Unterschätztes Risiko im Kriegsfall: 25 Kitas liegen in Deutschland auf militärischem Gelände
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Als Verteidigungsministerin trieb Ursula von der Leyen (CDU) den systematischen Ausbau der Kinderbetreuung auf Kasernengeländen in Deutschland voran. Heute befinden sich nach Angaben des Verteidigungsministeriums 25 solcher Einrichtungen auf militärischen Liegenschaften. Spätestens seit dem Angriff auf eine Mädchenschule im Iran stellt sich eine heikle politische Frage: Ist es verantwortbar, Kinder ausgerechnet dort betreuen zu lassen, wo im Ernstfall wohl priorisiert angegriffen würde?
Kindergärten in Kasernen, Krippen neben Flugplätzen: Die ehemalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat in ihrer Amtszeit als Verteidigungsministerin ab 2013 den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen auf den Geländen von Kasernen, Fliegerhorsten und Bundeswehrkrankenhäusern systematisch vorangetrieben. „Familienfreundlichkeit“ wurde damals zu einem der wichtigsten Pfeiler ihrer Personalpolitik. Die Bundeswehr sollte als attraktiver Arbeitgeber auftreten – auch durch mehr Betreuungsangebote für den Nachwuchs von Soldaten und zivilem Personal.

Ursula von der Leyen (CDU) 2019 im Bundestag, damals noch Bundesverteidigungsministerin.
„25 Kinderbetreuungseinrichtungen innerhalb von Bundeswehrliegenschaften“
Auf eine NIUS-Anfrage dazu, wie viele Krippen, Kindergärten und Grundschulen in Deutschland auf militärischem Gelände liegen, antwortete eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums: „Es befinden sich insgesamt 25 Kinderbetreuungseinrichtungen innerhalb von Bundeswehrliegenschaften. Es befinden sich keine Grundschulen innerhalb von Bundeswehrliegenschaften.“
Auf eine Anfrage, um welche Einrichtungen es sich konkret handelt, antwortete eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums: „Bezugnehmend auf meine Antwort zur Schutzbedürftigkeit der Menschen in unseren Liegenschaften sowie der Liegenschaften an sich, bitte ich um Ihr Verständnis, dass wir Ihrer Bitte nach einer Liste der Kinderbetreuungseinrichtungen nicht nachkommen können.“
Einige Beispiele für Kinderbetreuungseinrichtungen auf militärischem Gebiet in Deutschland:
- Kita „Wilde Wiese“ in der Julius-Leber-Kaserne in Berlin: Die Elterninitiativ-Kita mit rund 50 Plätzen befindet sich direkt auf dem Kasernengelände; Kinder nutzen unter anderem die Sporthalle der Kaserne.
- Kita „Wasserflöhe“ im Bundeswehrkrankenhaus in Berlin: Betriebskita der Johanniter-Unfall-Hilfe mit etwa 60 Plätzen.
- Kita „Lazarettzwerge“ des Bundeswehrzentralkrankenhauses Koblenz: Hier gibt es rund 50 Betreuungsplätze vor allem für Kinder von Beschäftigten des Klinikstandorts.
- Kita „Villa SanIgel“ des Bundeswehrkrankenhauses Ulm: Die Einrichtung mit etwa 50 Plätzen für Kinder von Bundeswehrangehörigen und Klinikpersonal eröffnete 2015.

Im Bundeswehrkrankenhaus Ulm liegt die Kita „Villa SanIgel“ mit 50 Betreuungsplätzen.
- Kita Hardthöhe im Bundesministerium der Verteidigung in Bonn: große Betriebskita am Ministeriumssitz; eröffnet 2021 mit rund 100 Plätzen für Kinder von Beschäftigten des Ministeriums.
- Kita an der Universität der Bundeswehr München in Neubiberg: 2014 eröffnete Kinderkrippe auf dem Campus der Bundeswehr-Universität. Betreuung auch für sehr kleine Kinder von Soldaten und Angestellten.
- Betriebskita am Bundeswehrkrankenhaus Hamburg: Einrichtung für Kinder von Klinikpersonal mit erweiterten Öffnungszeiten für Schichtdienste.

