Rechnungshof: Neuer Ampel-Haushalt wohl auch verfassungswidrig
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Die Schulden-Trickserein der Ampel-Regierung hören nicht auf, genauso wie die Haushalts-Krise in Deutschland!
Auch der Nachtragshausalt 2023, den Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) aufstellen wollte, um in diesem Jahr gemachte Schulden auf juristisch sichere Beine zu stellen, ist offenbar verfassungswidrig. Das sagt der Bundesrechnungshof in einem Schreiben, über das Bild berichtet.
Der Vorwurf der obersten Finanz-Aufseher der Regierung: Die Ampel hat schon wieder Schulden in Milliarden-Höhe am Haushalt vorbei getrickst, um die Schuldenbremse einzuhalten.
Der Rechnungshof rügt, dass die Ampel sogenannte Sondervermögen weiterhin „nicht bei der Berechnung der in der Schuldenregel einzubeziehenden Kreditaufnahme“ berücksichtigt. „Dies wäre aus Sicht des Bundesrechnungshofes jedoch geboten.“ Deshalb sei die „Berechnung der Bundesregierung hinsichtlich der für die Schuldenregel maßgeblichen Kreditaufnahme“ in den Augen des Bundesrechnungshofs „unvollständig.“ 14,3 Milliarden Euro Schulden tauchen im Nachtragshaushalt demnach nicht auf.

Christian Lindner wollte der Finanzminister der soliden Finanzen sein – nun droht der zweite Verfassungsbruch unter seiner Verantwortung.
Auch 2022, als die Ampel den Nachtragshaushalt 2021 aufgestellt hatte, hat der Bundesrechnungshof das Vorgehen als „verfassungsrechtlich zweifelhaft“ bezeichnet – interessierte nur niemanden in der Regierung. Dann kam die Klatsche vom Bundesverfassungsgericht. Der Nachtragshaushalt wurde aus gleich drei Gründen für verfassungswidrig erklärt.
Gut für die Ampel: Das Urteil des Rechnungshofes ist nicht bindend. Erst eine erneute Anfechtung beim Bundesverfassungsgericht ins Karlsruhe würde eine erneute Prüfung des obersten Gerichts nach sich ziehen. Bisher hatten CDU und CSU jedoch angekündigt, davon für den Nachtragshaushalt 2023 und die daran gebundene Notlage nicht Gebrauch zu machen. Der AfD fehlt dafür die notwendigen Stimmenanteile im Bundestag von 25 Prozent.
Vielleicht kommt es bei der Union nach der vernichtenden Stellungnahme des Rechnungshofes zu einem Umdenken ...
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