„Verfassungswidrig“? Staatsrechtler attackieren Klima-Beschluss von Karlsruhe
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Im Frühjahr 2021 traf das Bundesverfassungsgericht eine der folgenreichsten Entscheidungen der jüngeren deutschen Geschichte. Karlsruhe erklärte den Klimaschutz faktisch zur Verfassungsfrage der Zukunft – und gab damit einer Klage statt, die Luisa Neubauer und weitere Klimaaktivisten eingereicht hatten. Die Richter verpflichteten den Staat zu schärferen Klimamaßnahmen und argumentierten mit drohenden Gefahren für zukünftige Generationen, begründet mit Annahmen der Klimamodelle des Weltklimarats IPCC und der Logik eines begrenzten globalen CO2-Restbudgets.
Doch nun hat sich etwas Entscheidendes verändert. Innerhalb der Klimaforschung selbst werden ausgerechnet jene Extremprognosen relativiert, auf die sich Politik und Gerichte jahrelang stützten. Das besonders drastische Szenario SSP5-8.5, dem zufolge rund 5 Grad Erwärmung erwartet wurden, gilt inzwischen nicht mehr als plausibles „Business-as-usual“-Szenario, sondern als „unplausibel“ – es wurde ausrangiert. Der Grund: Die Forscher gehen inzwischen davon aus, dass die weltweiten Emissionen deutlich geringer ausfallen dürften, als noch vor einigen Jahren prognostiziert. Was bedeutet das für einen Beschluss, der auf genau dieser Dramatik aufbaute? NIUS hat dazu mit zwei Staatsrechtlern gesprochen: dem Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler und dem Staatsrechtler Dietrich Murswiek.
Boehme-Neßler hält den Wegfall der extremen Drohkulisse für hochrelevant. Das Bundesverfassungsgericht habe sich zwar nicht ausdrücklich auf SSP5-8.5 berufen, aber sinngemäß seine Horrorprognosen übernommen: „Das Bundesverfassungsgericht stützt sich jetzt nicht ganz direkt [...] aber indirekt, indem es von einer Apokalypse redet.“ Und weil Klimapolitik massive Grundrechtseingriffe erfordert, hängt ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit unmittelbar vom Ausmaß der behaupteten Gefahr ab: „Grundrechtseingriffe sind nur dann erlaubt, wenn sie verhältnismäßig sind“, sagt Boehme-Neßler. Und verhältnismäßig seien sie nur, wenn sie auch erforderlich seien.
„Das Gericht hat die Wissenschaft behandelt, als gäbe es eine völlig eindeutige Sachlage“
Wenn die wissenschaftliche Grundlage dieser Dramatik nun wegbreche, habe das Folgen für die Verhältnismäßigkeit: „Wenn die Entwicklung nicht so dramatisch ist, dann sind auch die ganz weitgehenden dramatischen Anordnungen, die das Bundesverfassungsgericht trifft, nicht erforderlich.“ Insofern ist sein Fazit unmissverständlich: Der Beschluss ist „verfassungswidrig und muss korrigiert werden in Zukunft“. Allerdings könne Karlsruhe nicht einfach von selbst zurückrudern, sagt Boehme-Neßler. Hintergrund sei, dass Gerichte – anders als etwa Parlamente – nicht eigenständig tätig werden können, sondern auf entsprechende Verfahren angewiesen seien. Zudem könne sich das Bundesverfassungsgericht „nur selber korrigieren“, so der Jurist, da es sich um das höchste deutsche Gericht handelt.

