Zum Beispiel ein Video, in dem Donald Trump mit Wladimir Putin tanzt. Solche harmlose Machtkritik kann jetzt noch leichter verfolgt werden. Mit dem neuen Gesetz könnte schon die Veräppelung der Mächtigen strafbar werden.“

Strafrechtler Udo Vetter
Verschiebung der Strafbarkeitsdefinition
Vetter sieht eine Verschärfung gegenüber der bisherigen Politiker-Beleidigung: „Paragraf 188 zielt auf die Ehrverletzung ab. Im neuen Gesetz hingegen wird der Begriff der ‚Ansehensschädigung‘ eingeführt. Das ist in etwa so, als würde der Düsseldorfer Rosenmontagszug zur strafbaren Darstellung von Politikern erklärt.“
In der Begründung des Gesetzes wird die Ansehensschädigung so definiert, dass sie „eine gewisse Schwere erreichen muss und nicht mehr als sozial hinnehmbar erscheinen kann“. Hier zeigt sich, dass sich die Definition der Strafbarkeit verschiebt – von einer Verletzung der Ehre, die sich gegen die Würde des Betroffenen richtet, hin zu dessen öffentlicher Wahrnehmung. Wer mit kritischen Deepfakes das Ansehen eines Dritten gefährdet, könnte damit ins Visier der Justiz geraten.
Immer wieder wurden in der Vergangenheit legitime regierungskritische Darstellungen juristisch verfolgt – und in Zwischeninstanzen teilweise auch verurteilt. So wurde gegen den Unternehmer Michael Much nach einer Hausdurchsuchung ein Strafbefehl in Höhe von 6.000 Euro verhängt, weil er ein satirisches Plakat gegen die Grünen vor seinem Haus aufgestellt hatte. Darauf zu sehen: Ricarda Lang im grünen Kleid auf einer Dampfwalze, Annalena Baerbock als Kleinkind dargestellt. Später wurde Much freigesprochen.

Der Chefredakteur des Deutschlandkuriers, David Bendels, hatte 2023 eine Fotomontage der damaligen Innenministerin Nancy Faeser veröffentlicht, auf der ihr die Worte „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ in den Mund gelegt wurden. Daraufhin wurde er vom Amtsgericht Bamberg wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt – bis ihn die nächste Instanz freisprach.
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Pauline Voss
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