Nicht einschüchtern lassen: Hass und Hetze sind erlaubt!
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Wenn sein Name auftaucht, klingeln bei der Bundesregierung die Alarmglocken: Joachim Steinhöfel ist einer der bekanntesten Top Anwälte in Deutschland, er hat große Namen unter seinen Mandanten und klopft auch den Großen und Mächtigen immer mal gerne auf die Finger. Allein in diesem Jahr stehen „7 : 0“ gewonnene Verfahren gegen die Bundesminister und -ministerien auf seiner Erfolgsliste, wie er im Gespräch bei „Schuler! Fragen, was ist“ ist. Manchen ist Steinhöfel noch als Werbefigur für den Media Markt in Erinnerung, inzwischen ist er einer der erfolgreichsten Anwälte der Meinungsfreiheit gegen Politik und Internet-Giganten.
Zuletzt hat Steinhöfel auch für NIUS eine Verfassungsklage spektakulär gewonnen, bei der es darum ging, dass Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) NIUS-Chef Julian Reichelt den Hinweis untersagen lassen wollte, dass Deutschland Entwicklungshilfe an die in Afghanistan regierenden Taliban überweise. Auch das notorische Nichtbeantworten von Presseanfragen, ließ Steinhöfel gerichtlich rügen und setzte damit den Auskunftsanspruch nicht nur für NIUS, sondern auch für andere Medien beispielhaft durch.
Wirtschaftsminister Habeck erzählt „lupenreinen Unfug“
Woher kommt dieser Trend, dass Politik gegen missliebige Meinungen und Medien vorgeht oder Auskunftspflichten erst nach Androhung von Klagen nachkommt? Ist die Politik dünnhäutiger geworden, wollte ich von Joachim Steinhöfel wissen. Da sei etwas dran, sagt er im Interview. „Das zeigt ein Verhältnis zur Machtkritik, zur Meinungsfreiheit, das völlig konträr mit den Grundgedanken einer freiheitlich demokratischen Grundordnung steht“, so Steinhöfel.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) „hat vor etwa einem Jahr gesagt, politische Polemik ist demokratiegefährdend. Das ist lupenreiner Unsinn! Man kann eine endlos große Zahl von Entscheidungen des Verfassungsgerichts lesen, in denen das Gegenteil drinsteht. Polemik, auch scharfe Polemik, ist erlaubt. Habeck steht dann da und macht sein gewinnendes Gesicht, und ein Großteil der Zuschauer der öffentlich-rechtlichen Medien folgt ihm dann und sagt: Das wird wohl schon so sein, wenn er mit einer solchen Inbrunst an Überzeugung diese Positionen vertritt. Verfassungsrechtlich ist das lupenreiner Unfug.“

Steinhöfel im Gespräch mit Ralf Schuler
Steinhöfels Botschaft an die Bürger ist klar: sich nur nicht verunsichern und ins Boxhorn jagen lassen! „Die Meinungsfreiheit wird letztlich an der Grenze des Zulässigen verteidigt. Wenn Sie immer nur auf Nummer sicher gehen und immer nur Sachen sagen: ,Ja, ich teile diese Einschätzung nicht ...' dann ist das erstmal kein lebendiger Diskurs und keine lebhafte Debatte, und es ist im Übrigen auch ein Zurückweichen vor dem, was man an Machtkritik in einem Verfassungsstaat sagen darf. Wenn man da mal über die Grenze geht, oder man ist selber der Meinung, man hat das getan, dann löscht man das vielleicht, oder nach zwei Glas Wein lässt man es ganz bleiben, bevor man sich aufregt. Aber soziale Medien sind eben auch ein unmittelbarer Spiegel von gesellschaftlichen politischen Erregungszuständen, und ich finde, auch als Politiker oder als Regierung muss man das ertragen.“
Wer von „Hass und Hetze“ spricht, will andere einschüchtern
Ein beliebtes Beispiel für drohende Pose im Politiker-Sprech ist in den Augen von Steinhöfel die Wendung „Hass und Hetze“. „Ich würde so weit gehen, dass ich sage, jeder, der diese Vokabel benutzt, insbesondere wenn er in einer verantwortungsvollen Position Politik betreibt, diskreditiert sich komplett selbst. ,Hass und Hetze' ist ein diffuser ungenauer Begriff, der Leute einschüchtert.“ Es gibt klare Straftatbestände, die man benennen kann, so Steinhöfel: „Es gibt strafbare Inhalte, die verboten sind: Verleumdung, üble Nachrede, Volksverhetzung und so weiter.“ Wer das meint, soll es sagen, findet der Hamburger Anwalt. „Das ist auch kurz und griffig, aber wenn man etwas anderes meint, nämlich wenn man mehr verbieten will und mehr als ,Hass und Hetze' versteht, als das, was im Strafgesetzbuch untersagt ist, dann will man die Meinungsfreiheit einschränken und das sollte dann auch jedes Mal klargestellt werden."
Steinhöfels Fazit ist klar und deutlich: „Der Begriff ,Hass und Hetze' verbietet sich, weil er unklar ist und weil der, der ihn benutzt, meistens jemand ist, der Vorbehalte hat gegen weltanschauliche Gegner schüren und diese kriminalisieren oder in eine Ecke des Unzulässigen drängen will und zwar insbesondere dann, wenn das, was sie sagen, zulässig ist.“
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Ralf Schuler
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