Ja, sind wir denn wahnsinnig!? Unter Merz wurden 756 Afghanen nach Deutschland eingeflogen!
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Noch vor der Bundestagswahl positionierte sich Friedrich Merz klar und deutlich. Im Kanzler-Duell am 19. Februar kritisierte er: „Wir sind das einzige Land in ganz Europa, das aus Afghanistan immer noch Ortskräfte holt nach Deutschland. Sind wir denn wahnsinnig geworden?!“ Und weiter: „Andere Länder schieben nach Afghanistan ab!“
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Offenbar sind „wir“ wirklich wahnsinnig geworden. Denn seit dem Amtsantritt von Friedrich Merz wurden 756 Afghanen über deutsche Aufnahmeprogramme nach Deutschland eingeflogen. Das ergab eine Anfrage von NIUS beim Bundesinnenministerium.
NIUS präsentiert die Chronik der in Deutschland ankommenden Afghanen-Flieger:
1. September 2025: 48 Afghanen
24. September 2025: 28 Afghanen
30. Oktober 2025: 14 Afghanen
5. November 2025: 31 Afghanen
11. November 2025: 11 Afghanen
20. November 2025: 52 Afghanen
28. November 2025: 71 Afghanen
2. Dezember 2025: 192 Afghanen
16. Dezember 2025: 160 Afghanen
22. Dezember 2025: 141 Afghanen
Addiert man alle öffentlich bestätigten Flüge zwischen dem 1. September und dem 22. Dezember 2025, ergibt sich eine Gesamtzahl von 748 eingeflogenen Afghanen. Dabei handelt es sich um eine Mindestzahl, da nur Flüge mit offiziell genannten Personenzahlen berücksichtigt sind.
Auf NIUS-Anfrage erklärt das Bundesinnenministerium: „Seit Mai 2025 sind insgesamt 756 Personen über die verschiedenen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan nach Deutschland eingereist (Stand: 23.12.2025). Davon waren 24 Personen im Ortskräfteverfahren. Seit Juli 2024 erfolgen keine Aufnahmezusagen in neuen Fällen mehr.“
Wie viele Afghanen kommen noch?
Im Juni hatte Außenminister Johann Wadephul (CDU) erklärt, dass weitere 2500 Afghanen aufgenommen werden sollen. „Wo wir Aufnahmezusagen in rechtlich verbindlicher Form gegeben haben, halten wir die selbstverständlich ein“, so der Minister.
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Laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt befanden sich zum Stichtag 18. Dezember noch rund 460 Personen in Pakistan, „die sich im Bundesaufnahmeprogramm befinden, und 75 Personen, die sich im Ortskräfteprogramm befinden“. Abzüglich, der am 22. Dezember eingeflogenen 141 Afghanen, ergibt sich die Zahl von 394 Afghanen, die auf ihren Flug nach Deutschland warten. „Den Angaben zufolge befinden sich in Pakistan nunmehr noch rund 45 Menschen im Ortskräfteverfahren sowie 264 Menschen im Bundesaufnahmeprogramm“, schrieb beispielsweise der Spiegel am Montag.
Der Steuerzahler wird zur Kasse gebeten
Für Ausflug, Unterkunft und Versorgung von mehreren Tausend Afghanen aus Pakistan hatte die Bundesregierung zwischen 2022 und November 2024 49 Millionen Euro ausgegeben, wie NIUS exklusiv berichtet hatte. Eine Frage nach der dem aktuellen Stand der Kosten ließen das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium unbeantwortet.

Menschen aus Afghanistan, die zuvor mit einem Flugzeug auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen gelandet sind, werden von einem Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch den Flughafen begleitet.
Bis heute verschleiert die Bundesregierung zudem, welche NGOs bei der Auswahl der Afghanen mitentschieden haben. Aus dem BMI heißt es: „Die Bundesregierung übernimmt die Organisation und die Kosten der Reise nach Deutschland. An der Organisation der Einreisen sind keine zivilgesellschaftlichen Akteure beteiligt – weder logistisch noch finanziell.“
Diese Aussage ist nur teilweise richtig. Denn NGOs treffen natürlich nicht die Aufnahmeentscheidungen selbst. Das heißt: Sie bestimmen nicht, wer tatsächlich ins Programm aufgenommen wird oder ein Visum erhält. Doch die NGOs dienen im Programm als „meldeberechtigte Stellen“. In dieser Rolle sammeln sie Informationen über gefährdete oder auch vermeintlich gefährdete Menschen aus Afghanistan und schlagen sie der Bundesregierung vor.
Jeder Vorschlag, der durch eine NGO abgegeben wird, muss anschließend von der „Koordinierungsstelle der Zivilgesellschaft“ überprüft werden. Diese wird von der Bundesregierung finanziert. Bis heute will die Bundesregierung nicht verraten, welche NGOs als „meldeberechtigte Stellen“ aktiv sind.
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