Richter am Bundesverfassungsgericht
Zudem müsse das Gericht warten, bis neue Verfahren oder Verfassungsbeschwerden vorlägen, an denen sich eine Korrektur vollziehen könne. Besonders scharf kritisiert Boehme-Neßler das Verfahren selbst. Die Entscheidung sei nicht einmal als Urteil nach mündlicher Verhandlung ergangen, sondern lediglich als Beschluss. „Bei solchen wichtigen Fragen muss eine Verhandlung stattfinden mit Diskussion und mit Expertenanhörung“, sagt er. „Das haben die auch alles nicht gemacht.“
Hinzu komme ein weiterer Denkfehler: Das Gericht habe „Wissenschaft behandelt, als gäbe es eine völlig eindeutige Sachlage“. Tatsächlich existiere aber lediglich eine „herrschende Meinung“ innerhalb der Wissenschaft. Abweichende Sichtweisen seien praktisch ausgeschlossen worden.
„Verfassungsrechtlich unzulässig“
Staatsrechtler Dietrich Murswiek sieht die Sache etwas anders. Der Wegfall der extremen Fünf-Grad-Szenarien bringe den Klima-Beschluss nicht automatisch zu Fall. Murswiek argumentiert, das Bundesverfassungsgericht arbeite im Kern nicht mit einem apokalyptischen Fünf-Grad-Szenario, sondern mit einem CO2-Restbudget zur Einhaltung des 1,5- beziehungsweise Zwei-Grad-Ziels.
„Dann kann ich doch die Entscheidung nur knacken, wenn ich sage, das Budget ist falsch berechnet“, erklärt Murswiek. Eine bloß veränderte Prognose darüber, wie viel CO2 künftig tatsächlich emittiert werde, reiche dafür nicht unbedingt aus. Trotzdem hält auch Murswiek das Klima-Urteil für fundamental falsch. „Ich halte das Urteil wirklich für grundlegend falsch und für verhängnisvoll“, sagt er. „Die deutsche Klimapolitik führt zur Deindustrialisierung, ohne das Weltklima messbar beeinflussen zu können.“
Der Grund dafür: Deutschlands Anteil an den weltweiten Emissionen sei viel zu gering. „Die totale Vermeidung von CO2-Emissionen in Deutschland würde sich faktisch gar nicht auswirken auf das Weltklima“, erklärt Murswiek. Deutschland ruiniere damit seine wirtschaftliche Grundlage „nur um ein Symbol zu setzen“. Besonders grundsätzlich greift Murswiek die juristische Konstruktion des Beschlusses an. Das Bundesverfassungsgericht behandle das Pariser Klimaabkommen so, als verpflichte es die Staaten rechtlich zur Einhaltung eines globalen Restbudgets. Das sei „eindeutig völkerrechtlich falsch“.

Die Eisbären sind bislang nicht verschwunden, obwohl frühere Katastrophenprognosen das nahelegten.
Das Temperaturziel von 1,5 bis zwei Grad im Pariser Klimaabkommen sei aus seiner Sicht lediglich eine politische Zielbestimmung, keine die Staaten bindende Rechtspflicht. Verbindlich seien nur jene Emissionsziele, zu denen sich einzelne Staaten freiwillig verpflichtet hätten.
Sein schwerster Vorwurf richtet sich jedoch gegen die verfassungsrechtliche Konstruktion des Gerichts selbst. Karlsruhe habe Ziele aus dem einfachen Klimaschutzgesetz praktisch in Verfassungsrang erhoben. „Das Bundesverfassungsgericht gibt dieser Formulierung praktisch Verfassungsrang“, sagt Murswiek. Eine solche Verkehrung des Verhältnisses zwischen Grundgesetz und einfachem Gesetz hält er für „verfassungsrechtlich unzulässig“. Damit werde der Gesetzgeber auf politische Entscheidungen festgelegt, die er eigentlich jederzeit wieder ändern können müsste.
Zwei renommierte Staatsrechtler widersprechen sich zwar in der Frage, wie stark die neuen Entwicklungen die innere Logik des Klima-Beschlusses erschüttern. Doch beide gelangen zu derselben Grundkritik: Das Bundesverfassungsgericht hat sich 2021 auf hochumstrittene wissenschaftliche und juristische Annahmen gestützt – mit enormen politischen und wirtschaftlichen Folgen für Deutschland.
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