Justizministerin Hubig fordert digitale Rasterfahndung für Schwerkriminelle und nimmt auch Unschuldige ins Visier
Ein Beitrag von
Bevor sich das Land mit den Ideen von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zu einem Deepfake-Gesetz beschäftigen konnte, war ein anderer Gesetzesentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung bereits veröffentlicht. Dieser wurde jedoch bisher kaum diskutiert. Dabei hat es das Vorhaben in sich: Mit den Neuerungen sollen künftig Rasterfahndungen im Netz ermöglicht werden, die in der Zukunft auch dafür genutzt werden könnten, unliebsame Kritik zu bestrafen.
Am 12. März veröffentlichte das Justizministerium von Stefanie Hubig einen Referentenentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung. Im Fokus steht dabei der neue Paragraf § 98d, der es den Strafverfolgungsbehörden künftig erlauben soll, biometrische Daten aus Strafverfahren mit Inhalten im Internet abzugleichen.

Mit der Änderung will Hubig gegen Schwerkriminelle vorgehen – trifft aber möglicherweise die Falschen.
Konkret bedeutet das: Besitzen die Behörden etwa ein Foto eines Verdächtigen, können sie mithilfe von KI-Tools große Teile des Netzes absuchen: sämtliche soziale Netzwerke, Medienanbieter oder auch die Vereinsseite des lokalen Angelclubs. Betroffen wären also nicht nur Personen, die schon einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, sondern alle Bürger, von denen Bildmaterial im Internet existiert.
Die Betroffenen erfahren von der Verarbeitung ihrer Daten nichts. Bisher dürfen die Ermittler lediglich die bestehenden Datenbanken durchsuchen, zum Beispiel Fahndungslisten. Der Zugriff im Netz blieb unangetastet. Während in der Theorie das Gesetz vor allem auf Terroristen oder Pädophile abzielt, könnten in der Praxis auch Unbeteiligte ins Visier geraten.
Welche Probleme ergeben sich aus der Änderung der Prozessordnung?
Wenn die Behörden das Netz durchforsten, ist es wahrscheinlich, dass sie dabei auch auf Material stoßen, auf dem neben den eigentlich gesuchten Inhalten noch weitere illegale Taten nachvollzogen werden können. Soll die Technik also eigentlich für mehr Aufklärung und damit auch weniger Arbeit der Behörden sorgen, erreicht sie genau das Gegenteil. Aus dem ursprünglichen Verdachtsfall, der zur Nutzung der KI herangezogen wurde, entstehen plötzlich weitere Verdachtsfälle – jedoch mit Personen, die vorher noch gar nicht im Fokus von Ermittlungen gestanden haben.
Die Technik könnte aber nicht nur weitere Verdachtsmomente erschaffen, sondern auch im eigentlich untersuchten Fall falsche Verdächtigungen vornehmen – etwa durch technische Fehler. Trotzdem ist das Durchsuchen bereits durch Anordnung der Staatsanwaltschaft möglich, es braucht nicht erst einen richterlichen Beschluss. Bei „Gefahr im Verzug“ soll die Anwendung sogar durch Ermittler selbst ermöglicht werden können.
Ebenso besorgniserregend: Trotz der möglicherweise drastischen Auswirkungen ist für das Gesetz nicht einmal eine Evaluierung vorgesehen.
Am wichtigsten ist jedoch die Schwelle, bei der überhaupt eingegriffen wird: Anwendbar sein soll die Internetfahndung nämlich nur bei „Straftaten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung“. Dazu zählen Delikte wie etwa Mord oder Terrorismus, in der Praxis jedoch ist die Definition weit dehnbar. Neben Delikten wie Mord oder Terrorismus könnte die Technik auf lange Sicht auch auf deutlich weniger schwere Vergehen ausgeweitet werden.

Die Änderungen, die Ministerin Hubig vornehmen lassen will, betreffen die Strafprozessordnung.
