Patzelts Montagsanalyse: Wann bekommt das Volk endlich Neuwahlen?
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Als 1948/49 zunächst auf dem Herrenchiemseer Verfassungskonvent, dann im Parlamentarischen Rat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ausgearbeitet wurde, war es eines der Hauptanliegen, dem neuen Staatsgebilde Stabilität zu geben. Dem dienten gerade die Bestimmungen zum Zustandekommen der Bundesregierung.
Nicht länger sollte es sein wie zu Weimarer Zeiten, als die Regierung das Vertrauen sowohl des Staatsoberhaupts als auch des Parlaments benötigte. Beide Institutionen können nämlich parteipolitisch sehr unterschiedlich ausgerichtet sein und einander blockieren. Also wurde festgelegt, dass die Bundesregierung zwar eine Mehrheit im Bundestag braucht, das Staatsoberhaupt hingegen wenig mehr als ein „Staatsnotar“ ist. Als solcher hat er im Wesentlichen nachzuvollziehen, was ihm von den am besten demokratisch legitimierten Institutionen vorgegeben wird.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist mehr ein politischer Notar.
Das aber sind – immer wieder zum allgemeinen Erstaunen – die politischen Parteien. Nur die stellen sich nämlich regelmäßig Wahlen.
Jedenfalls findet man vor allem Parteien auf dem Wahlzettel, allenfalls personifiziert durch jene Leute, die konkret kandidieren. Und solange sich gewählte Parteipolitiker darüber verständigen, mit wem man im jeweiligen Parlament eine Mehrheit bildet und wen man dann zum Regierungschef macht, kann dem auf Landesebene ohnehin niemand – auf Bundesebene auch nicht der Bundespräsident – in den Weg treten.
Zwar erdreistete sich vor wenigen Jahren eine Bundeskanzlerin, die Wahl eines Ministerpräsidenten von oben herab als „unverzeihlich“ und „rückgängig zu machen“ auszugeben. Dass sie dafür viel mehr Beifall als Tadel bekam, und dass die Parlamentarier Thüringens diese Forderung auch untertanenartig erfüllten, widerspricht schlicht dem Buchstaben und Geist unserer Verfassungen auf Bundes- und Landesebene.

Die damalige Kanzlerin Angela Merkel ließ aus Südafrika die Landtagswahl von Thüringen rückgängig machen.
Glücklicherweise fiel es noch keinem der bisherigen Bundespräsidenten ein, sich ähnlich zur möglichen Wahl eines Bundeskanzlers durch den Deutschen Bundestag zu äußern. Einen dort mit absoluter Mehrheit gewählten Politiker muss der Bundespräsident ohnehin alternativlos zum Kanzler ernennen. Außerdem darf der Bundespräsident – anders als der Weimarer Reichspräsident – den Bundestag auch nicht mehr nach eigenem Ermessen auflösen.
Der Bundestag kann sich nicht selbst auflösen
Zugleich besitzt der Bundestag kein Selbstauflösungsrecht. Auf Bundesebene gibt es ferner kein plebiszitäres Instrument dafür, dass seitens des Staatsvolks die Auflösung eines unliebsam gewordenen Parlaments erzwungen werden könnte. Leitgedanke dieser Regeln ist, dass gewählte Parlamentarier auch bei tiefgreifenden Meinungsverschiedenheiten sich ganz im Wortsinn zusammenraufen, nicht aber die Flucht in Neuwahlen antreten sollen.
Das nämlich geschah zu Weimarer Zeiten allzu oft. Als Folge versickerte die politische Verantwortung von gewählten und durchs Abgewähltwerden bestrafbaren Politikern ins Volk hinein. Das wurde später zwar sehr wohl zur Verantwortung gezogen, nämlich durch Bombenkrieg, Vertreibungen und die Verstümmelung sowie Teilung ihres Landes. Doch zuvor mussten Populisten und Extremisten sich durchaus nicht im Parlament zusammenraufen, sondern konnten das Parlament als gestaltungsfähige Staatsinstitution unwirksam machen.
Eben das führte zur Diktatur. Um derlei künftig zu verhindern, sieht das Grundgesetz eine Auflösung des Bundestages nur für zwei Fälle vor. Erstens kann der Bundespräsident den Bundestag dann auflösen, wenn das Parlament zur Bildung einer mehrheitsfähigen Bundesregierung nicht in der Lage ist.