Außenansicht der Julius-Leber-Kaserne in Berlin.
Mit der wachsenden Zahl solcher Einrichtungen und angesichts internationaler Konflikte – etwa Angriffen auf Bildungseinrichtungen wie zuletzt auf eine Mädchenschule im Iran – rücken Fragen der Sicherheit zunehmend auch in Deutschland in den Fokus. Wenn ein militärischer Konflikt, wie derzeit immer wieder befürchtet, künftig auch hier drohen könnte: Wären Betreuungseinrichtungen auf militärischem Gelände dann legitime militärische Ziele? Und falls ja: Welche rechtlichen und ethischen Konsequenzen ergeben sich daraus für den Schutz der dort betreuten Kinder?
Kasernen sind legitimes militärisches Ziel – trotz Kinderbetreuung auf dem Gelände
Der heikle Punkt: Auch wenn sich eine Kita auf Militärgelände befindet, bleibt eine Kaserne nach dem viel beschworenen „Völkerrecht“ ein legitimes militärisches Ziel. Völkerrechtlich gilt eine Kaserne mit Kinderbetreuung als militärisches Ziel mit ziviler Nutzung. Die Präsenz von Zivilisten ändert grundsätzlich nichts – sie spielt nur bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung eines Angriffs eine Rolle. Dies entspricht auch der Auslegung des International Committee of the Red Cross (IKRK), einer humanitären Organisation, deren erklärtes Ziel es ist, das humanitäre Völkerrecht zu überwachen und Opfer bewaffneter Konflikte zu schützen.

Die iranische Schule war in einen Militärkomplex integriert. (Quelle: X, Google Maps)
Die Haager Landkriegsordnung von 1907 verbietet Angriffe auf unverteidigte Städte, Dörfer und Gebäude. Zudem verpflichtet sie Angreifer, bei Bombardements Einrichtungen wie Krankenhäuser, religiöse Gebäude oder Kulturstätten möglichst zu schonen – aber nur, sofern diese nicht militärisch genutzt werden. Einen besonderen Schutz für Kindergärten kennen die Regelungen jedoch nicht. Militärische Anlagen wie Kasernen oder Flugplätze gelten grundsätzlich als legitime Angriffsziele – auch dann, wenn sich auf ihrem Gelände zivile Einrichtungen befinden.

Rheinland-Pfalz, Koblenz: Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) spricht am 9. März am Zentrum Innere Führung der Bundeswehr mit Soldaten.
Auf eine NIUS-Anfrage an Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD), ob man angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage eine besondere Gefährdung für Kinderbetreuungseinrichtungen auf Bundeswehrgelände sehe und auf welchen Sicherheitsbewertungen oder Schutzkonzepten deren Betrieb und Ausbau beruhen und ob im Ministerium eine Neubewertung dieser Praxis sowie klare Kriterien für die Standortwahl solcher Einrichtungen diskutiert würden, antwortete eine Sprecherin: „Für uns steht die Sicherheit der Menschen in unseren Liegenschaften an erster Stelle. Um auch Besucher und Angehörige bestmöglich zu schützen, gibt es für unsere einzelnen Liegenschaften Schutzkonzepte, die präzise auf die jeweiligen Gegebenheiten und Gefährdungslagen vor Ort abgestimmt sind. Da die Wirksamkeit dieser Maßnahmen von ihrer Vertraulichkeit abhängt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir aus Gründen der operativen Sicherheit keine Details zu spezifischen Sicherheitsmaßnahmen kommunizieren.“
Lesen Sie auch: Die nüchternen Fakten zum tragischen Angriff auf die Mädchenschule im Iran
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