Statistik über Angriffe auf Flüchtlingsheime: Nancy Faeser nennt falsche Zahlen – und will nichts ändern!
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Eine exklusive NIUS-Recherche hatte Ende September deutlich gemacht, dass die Statistik der Bundesregierung über Angriffe auf Flüchtlingsheime fehlerhafte Zahlen aufweist. Auf eine Anfrage im Bundestag gibt das Innenministerium zwar „Unsicherheiten in der Statistik“ zu, weicht aber ansonsten in seinen Antworten aus. Eine Veränderung der falschen Datenaufnahme ist nicht in Sicht.
Die Zahlen des Bundesinnenministeriums schienen eine eindeutige Sprache zu sprechen: Im ersten Halbjahr 2023 sei es zu 80 Übergriffen auf Flüchtlingsunterkünfte gekommen, hieß es im August in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei.
Zahlen hielten der Überprüfung nicht stand
NIUS überprüfte später alle 80 Fälle, die in der Statistik des Bundeskriminalamts auftauchten. Hierfür sichteten wir Polizeiberichte und sprachen mit Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften, die für den jeweiligen Tatort zuständig waren. Das Ergebnis war eindeutig: Die Zahlen waren schlichtweg nicht haltbar. Zahlreiche Angriffe auf Flüchtlingsheime hat es nie gegeben. Hier geht es zum Bericht: Die Faeser-Fälschung: Hälfte der „Angriffe auf Flüchtlingsheime“ hatte gar nichts mit Flüchtlingsheimen zu tun
Nun hat die NIUS-Recherche auch Eingang in die parlamentarische Aufarbeitung gefunden.

Das Gelände der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) und Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg.
Die Vizechefin der AfD-Bundestagsfraktion, Beatrix von Storch, wollte Anfang Oktober von der Bundesregierung wissen: „Ist nach Kenntnis des Bundesministeriums des Innern und für Heimat die Berichterstattung zutreffend, dass nur in einem von 80 Fällen der Übergriff gegen ein bewohntes Asylbewerberheim einem rechten Täter zugeordnet werden konnte, und wenn ja, warum wurden diese trotzdem der politisch motivierten Kriminalität rechts zugeordnet?“
Zu den Recherchen von NIUS will die Bundesregierung nichts sagen
Die Antwort der zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) war unmissverständlich: „Zu Art und Umfang der Recherchen des Portals NIUS trifft die Bundesregierung keine Aussagen.“ Für die Aufnahme der einzelnen Fälle in die Statistik des Bundeskriminalamts übernimmt die Bundesregierung weiterhin keine Verantwortung.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit ihrer Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter
Man vertraut den Polizeidienststellen in den Ländern und hinterfragt die Angaben nicht: „Welche Gründe in den Fällen zur Vergabe des Angriffsziels ‚Asylunterkunft‘ sowie der Zuordnung im Sinne der ideologischen Hintergründe und der zugrunde liegenden Motivation geführt haben, ist durch das jeweils betroffene Land zu beantworten“, heißt es in der Antwort der Staatssekretärin. „Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.“
Die vorläufigen Zahlen seien „mit Unsicherheiten behaftet“
Eine Änderung in der Datenaufnahme ist nicht in Sicht. Die „vorläufigen Zahlen“ seien zwar „mit Unsicherheiten behaftet“ und könnten „sich noch verändern“. Es handele sich jedoch um eine Eingangsstatistik, erklärt die Staatssekretärin. „Bei bedeutsamen Ermittlungsfortschritten (z.B. Täterermittlung) oder wenn sich für die Lagebeurteilung Veränderungen ergeben, sind Ergänzungsmeldungen abzusetzen“, fordert die Bundesregierung von den Länderpolizeien. „Die Landeskriminalämter führen datenqualitätssichernde Maßnahmen durch. Diese werden zum Stichtag der Jahresfallzahlen (31. Januar des Folgejahres) nochmals intensiviert.“
NIUS machte die Stichprobe, um dieses Versprechen zu überprüfen: Laut dem Bundesinnenministerium gab es im dritten Quartal 2022 insgesamt 23 Übergriffe auf Flüchtlingsheime. NIUS wollte von den Behörden wissen: „Wie viele Nachmeldungen und Änderungen zählte das BKA vom Zeitpunkt der Aufnahme der ersten Straftat im dritten Quartal bis zum 31. Januar 2023, dem Stichtag also, an dem die Jahresfallzahlen überprüft werden sollen?“
Die Antwort des BKA: „Die Frage kann systembedingt nicht beauskunftet werden.“
Politisch passende Statistik? Die Antworten der Bundesregierung bleiben nichtssagend
Der erste parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, hakte in der Frage der Übergriffe auf Flüchtlingsheime ebenfalls nach und stellte im Bundestag eine kleine Anfrage. Er wollte unter anderem wissen, ob die Bundesregierung, gesetzt den Fall, dass die Kriminalstatistik fehlerhafte Angaben und Bewertungen enthält, eine öffentliche Korrektur bzw. Änderung der Zahlen beabsichtige.
Die Antworten liegen NIUS exklusiv vor. Oder besser gesagt: die Nicht-Antworten.

AfD-Politiker Bernd Baumann erhielt keine Antworten auf seine Anfrage.
Denn die sieben Fragen des AfD-Politikers werden kaum beantwortet. Stattdessen heißt es abweisend: „Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Schriftlichen Frage der Abgeordneten Beatrix von Storch, Nr. 71 auf Bundestagsdrucksache 20/8636 verwiesen.“
„Sobald Innenministerin Nancy Faeser eine Statistik politisch in die Hände spielt, interessiert sie sich nicht mehr dafür, ob diese fehlerfrei erhoben wurde – das ist die zentrale Erkenntnis, die wir durch unsere Kleine Anfrage an ihr Ministerium gewinnen konnten“, meint AfD-Politiker Baumann. „Wäre es anders, hätte uns Frau Faeser geantwortet, wie sie den Eingang falscher Zahlen in die Bundeskriminalstatistik künftig verhindern will. Dass sie die Verantwortung stattdessen einfach auf die Landespolizeien abwälzt, zeigt einmal mehr, dass sie für ihr Amt völlig ungeeignet ist.“
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