Obwohl immer mehr Syrer nach Deutschland kommen, sinkt die Zahl der Syrer in Deutschland
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Es ist eine historische Umkehr: Ausweislich des Ausländerzentralregisters schrumpft seit einigen Monaten die Zahl der Syrer in Deutschland. Waren es am 31. Dezember 2024 noch 975.061 Syrer, lag die Zahl Ende August bei nur noch 951.406 Personen. Und das, obwohl immer mehr Syrer nach Deutschland einwandern. So gab es allein in diesem Jahr von Januar bis September 19.245 Asyl-Erstanträge von syrischen Staatsbürgern. Woran also liegt das Absinken der Zahlen?

An den freiwilligen Ausreisen liegt es wohl kaum. Seit dem Jahr 2017 besteht die Möglichkeit der sogenannten Refinanzierung freiwilliger Ausreisen nach Syrien über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. 2024 sind gemäß dieses Verfahrens 87 freiwillige Ausreisen nach Syrien refinanziert worden, im Jahr 2025 waren es bis Ende Mai 141.
Mehr Einbürgerungen als Zuzügler
Nicht die Ausreisen sorgen für das Absinken in den Daten des Ausländerzentralregisters. Der Grund ist ein anderer: Tatsächlich übertrifft die Zahl der Einbürgerungen von Syrern die Zahl der Zuzügler massiv. Die Trendumkehr deutete sich bereits im vergangenen Jahr an. 2024 stellten 76.765 Syrer einen Asyl-Erstantrag. Demgegenüber ließen sich 83.150 Syrer einbürgern.

Die Zahl der Einbürgerungen wird in diesem Jahr erneut eine Rekordzahl erreichen.
Bundesregierung weiß nicht, wie viele Asylmigranten eingebürgert wurden
Mittlerweile dürfte es mindestens 1,2 bis 1,3 Millionen syrischstämmige Personen geben, die in Deutschland leben. Wer einen deutschen Pass erworben hat, wird in der Statistik anschließend nicht mehr als Syrer gezählt. Die Bundesregierung hat jedoch keinerlei Erkenntnisse darüber, wie viele der seit 2015 ins Land gekommenen Asylbewerber bereits eingebürgert sind.
Nach § 36 Absatz 2 des Ausländerzentralregistergesetzes sind die Daten zu einer Person unverzüglich aus dem Register zu löschen, wenn die betroffene Person die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hat oder die Registerbehörde nach der Speicherung der Daten der betroffenen Person erfährt, dass sie Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ist.
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