Es gibt nur zwei Szenarien, in denen der Bundestag aufgelöst werden würde.
Dann muss der Bundespräsident zwar dennoch einen – hoffentlich aussichtsreichen – Politiker dem Bundestag zur Kanzlerwahl vorschlagen. Wenn dieser anschließend die absolute Mehrheit verfehlt, dann hat der Bundestag aber zwei weitere Wochen Zeit, um – nunmehr ohne Vorschlagsrecht des Bundespräsidenten – doch noch einen Kanzler zu wählen. Gelingt das nicht mit absoluter Mehrheit in dieser Frist, so findet unverzüglich ein weiterer Wahlgang statt. Bei dem ist zum Kanzler gewählt, wer die relative Mehrheit der Stimmenmehrheit erhalten hat.
Den hat der Bundespräsident zum Bundeskanzler mit allen Rechten zu ernennen. Will er das nicht tun, so muss er den Bundestag auflösen, woraufhin sich nach Neuwahlen das eben beschriebene Verfahren wiederholt.
Zu Neuwahlen kann es aber auch dann kommen, wenn eine bislang vorhandene Regierungsmehrheit nicht mehr die Kraft oder den Willen aufbringt, sich zusammenzuraufen. Dann kann der Bundeskanzler den Bundestag bitten, ihm das Vertrauen auszusprechen. Beantwortet das Parlament diese „Vertrauensfrage“ abschlägig, dann kann – muss aber nicht – der Bundespräsident den Bundestag auflösen.
Insgesamt ist dieses Verfassungsinstrument komplexer, als das zunächst den Anschein hat. Erstens kann der Kanzler mit ihm eine zerfallende Koalition hinter sich zwingen, falls diese sich vor Neuwahlen fürchtet. Das versuchte im Februar 1982 Helmut Schmidt. Am Ende war das zwar vergeblich, weil gut ein halbes Jahr später Helmut Kohl durch ein konstruktives Misstrauensvotum zum Kanzler gewählt wurde.

Helmut Kohl wurde 1982 durch ein konstruktives Misstrauensvotum zum Kanzler gewählt.
Erfolgreich hingegen nutzte im Jahr 2001 Gerhard Schröder die Vertrauensfrage zur Sicherung einer Zustimmung seiner Koalition zum Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr.
Vertrauensfrage als taktisches Instrument
Zweitens dient die Vertrauensfrage als ein taktisches Instrument zur Herbeiführung einer vom Kanzler erwünschten vorzeitigen Auflösung des Bundestages. 1982 bediente sich ihrer Helmut Kohl, 2005 dann Gerhard Schröder.
Die damaligen Bundespräsidenten mussten sich allerdings sehr winden, um diese – im Gesamtzusammenhang bundesdeutschen Verfassungsdenkens nachgerade missbräuchliche – Verwendung der Vertrauensfrage plausibel und „verfassungsgerichtsfest“ zu machen.
Drittens lässt sich die Vertrauensfrage auch ganz im gemeinten Sinn verwenden. So geschah es 1972, als Willy Brandt durch Fraktionswechsel seine Parlamentsmehrheit verloren hatte, sie in den anschließenden Neuwahlen aber glänzend neu errang. Die Lage von 1972 kommt der heutigen Situation noch am nächsten. Allerdings gab es damals große Chancen für einen Wahlsieg des amtierenden Kanzlers, während Neuwahlen diesmal dem Kanzler und seinen Koalitionsparteien eine vernichtende Niederlage bescheren dürften.
Scholz wird wohl einfach weiterregieren
Also wird Kanzler Scholz den Weg zu Neuwahlen nicht einfach deshalb durch die Vertrauensfrage öffnen, weil – wie 1982 – sich eine Bevölkerungsmehrheit Neuwahlen eben wünscht. Vernünftiger ist es für ihn, einfach weiterzuregieren und auf eine später bessere Popularitätslage seiner Regierung zu hoffen.
Hätte er gemeinsam mit seinen Koalitionspartnern die politische Einsicht und Kraft, jene Migrations-, Energie- und Sozialpolitik zu korrigieren, die inzwischen einen großen Bevölkerungsteil empört, dann bestünden durchaus Chancen auf eine bessere Ausgangslage als heute für die im September 2025 anstehende reguläre Bundestagswahl.

