- Carla Hinrichs, bekannt als Klimakleberin der „Letzten Generation“, klebte am Montag erneut auf einer Berliner Straße.
- Erst in der vergangenen Woche wurde sie in Frankfurt am Main zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
- Eine Gefängnisstrafe muss sie nicht antreten, da das Urteil von letzter Woche noch nicht rechtskräftig ist.
Carla Hinrichs, die Pressesprecherin der „Letzten Generation“, wurde erst kürzlich zu einer Bewährungsstrafe in Frankfurt am Main verurteilt. Trotzdem war sie am Montag erneut an Klebeaktion beteiligt, bei denen der Verkehr in Teilen von Berlin zum Erliegen kam. Sie klebte auf der Stadtautobahn A100 Höhe Hohenzollerndamm in Berlin auf dem Asphalt.
Zwei Monate Haft auf Bewährung: Am 11. Mai verurteilte der Amtsrichter Dr. Michael Demel Hinrichs zu zwei Monaten Haft auf Bewährung und 60 Arbeitsstunden. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre. Sylvia Hauptmann, Sprecherin des Frankfurter Gerichts, erklärte, dass das Urteil zunächst rechtskräftig werden müsste, was erst am 18. Mai der Fall wäre, sofern Hinrichs keine Berufung oder Revision einlegt.
Sollte Hinrichs tatsächlich eine Berufung einlegen, müsste das Amtsgericht Tiergarten sie für die Tat am Hohenzollerndamm rechtskräftig verurteilen, fügte Hauptmann hinzu. Der Frankfurter Richter, der die Bewährungsaufsicht führt, müsste dann einen Bewährungsverstoß feststellen. Im schlimmsten Fall könnte die Bewährung widerrufen werden, was bedeuten würde, dass Hinrichs ihre Haftstrafe antreten müsste. Hinrichs selbst äußerte sich auf Twitter, dass sie sich von Gerichtsurteilen nicht von ihrem Protest abhalten lassen will.
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