Riesiger Überwachungsskandal: Nancy Faeser ließ mit Geheimdienst-Methoden Hunderte Abgeordnete ausforschen
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Es ist einer der ungeheuerlichsten Überwachungsskandale in der Geschichte der Bundesrepublik, gesteuert und finanziert aus dem Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD).
Mit klandestinen Methoden sollte ein Forschungsinstitut der Universität Bielefeld ein Gesinnungsprofil von nahezu allen frei gewählten Landtagsabgeordneten in Deutschland erstellen. Die Innenministerin wollte offenbar wissen, ob die frei gewählten Abgeordneten zu rassistischen Verhaltensweisen neigen. Eine solche Überprüfung aller Abgeordneten durch das Innenministerium ist in Deutschland historisch einzigartig.
Der Vorgang im Detail: Landtagsabgeordnete in ganz Deutschland erhielten in den letzten Wochen Bewerbungen von jungen Menschen, die um ein Praktikum baten. Die Mails wurden versandt unter vier deutschen und vier ausländischen Namen. Die Namen lauteten: Achim Günther, Julia Günther, Alexander Dahnhoff und Ahmet Güler, Akeem Gumbwa, Hüliya Güler und Alexej Danowitsch.
Fingierte Bewerbungen als Haltungstest
Der Text der Bewerbung lautete zum Beispiel so:
„Sehr geehrte Frau XXX,
mein Name ist Akeem Gumbwa. Nicht zuletzt aufgrund Ihrer Expertise zu Europa und Internationalem sowie Mobilität möchte ich Sie fragen, ob es prinzipiell möglich ist, dass ich bei Ihnen im Rahmen meines Studiums der Politikwissenschaften ein sechswöchiges Pflichtpraktikum (unbezahlt) machen könnte.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!
Mit freundlichen Grüßen
Akeem Gumbwa“
Doch die „Bewerbungen“ waren fingiert, kamen von „Dr. Jens Hellmann und Forschungsteam an der Universität Bielefeld, Institute for Interdisciplinary Research on Conflict and Violence.“
Ein Institut für Gewalt und Konflikte, das mit gefälschten Mails, verdeckten Ermittlungsmethoden und einer gewaltigen Überwachungsoperation die Gesinnung aller Abgeordneten in deutschen Landtagen ausforscht, beauftragt von dem Ministerium, dem auch der deutsche Inlandsgeheimdienst unterstellt ist.

Wollte „mögliche Ungleichbehandlungen“ feststellen lassen: Nancy Faeser
Herausgefunden werden sollte in Faesers Auftrag, wie Abgeordnete auf deutsche und auf ausländische Namen reagieren. In einer vor wenigen Tagen an alle betroffenen Abgeordneten versandten „Aufklärungsmail“ heißt es:
„Sie haben im September dieses Jahres an Ihre Mailadresse eine Anfrage erhalten, in der sich ein junger Mensch vermeintlich für ein Praktikum bei Ihnen interessiert hatte. Die Senderin bzw. der Sender der Mail hatte einen Namen, der entweder auf eine deutsche (Achim Günther, Julia Günther, Alexander Dahnhoff) oder eine nicht-deutsche Herkunft schließen ließ (Ahmet Güler, Akeem Gumbwa, Hüliya Güler, Alexej Danowitsch). Wenn Sie ein Mitglied eines vergleichsweise großen Landtags sind bzw. waren, haben Sie eventuell zusätzlich die Information erhalten, dass es sich bei der Senderin bzw. dem Sender der Anfrage um einen deutschen Staatsangehörigen handelt. In Wirklichkeit existieren diese Personen so nicht.“

Screenshot aus der Mail, die den Bewerbungs-Schwindel auflöst
Dann wird in der Mail Nancy Faesers Innenministerium explizit als finanzieller Förderer genannt. Wörtlich heißt es: „Im Rahmen eines vom Bundesministerium des Innern und für Heimat geförderten Forschungsprojekts haben wir entsprechende Anfragen erstellt und an alle Abgeordneten Ihres Landtags per E-Mail verschickt, um Rücklaufraten auszählen zu können. Es ging uns also um das Erheben von Hilfeleistungen bzw. sogenannter prosozialer Handlungen. Hierbei könnte es zu möglichen Ungleichbehandlungen aufgrund einer (vermuteten) Herkunft des Absenders der E-Mail kommen. Wir sind aber explizit offen dafür, dass es keine Ungleichbehandlungen gibt, vor allem, weil wir prinzipiell positives Verhalten als Untersuchungsziel ausgegeben haben.“
Klartext: Mit „möglichen Ungleichbehandlungen aufgrund einer (vermuteten) Herkunft“ ist gemeint, dass Faeser herausfinden lassen wollte, ob es von ihr unerwünschte Haltungen in manchen Landtagen gebe. Die Vorgehensweise ist brisant, da sich aus Reaktionen auf Bewerbungen natürlich keine belastbaren Schlüsse auf jedwede Gesinnung ziehen lassen. Vor allem aber ist es nicht Aufgabe des BMI, ein Gesinnungsregister aller Abgeordneten in Deutschland anzulegen.
Bestätigung „nach Freigabe durch die Ethikkommission“
Auf NIUS-Anfrage bestätigt Dr. Jens Hellmann von der Universität Bielefeld, dass von seinem Team „vermeintliche Anfragen, ob ein Praktikum prinzipiell möglich sei, im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie nach Freigabe durch die Ethikkommission der Universität Bielefeld an Abgeordnete aller Landtage verschickt“ worden seien.
Das Bundesinnenministerium reagierte zunächst nicht auf eine NIUS-Anfrage – und meldete sich drei Stunden nach der Veröffentlichung der Geschichte. Ein Sprecher sagte, die Finanzierung des Dachprojekts der Studie „formal“ schon unter Innenminister Horst Seehofer 2021 genehmigt worden. Dass das Projekt auffälligerweise aber erst Jahre später, unter Ministerin Nancy Faeser umgesetzt und finanziert wurde – dazu äußert sich der Sprecher nicht. Wann und von wem das konkrete Projekt genehmigt worden ist, sagte das Ministerium nicht.
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