Maaßen-Rauswurf: CDU-Spitze will Nein vom Schiedsgericht nicht akzeptieren
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Nächste Runde im Rauswurf-Streit um Hans-Georg Maaßen!
Das Thüringer Parteischiedsgericht hatte eigentlich abgelehnt, den ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) aus der CDU zu werfen. Aber die Partei-Spitze will den Ausschluss weiter voran treiben! Wie NIUS aus Unionskreisen erfuhr, war das bislang gescheiterte Parteiausschverfahren gegen Maaßen am Mittwoch Thema im CDU-Präsidium. Man sei sich darin einig gewesen, dass die Partei gegen die Thüringer Entscheidung beim Bundesschiedsgericht in Berufung gehen werde, hieß es. Zuvor solle Maaßen allerdings noch eine weitere Gelegenheit zur Darstellung seiner Sicht bekommen.
Dabei will die CDU-Spitze auch Aufklärung über das Verhältnis Maaßens zu einem Kleinparteien-Bündnis der Freien Wähler Thüringens, der Partei „Die Basis“ und der „Bürger für Thüringen“, auf deren Veranstaltung der frühere BfV-Chef am vergangenen Wochenende gesprochen und „einen klaren Bruch mit der Merkel-Zeit“ von der Union gefordert hatte. Er selbst wolle mit dem Bündnis allerdings nicht kooperieren, so Maaßen.

Friedrich Merz hat Maaßen persönlich aufgefordert, die Partei zu verlassen
Für zusätzlichen Wirbel hatte ein Aufrritt Maaßens bei einer Anhörung des Thüringer Landtags (NIUS berichtete) gesorgt, bei der er vor dem „legalistischen Linksextremismus“ gewarnt hatte, „da mit Bodo Ramelow und seiner Partei Linksextremisten in diesem Land regierten“. Außerdem sprach Maaßen dem Chef des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, die Qualifikation ab, weil er kein Jurist sei. Der Ausschuss-Vorsitzende Raymond Walk (CDU) unterbrach daraufhin die Sitzung.
Der „Weißbrot“-Streit
In dem Ausschluss-Verfahren wird Maaßen vorgeworfen, sich in einer Wortwahl aus dem AfD-Umfeld zu bedienen, weil er im Disput mit einem so genannten „Seenotretter“ von „eliminatorischem Rassismus“ gesprochen hatte. Der „Seenotretter“ hatte erklärt, in wenigen Jahren werde es „Weißbroten“ auf Grund der Einwanderung nicht mehr möglich sein, sich mit ihresgleichen fortzupflanzen. Das Thüringer Schiedsgericht hatte in beiden Punkten keinen Ausschlussgrund gesehen und lediglich einen Verweis ausgesprochen für eine Beitrag in der Schweizer „Weltwoche“, in dem Maaßen einem linken CDU-Flügel „anti-deutsche“ Absichten zugeschrieben hatte.
Welche Chancen das Parteiausschussverfahren vor dem Bundesschiedsgericht der CDU hat, ist völlig offen.
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Ralf Schuler
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