In der Vergangenheit reichte bereits ein „Schwachkopf“
Wie wenig Formulierungen wie von „erheblicher Bedeutung“ im Zweifel vor unverhältnismäßiger staatlicher Repression schützen, hat der berühmte Schwachkopf-Fall gezeigt. Weil der mittlerweile verstorbene Rentner Stefan Niehoff aus Unterfranken den damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in einem Posting auf X als „Schwachkopf Professional“ betitelte, musste er kurze Zeit später eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen. Die Grundlage dafür: §§ 185, 188 StGB, Beleidigung einer Person des politischen Lebens.
Das Verfahren wurde später aufgrund von Geringfügigkeit wieder eingestellt. Die Maßnahme, eine Durchsuchung der privaten Räumlichkeiten um sechs Uhr in der Früh durch Polizisten, ließ sich jedoch nicht mehr zurückdrehen.
Warum ist die Änderung der Strafprozessordnung auch im Fall Fernandes relevant?
In dem neuen Deepfake-Gesetz von Justizministerin Stefanie Hubig, das auch mit dem Fernandes-Fall begründet wurde, ist der § 188 StGB erneut zu finden. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Strafverfolgungsbehörden in Zukunft bei manipulierten digitalen Inhalten ebenfalls auf den Paragrafen zurückgreifen werden, ist nicht gering. Denkbar wäre das etwa, wenn Politiker in Unterwäsche gepostet werden und dadurch eine Rufschädigung entsteht.
Werden nicht nur Hubigs Deepfake-Gesetze, sondern auch die Änderung der Strafprozessordnung umgesetzt, stünde den Behörden ein außerordentlich scharfes Schwert zur Verfolgung möglicher Lappalien zur Verfügung. Ob sie es nutzen werden, wird die Zeit zeigen – oder der nächstgelegene Promi-Fall, der zur Instrumentalisierung bereitsteht.
Haben Sie einen Hinweis zu diesem Thema? Hier können Sie uns schreiben.
Haben Sie Fehler entdeckt? Dann weisen Sie uns gern darauf hin.
Mehr NIUS:
Staat förderte Organisationen, die gegen AfD-Parteitag protestieren, mit mindestens 300 Millionen Euro
Schneiders E-Auto-Förder-Desaster: 74 Prozent des Steuergelds fließen nach China, Japan Frankreich & Co.
Beamten-Dienst am Strand und Mallorca-Ministerien, aber konkrete Zahlen werden auf Anfrage lieber nicht genannt
Verfassungsschutzbericht: +++ Mehr Extremisten +++ Warnung vor „gewaltbereitem Linksextremismus” +++ AfD soll „wegregiert” werden+++
Der große E-Auto-Förder-Missbrauch! Porsche, Tesla, BMW: Die niedrigsten Einkommen bestellen die teuersten Autos
Die neuen Zensur-Behörden: Medienanstalten ließen 2025 rund 4.000 Posts löschen
Floristik: Kosten für Blumen haben sich in der Bundesregierung in den letzten Jahren verdreifacht
Erstmals mehr als eine Million Menschen mit mindestens einem abgelehnten Asylantrag in Deutschland
Mehr NIUS:
Verfassungsschutzbericht: +++ Mehr Extremisten +++ Warnung vor „gewaltbereitem Linksextremismus” +++ AfD soll „wegregiert” werden+++
Der große E-Auto-Förder-Missbrauch! Porsche, Tesla, BMW: Die niedrigsten Einkommen bestellen die teuersten Autos
Die neuen Zensur-Behörden: Medienanstalten ließen 2025 rund 4.000 Posts löschen
Floristik: Kosten für Blumen haben sich in der Bundesregierung in den letzten Jahren verdreifacht
Erstmals mehr als eine Million Menschen mit mindestens einem abgelehnten Asylantrag in Deutschland
Austritte, Abrechnung, Aufstand – der Mittelstand wendet sich gegen die Union
Ministerium fürchtet politische Mobilisierung: Bundesregierung erklärt HateAid-Fernandes-Komplex zur Verschlusssache
Parteispitzen treffen sich im Kanzleramt für Steuer-Verhandlungen
Redaktion
Artikel teilen
Kommentare