Lesen Sie mal, für welche Aussagen man heute vom Verfassungsschutz beobachtet wird
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Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang und Verfassungsschutz-Chef Jochen Hollmann bewerten in einem Rechtsstaat zulässige Meinungsäußerungen zur Migrationspolitik als Angriff auf die Menschenwürde von Muslimen. NIUS zeigt fünf Beispiele.
Kürzlich veröffentlichte das Innenministerium Sachsen-Anhalt den Verfassungsschutzbericht 2023. Der Verfassungsschutz belegt darin seine Behauptung, die AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt strebe „gesichert“ nach der Abschaffung der Demokratie, mit Zitaten von AfD-Politikern.
Es sind mitunter Äußerungen, die so oder so ähnlich vermutlich in vielen Haushalten und Gesprächsrunden getätigt werden dürften. Dafür spricht etwa die von NIUS beauftragte repräsentative INSA-Umfrage, der zufolge eine absolute Mehrheit der Bevölkerung keine Flüchtlinge aus dem islamischen Kulturkreis mehr aufnehmen möchte.
„Es sind oftmals keine dankbaren Flüchtlinge“
Solche Zitate bewertet der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt, unter der Leitung von Jochen Hollmann und in der politischen Verantwortung von CDU-Innenministerin Tamara Zieschang, als rechtsextrem bzw. verfassungsfeindlich:
„Auch in #Stendal Sachsen-Anhalt sind die vom Establishment gerufenen #Fachkräfte für Messerstecherei mittlerweile aktiv! […]“ – Martin Reichardt (MdB) anlässlich eines Messerangriffs in Stendal auf Twitter.
„Immer noch besser als ein Messer im Rücken“, antwortete Jan Scharfenort (MdL) auf die Aussage, dass Grenzkontrollen Deutschland wirtschaftlich schaden würden.

Tamara Zieschang (CDU), Innenministerin von Sachsen-Anhalt, und Georg Maier (SPD), Innenminister von Thüringen, auf einer Demo „gegen Rechts“.
Man darf nicht vergessen: Mit der Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ ermächtigt sich der Verfassungsschutz – ein anderes Wort für Inlandsgeheimdienst – zu tiefgreifenden Eingriffen in die Grundrechte der beobachteten Bürger.
Die hier angeführten Meinungsäußerungen dienen also als Rechtfertigung zu nachrichtendienstlichen Instrumenten: zum Beispiel zum Beschatten oder dem Abhören privater Telefonate.
Im folgenden Kommentar nimmt der Verfasser mit „oftmals“ und „einige“ eine eindeutige Einschränkung vor – vielleicht, um dem Vorwurf rassistischer Verallgemeinerung vorzubeugen. Und dennoch gilt die Äußerung dem Inlandsgeheimdienst von Sachsen-Anhalt als „Verstoß gegen die Menschenwürde“.

Gummi-Begriff: „Verstoß gegen die Menschenwürde“
Im vierten Beispiel geht es um einen Facebook-Post, der auf einen Artikel über das Personal der ehemaligen Kanzlerin Angela Merkel nach Ende ihrer Amtszeit antwortete:
„Von unsrem Geld ein schöner Hofstaat für die Kanzlerin, die unser Land auf dem Gewissen hat. Vielleicht nimmt sie ja 9 ihrer Goldstücke als Mitarbeiter, denen kann sie dann Lesen und Schreiben beibringen. Sie muss bei der Auswahl nur aufpassen, dass sie nicht erstochen oder vergewaltigt wird, die Statistik lügt nicht.“ – Facebook-Post des AfD-Kreisverbands Jerichower Land
Man kann Wortwahl und Wahrheitsgehalt derartiger Kommentare unterschiedlich beurteilen; klar sollte doch aber sein: In freien Gesellschaften sind auch derbe Äußerungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Auch das fünfte und letzte Beispiel stimmt nachdenklich:

Die hier angeführten Zitate wertet der Verfassungsschutz als „schwerwiegende und regelmäßige Äußerungen gegen das Prinzip der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG“, wie es im Verfassungsschutzbericht heißt. In ihnen würden „Ausländer, Muslime und andere als fremd wahrgenommene Menschen allein aufgrund der ihnen zugeschriebenen Gruppenzugehörigkeit zu einer existenziellen Gefahr stilisiert. Damit wird ihnen pauschal ein von vornherein abgewerteter sozialer Status zugeteilt.“
Die Argumentation des Verfassungsschutzes ähnelt der Argumentation linker NGOs wie der Amadeu-Antonio-Stiftung: Äußerungen gegen die Migrationspolitik werden willkürlich als Hetze gegen Migration und Migranten generell gedeutet. Die Mehrheit der Deutschen lehnt nachweislich die weitere Einwanderung aus islamischen Ländern grundsätzlich ab: Leben in Deutschland also mehr Verfassungsfeinde als Verfassungsfreunde?

Ex-Verteidigungsminister und Verfassungsrechtler Professor Rupert Scholz kritisiert die grenzüberschreitenden Aktivitäten des Verfassungsschutzes.
Kritik namhafter Verfassungsrechtler
Regierungskritische Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, die schlimmstenfalls reißerisch, in einigen Fällen gar überlegt und präzise formuliert sind, gelten dem Inlandsgeheimdienst inzwischen als Beleg dafür, das demokratische System der Bundesrepublik stürzen zu wollen.
Es ist offenkundig, dass die Aktivitäten des Verfassungsschutzes vollkommen aus dem Ruder laufen. So sehen es auch namhafte Verfassungsrechtlicher wie zum Beispiel CDU-Politiker und frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz auf NIUS.
Mit der Kritik vieler solcher Rechtsexperten konfrontierte NIUS-Reporterin Zara Riffler Deutschlands Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang vor wenigen Wochen auf der Bundespressekonferenz:
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Felix Perrefort
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