Investitionsquote nur bei 8,7 Prozent des Kernhaushalts: Schon wieder trickst die Bundesregierung beim Sondervermögen!
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Es war ein juristisch bemerkenswerter Trick, den die Bundesregierung im Zuge der Grundgesetzänderung im März 2025 und mit dem anschließenden „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIKG) verankerte: die sogenannte „Zusätzlichkeit“. Demnach darf auf das 500-Milliarden-Sondervermögen zugegriffen werden, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr im Bundeshaushalt insgesamt mindestens zehn Prozent der veranschlagten Ausgaben als Investitionen eingestellt sind. Eine Auswertung der Bundesbank zeigt nun jedoch: Im Ergebnis lag die Investitionsquote nur bei 8,7 Prozent und damit deutlich unter der vorgesehenen Marke.
Trotzdem lag der Kreditbestand des Sondervermögens Ende Januar 2026 nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bei rund 29,3 Milliarden Euro.
„Die Investitionsquote im Kernhaushalt betrug im Plan 10 %, im Ergebnis aber nur 8,7 % (Tabelle 5.3, Position 4.a4). Um die Mindestquote auch im Ergebnis zu erreichen, hätte der Bund im Kernhaushalt 6 Mrd € zusätzlich investieren müssen. Das neue Sondervermögen IK konnte dennoch Kredite für seine Vorhaben aufnehmen (unter anderem für aus dem Bundeshaushalt verlagerte Investitionen), weil die dafür erforderliche Mindestinvestitionsquote von 10 % nur in den Planungen erreicht sein muss“, heißt es im Monatsbericht der Bundesbank für Februar 2026. Die Zahlen hat die Bundesbank mit den Daten aus dem Bundesfinanzministerium selbst errechnet.
Heißt im Klartext: Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung gilt die „Zusätzlichkeit“ als erfüllt, wenn im Haushaltsplan eine Investitionsquote von mindestens 10 Prozent veranschlagt ist. Maßgeblich ist also der Planwert, nicht zwingend das spätere Ergebnis. Wenn im Plan 10 Prozent eingestellt waren, durfte das Sondervermögen Kredite aufnehmen – auch wenn die Quote im Vollzug am Ende nur 8,7 Prozent betrug. De facto aber investierte die Regierung 2025 sogar weniger als noch 2024 (11,6 Prozent), als das Sondervermögen noch nicht zur Verfügung stand.

Zur Erinnerung: Zwischen dem politisch versprochenen realen Investitionsplus und der tatsächlich gesetzlich definierten formalen Quote im Haushaltsplan gibt es einen gewaltigen Unterschied: Die 500 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen sollten – so wurde es ursprünglich versprochen – ausschließlich für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz verwendet werden – also für Ausgaben, die über das bisherige Investitionsniveau hinausgehen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) betonten, das Geld dürfe nicht genutzt werden, um Haushaltslöcher zu stopfen oder laufende Ausgaben zu finanzieren.
„Anreiz, unrealistisch hohe Ausgaben in den Haushaltsplan zu schreiben“
Der Ökonom und Leiter der Forschungsgruppe „Mikrostruktur von Steuern und Transfers“ des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung, Robin Jessen, erklärt auf X zu der von der Bundesbank gemessenen Investitionsquote von 8,7 Prozent: „Dadurch, dass zusätzliche Schulden nur möglich sind, wenn bestimmte Ausgabenziele erreicht werden, hat die Bundesregierung neuerdings den Anreiz, unrealistisch hohe Ausgaben in den Haushaltsplan zu schreiben. Bislang war, wenn überhaupt, das Gegenteil der Fall. Es ist aber leichter, Planzahlen bei den Ausgaben deutlich zu unterschreiten, als sie zu überschreiten. Denn Letzteres ist durch Regeln bei der Titelbewirtschaftung eingeschränkt. Schon in der Vergangenheit waren Mittelabflüsse für „gut klingende“ Ausgaben oft deutlich geringer als geplant, etwa für den Digitalpakt Schulen oder verschiedene investive Ausgaben. Viel geringer als geplant waren die Ausgaben z.B. auch 2020 wegen Corona-Vorsorgeposten.“
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Janina Lionello
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