Potsdam-Teilnehmer wehren sich juristisch gegen Correctiv-Bericht: „Correctiv täuscht die Öffentlichkeit“
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Die angeblichen Enthüllungen des Portals Correctiv über ein privates Treffen in Potsdam haben ein juristisches Nachspiel.
Mindestens sieben Teilnehmer der Veranstaltung vom 25. November 2023 gaben vor dem Landgericht Hamburg eine eidesstattliche Erklärung ab. Entgegen der Correctiv-Berichterstattung sei im Landhaus Adlon nicht von der Ausweisung deutscher Staatsbürger oder einer Ausweisung nach rassistischen Kriterien gesprochen worden, heißt es darin laut der Welt. Die zentrale Behauptung von Correctiv stimme nicht.
Hintergrund sind die Strafanzeige einer Teilnehmerin des Treffens sowie zwei weitere Klagen von unmittelbar betroffenen Personen gegen die Berichterstattung. Einer von ihnen ist der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau. Im Gespräch mit NIUS erklärt er, warum ein juristischer „Generalangriff“ auf den Correctiv-Text kaum möglich sei und was hinter dem juristischen Streit steckt.

Im Landhaus Adlon in Potsdam fand am 25. November 2023 ein Treffen statt, über das Correctiv berichtete.
„Das ist infam, aber klagen kann man dagegen schlecht“
„Correctiv erklärt öffentlich, ihre Darstellung müsse im Wesentlichen stimmen, weil bislang noch niemand geklagt habe“, so Vosgerau. „Aber das ist so nicht richtig – schon wieder täuscht Correctiv die Öffentlichkeit. Man kann nämlich juristisch nur gegen unwahre Tatsachenbehauptungen vorgehen, nicht aber gegen – noch so abseitige – Meinungen oder Bewertungen. Der Correctiv-Text – das wissen viele gar nicht – enthält aber kaum Tatsachenbehauptungen. Correctiv behauptet eigentlich nur, Martin Sellner habe das Wort ‚Remigration‘ gebraucht. Das stimmt ja auch.“
Wurden Stellungnahmen verfälscht?
Deshalb geht es in den juristischen Streitigkeiten vor allem um Details. Die Strafanzeige etwa stammt von der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy. Sie bezieht sich insbesondere auf Paragraf 201 des Strafgesetzbuches. Demnach kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden, wenn eine Person „unbefugt das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.“ Gegenüber NIUS hatte Correctiv bestritten, die Veranstaltung mit einem Richtmikrofon aufgezeichnet zu haben. Auch gegen die Verwendung eines heimlich aufgenommenen Bildes von ihr auf der Veranstaltung will Huy vorgehen.
Zudem klagen ein Unternehmer, der im Correctiv-Text als Spender erwähnt wird, aber nicht vor Ort war, und der bereits erwähnte Staatsrechtler Ulrich Vosgerau aufgrund von Falschbehauptungen und falschen Unterstellungen. Ihre juristische Vertretung hat der Anwalt Carsten Brennecke aus der bekannten Kanzlei Höcker übernommen. Es wurden zwei Abmahnungsschreiben verschickt. Laut Brennecke geht es auch darum, dass Correctiv „entlastende Stellungnahmen irreführend und verfälschend verkürzt hat, um die Legende des Berichts irgendwie aufrechterhalten zu können“.
Sehen Sie auch die NIUS-Doku über das Treffen in Potsdam:
Geheimdienst-Methoden und nachweisbare Lügen: Die Wahrheit hinter der Correctiv-Recherche.
Correctiv-Anwalt zeigt sich gelassen
Die Welt sprach über die Vorwürfe mit Correctiv-Anwalt Thorsten Feldmann. Dieser sehe den Ermittlungen „völlig gelassen“ entgegen. „Derartige Dinge haben wir erwartet und im Vorfeld natürlich geprüft. Die Vorwürfe wegen angeblich unsauberer Recherche dienen nur dazu, Correctiv zu diskreditieren. Es wurde sogar fabuliert, die Geheimdienste hätten das Treffen abgehört und Correctiv eine Aufnahme zur journalistischen Verwertung zur Verfügung gestellt. Das ist natürlich alles Unfug“, erklärte Feldmann.
Noch weiter geht Correctiv-Gründer David Schraven: „Ich weise freundlich darauf hin, dass die Abgabe von falschen eidesstattlichen Versicherungen strafbar ist“, erklärte er am Sonntag. „Ich wäre an der Stelle der Leute sehr vorsichtig. Wir haben unsere Arbeit sorgfältig gemacht. Und wir haben kein Problem damit, sieben Leute zu überführen.“

Die Journalistin Anette Dowideit auf einer Demonstration.
Am 10. Januar hatte das Correctiv-Netzwerk über ein angebliches „Geheimtreffen“ zwischen Unternehmern, AfD-Politikern, CDU-Mitgliedern und dem Kopf der Identitären Bewegung, Martin Sellner, berichtet. „Was dort an diesem Wochenende entworfen wird, ist ein Angriff auf die Existenz von Menschen. Und es ist nicht weniger als ein Angriff gegen die Verfassung der Bundesrepublik“, kommentierte das Portal in seinem Bericht mit dem Titel: „Geheimplan gegen Deutschland“. Anschließend kam es in ganz Deutschland zu Protesten „gegen Rechts“.
Unterdessen war erst kürzlich bekannt geworden, dass es mehr als nur ein Treffen zwischen der Bundesregierung und dem Recherche-Netzwerk gegeben hatte. Zudem hatte Correctiv auf ihrer Internetseite mehrere Korrekturen vorgenommen und das Wort „Deportationen“ getilgt. Im ARD-Presseclub hatte die stellvertretende Chefredakteurin, Anette Dowideit, gleich dreimal die Unwahrheit gesagt.
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