Schule verbot Praktikum bei AfD-Politiker René Springer: Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde von Schülerin zurück
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Björn HarmsEine 16-Jährige will ihr Betriebspraktikum beim AfD-Politiker René Springer absolvieren. Die Schule verbietet ihr das, weshalb die Schülerin vor Gericht Beschwerde einreicht. Das Entgegnungsschreiben des Schulamtes verfasst ein Jurist, der für die Grünen kandidierte. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg schließt sich seiner Begründung an. NIUS liegen die Schriftsätze exklusiv vor.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Freitag die Beschwerde einer Schülerin zurückgewiesen, deren Schule ihr verboten hatte, beim AfD-Politiker René Springer ein Praktikum zu machen. Damit wurde ein vorheriger Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 9. Januar bestätigt.
Die Schulleitung eines beruflichen Gymnasiums hatte der Schülerin am 12. Dezember 2025 untersagt, ihr Pflichtpraktikum im Januar 2026 beim Brandenburger AfD-Politiker zu absolvieren. Zu diesem Zeitpunkt lag der Schule bereits eine unterzeichnete Praktikumsvereinbarung mit Springer vor.

Das Oberverwaltungsgericht verwarf die Beschwerde der Schülerin.
AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes wird zur Begründung genutzt
Zur Begründung hatte die Schule auf einen Erlass des Brandenburger Bildungsministers Steffen Freiberg (SPD) verwiesen, wie die Gerichtsunterlagen zeigen. Laut einem Rundschreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 20. November 2025 sind als gesichert extremistisch eingestufte Vereinigungen mit den Zielen und Grundsätzen der Erziehung und Bildung nach dem Brandenburgischen Schulgesetz nicht vereinbar. Die Schule verwies in diesem Zusammenhang auch auf das AfD-Gutachten des Landesverfassungsschutzes vom 14. April 2025, über das NIUS exklusiv berichtet hatte.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg folgte dieser Einschätzung. Demnach konnte das von der 16-Jährigen gewünschte Betriebspraktikum „als ungeeignet“ angesehen werden, „weil die AfD Brandenburg vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist und der Bundestagsabgeordnete dem Vorstand des Landesverbandes angehört“.
Die Schulleitung sei nicht verpflichtet, die Einstufung durch den Verfassungsschutz selbst zu überprüfen. „Die Entscheidung der Schulleitung verstößt weder gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Recht der Schülerin auf schulische Bildung“, führte das Gericht aus. „Die Schülerin kann sich auch nicht auf das Parteienprivileg berufen, wonach allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet.“
Grünen-Politiker arbeitet für das Schulamt
Das Schulamt hatte vor Gericht über den Verwaltungsjuristen Sven Wiedenhöft am 23. Dezember 2025 eine Entgegnung auf die Beschwerde eingereicht. Wiedenhöft kandidierte 2019 für die Grünen bei den Kommunalwahlen in Frankfurt (Oder) und wurde Mitglied der Stadtverordnetenversammlung. „Die minderjährige Schülerin wäre im Fall der Gestattung des Praktikums ohne pädagogische Begleitung und vergleichende Einordnung damit unmittelbar der laut der Einstufung erwiesen rechtsextremistischen und verfassungswidrigen Ideologie der Partei ausgesetzt“, heißt es in der Erwiderung des Verwaltungsjuristen.

Der Jurist des Schulamtes kandidierte für die Grünen.
AfD-Politiker René Springer kann die Gerichtsentscheidung nicht nachvollziehen: „Es ist ein bedenklicher Zustand unserer Demokratie, wenn einer Schülerin ein Praktikum bei einem direkt gewählten AfD-Bundestagsabgeordneten verwehrt wird“, meint er. Springer spricht von einer „offenkundig politisch motivierten Entscheidung“. Wer in Brandenburg ein Praktikum bei der Linkspartei machen wolle, bekäme Applaus – wer sich bei der AfD engagiere, werde systematisch ausgegrenzt, so der Brandenburger Landespolitiker.
Die Kosten des Verfahrens trägt nun die Schülerin, gesetzlich vertreten durch ihre Mutter.
Lesen Sie hier:
Das AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes in Brandenburg.
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