Olaf Scholz denkt nicht an Neuwahlen, er denkt an eine reguläre Wiederwahl 2025.
Ein alternativer Weg zu vorzeitigen Neuwahlen ließe sich vom Finanzminister Lindner auftun. Der könnte sich nämlich so tatkräftig als Retter deutscher Staatsfinanzen und liberaler Vernunft aufspielen, dass der von seiner Parteilinken abhängige Kanzler sich nicht anders zu helfen wüsste als durch die – ihm jederzeit zustehende – Entlassung seines Finanzministers.
Das beendete die Ampelregierung dann gerade so, wie im Jahr 1982 die sozialliberale Koalition zu Ende ging. Allerdings konnte sich damals die FDP leicht an die Seite der Union retten. Diesmal aber ist die Union zu schwach für eine „Kleine Koalition“, weshalb ein Koalitionsbruch für die FDP dem Sprung in einen Wahlkampf gleichkäme, an dessen Ende ihre Rückkehr in den Bundestag durchaus nicht sicher wäre. Eine durch solchen Koalitionsbruch zunächst einmal entstehende Minderheitsregierung Scholz/Habeck könnte natürlich nichts mehr von ihren Gestaltungsabsichten durchsetzen.

CDU-Chef Friedrich Merz wird nicht den Junior-Partner in einer neuen Großen Koalition geben.
Und selbst wenn man für 2024 noch den Beschränkungen einer vorläufigen Haushaltsführung entgehen sollte, wäre für den Haushalt des Wahljahrs 2025 keine Haushaltsmehrheit in Sicht. Theoretisch könnte sich zwar Friedrich Merz als Vizekanzler von Olaf Scholz verdingen.
Als Chef einer im Vergleich zur SPD demoskopisch doppelt so starken Partei wird er das aber nicht tun, falls er innerparteilich überleben will. Aus dem gleichen Grund kann Scholz der im jetzigen Bundestag knapp zahlenschwächeren Union ebenfalls nicht das Kanzleramt überlassen. Denkbar wäre derlei nur in einer als „Notlagenregierung“ gerechtfertigten „Deutschland-Koalition“ von Union, SPD und FDP.
Keine Neuwahlen aus Furcht vor der AfD?
Doch wie könnte die SPD-Führung ein solches Geschenk an die ihr so böse kommende Opposition und gar an die vertragsbrüchige FDP rechtfertigen? Endete also die Ampelkoalition durch einen Ausstieg der FDP, dann bliebe dem Kanzler bald nur noch die Vertrauensfrage.
Natürlich würde sie vom Bundestag abschlägig beschieden. Anders als 1983 und 2005, doch ähnlich wie 1972, könnte der Bundespräsident dann den Bundestag auflösen, ohne mit rhetorischen Kunststücken die Unmöglichkeit einer parlamentarischen Mehrheitsregierung bloß behaupten zu müssen.
Dass alternativ ein konstruktives Misstrauensvotum Friedrich Merz zum Kanzler machen könnte, ist unter den obwaltenden Umständen als höchst unwahrscheinlich auszuschließen. Die auf diese Weise herbeigeführten Neuwahlen gerieten zweifellos zum Desaster einer ins Ideologische abgedrifteten SPD. Die Grünen würden wohl weiterhin als hübscher Leuchtturm wünschenswerter Utopien behandelt, zumindest medial und seitens der SPD. Das bescherte ihnen eine gewisse Stabilität.
Vor allem aber bestätigten Neuwahlen die AfD als bundesweit erwünschte Alternative zu Merkels Unterstützern und Erben.

Die AfD wäre bei Neuwahlen wohl der größte Gewinner.
Eben das zwingt der Union nach ihrem – wahrscheinlich mit relativer Mehrheit errungenen – Wahlsieg aber das Problem auf, entweder eine weitere Anti-AfD-Koalition einzugehen, von der erfahrungsgemäß die AfD zu Lasten der Union profitierte, oder selbstschädigend jene vielen Eide zu brechen, mit denen die Union jegliches Zusammenwirken mit der AfD für alle denkbaren Zeiten ausgeschlossen hat.
Neuwahlen lassen sich derzeit also leicht und mit plausiblen Gründen fordern. Herbeizuführen sind schon schwerer, wenn auch auf einem verlässlich beschreitbaren Weg.
Ganz offen ist aber, ob die von Neuwahlen bewirkte parlamentarische Machtumschichtung Deutschland wirklich mehr Stabilität bescherte. Derlei ist freilich auch nach den regulären Wahlen von 2025 nicht in Sicht. Jene links-grünen Moden, auf denen Angela Merkels Macht und die anfängliche Unterstützung der Ampelregierung beruhten, haben uns also mittlerweile in die Lage gebracht, am Wahltag zwischen Pest und Cholera entscheiden zu müssen – und zwar ohne begründete Hoffnung auf Gesundung.
Welch ein Lehrstück politischer Selbstgefälligkeit!
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Werner J. Patzelt
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