Brosius-Gersdorf beantragt Kurzgutachten: Kanzlei hält Plagiats-Vorwürfe in „vorläufiger Bewertung“ für „unbegründet“
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Der SPD-Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf hat gemeinsam mit ihrem Mann ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben, das Plagiatsvorwürfe gegen sie untersuchen sollte.
„Die Prüfung hat ergeben, dass die Vorwürfe unbegründet sind und keine Substanz haben“, erklärten nun die beauftragten Rechtsanwälte Michael Quaas und Peter Sieben von der Anwaltskanzlei Quaas und Partner in einem Begleitschreiben.
Die Stuttgarter Kanzlei gibt allerdings ausdrücklich eine vorläufige Bewertung ab. „Eine ausführliche rechtliche Bewertung soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen“, heißt es in dem Kurzgutachten.
Kurz vor der geplanten Richterwahl waren am vergangenen Freitag Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf laut geworden.
Plagiatsjäger Stefan Weber hatte am Donnerstagabend, einen Tag vor der geplanten und am Ende geplatzten Richterwahl im Bundestag, auf die Parallelen in den beiden wissenschaftlichen Arbeiten hingewiesen.
Die Dissertationsschrift der Juristin und die Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus wurden beide 1997 an der Universität Hamburg eingereicht. Der Titel von Brosius-Gersdorfs Doktorarbeit lautete „Deutsche Bundesbank und Demokratieprinzip. Eine verfassungsrechtliche Studie zur Bundesbankautonomie vor und nach der dritten Stufe der europäischen Währungsunion“. Die Arbeit ihres Mannes trug den Titel „Öffentliche Unternehmen im Spannungsfeld zwischen Demokratie- und Wirtschaftlichkeitsprinzip“.
Die Juristin selbst hatte sich am Dienstagabend bei Markus Lanz nur ausweichend zu den im Raum stehenden Vorwürfen geäußert und lediglich auf die nun veröffentlichte Stellungnahme verwiesen:
„Wir haben, als diese Vorwürfe aufgekommen sind, uns nach einer Rechtsanwaltskanzlei erkundigt, die auf solche Vorwürfe spezialisiert ist. Die hat sich sofort an die Prüfung gemacht, hat das jetzt mehrere Tage geprüft und wird morgen dazu eine Stellungnahme abgeben. Mehr habe ich dazu heute nicht zu sagen“, wehrte Brosius-Gersdorf die Frage des Moderators ab, der zuvor eine der Passagen vorgelesen hatte, die in beiden wissenschaftlichen Arbeiten zu finden ist.
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