Plagiatsjäger Weber zu Brosius-Gersdorf: „Jedenfalls stimmt etwas nicht, wenn solche Übereinstimmungen gefunden werden.“
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Plagiatsjäger Stefan Weber plädiert in einem Gastbeitrag in der Welt für eine ergebnisoffene Prüfung der Doktorarbeit der umstrittenen Verfassungsrichter-Anwärterin Frauke Brosius-Gersdorf. Die Darstellung seiner Kritik in den Medien hält er für unzutreffend und irreführend.
„Wenn man empirisch Textübereinstimmungen zwischen zwei Büchern verschiedener Autoren feststellt, die in einem parallelen Zeitraum verfasst wurden, gibt es mehrere Erklärungsmöglichkeiten: A kann von B abgeschrieben haben, B kann von A abgeschrieben haben – und beides kann der jeweils andere gewusst haben oder nicht. A und B könnten gemeinsam am Text gearbeitet haben, was immer das im Detail auch heißen mag. Oder B kann der ‚Ghostwriter‘ von A gewesen sein – oder umgekehrt“, schreibt Weber und zieht das Fazit: „Jedenfalls stimmt etwas nicht, wenn solche Übereinstimmungen gefunden werden.“
Webers Analyse, die er am vergangenen Donnerstagabend, einen Tag vor der angesetzten Wahl, veröffentlichte, zeigt: Zahlreiche Textstellen in der Doktorarbeit der Juristin und der Habilitation ihres Ehemannes stimmen überein.
Die Frage, ob sie im größeren Stil plagiiert habe oder nicht, müsse noch geklärt werden, so Weber in seinem Gastbeitrag weiter. „Man kann sie zum jetzigen Zeitpunkt weder bejahen, noch kann man sie sicher verneinen.“
Seinen eigenen Gang an die Öffentlichkeit hält Weber für falsch dargestellt. Er habe keine Plagiatsvorwürfe geäußert, sondern am Tag vor der angesetzten Wahl auf seinem Blog „lediglich auf zahlreiche Textübereinstimmungen zwischen der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf und der Habilitationsschrift ihres Mannes, des Rechtswissenschaftlers Hubertus Gersdorf, hingewiesen.“
„Alles Übernommene ist zu belegen“
In der Wissenschaft, so Weber, gelte die Grundregel: „Alles Übernommene ist zu belegen, sofern es nicht Allgemeinwissen ist. Wörtliche Textübereinstimmungen sind daher in der Wissenschaft per se aufklärungsbedürftig. Und diese Aufklärung werden wir in den nächsten Tagen leisten – und auch die beiden Verfasser zu den nach Software-Abgleich 17 Prozent Übereinstimmung beider Texte befragen.“
Brosius-Gersdorf selbst äußerte sich am Dienstagabend bei Markus Lanz nur ausweichend zu den im Raum stehenden Vorwürfen. „Wir haben, als diese Vorwürfe aufgekommen sind, uns nach einer Rechtsanwaltskanzlei erkundigt, die auf solche Vorwürfe spezialisiert ist. Die hat sich sofort an die Prüfung gemacht, hat das jetzt mehrere Tage geprüft und wird morgen dazu eine Stellungnahme abgeben. Mehr habe ich dazu heute nicht zu sagen“, wehrte die Juristin die Frage des Moderators ab, der zuvor eine der Passagen vorgelesen hatte, die in beiden wissenschaftlichen Arbeiten zu finden sind.
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