Steuerverfahren gegen Hunter Biden: Sohn von US-Präsident bekennt sich schuldig
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In einem Verfahren wegen mehrerer Steuervergehen hat sich Hunter Biden, der Sohn des US-Präsidenten, überraschend schuldig bekannt. Der 54-Jährige gab diese Entscheidung vor Gericht in Los Angeles bekannt und verhinderte damit in letzter Minute einen Prozess.
Hunter Biden erklärte, dass er seiner Familie ein weiteres öffentliches Verfahren mit belastenden Details über sein Leben, einschließlich seiner Alkohol- und Drogenprobleme, ersparen wolle.
Obwohl der Sohn des US-Präsidenten durch sein Schuldbekenntnis einen Prozess vermeidet, bleibt unklar, welche Strafe ihm droht. Die Urteilsverkündung ist für den 16. Dezember angesetzt, und laut dem US-Justizministerium könnte er eine Freiheitsstrafe von bis zu 17 Jahren erhalten. Allerdings fallen die tatsächlichen Strafen bei Bundesvergehen in der Regel geringer aus als das maximale Strafmaß.

Hunter Biden mit seinem Vater Joe Biden
Biden plädierte zuvor auf nicht schuldig
Zuvor hatte Biden in diesem Fall auf nicht schuldig plädiert, änderte seine Position jedoch unmittelbar vor Prozessbeginn. Eigentlich sollte das Verfahren mit der Auswahl der Geschworenen am Donnerstag starten, was nun jedoch nicht mehr nötig ist.
Turbulente Verhandlung
Die Verhandlung in Los Angeles verlief turbulent. Zu Beginn überraschte Hunter Biden mit einem ungewöhnlichen juristischen Vorschlag: Er schlug eine Vereinbarung vor, bei der er sich zwar nicht schuldig bekennt, jedoch anerkennt, dass die Beweise vermutlich zu einer Verurteilung führen würden. Die Staatsanwaltschaft lehnte diesen Vorschlag jedoch ab. Daraufhin legte Biden, ebenfalls überraschend, ein reguläres Schuldbekenntnis ab – ohne jede Absprache mit der Staatsanwaltschaft und somit ohne eine vorherige Vereinbarung zur Strafmilderung.
Im Dezember war gegen Hunter Biden Anklage wegen Steuervergehen erhoben worden. Ihm wird vorgeworfen, über mehrere Jahre hinweg Bundessteuern nicht ordnungsgemäß bezahlt zu haben, obwohl er große Summen für einen luxuriösen Lebensstil ausgab. Die ausstehenden Steuern beglich er erst im Nachhinein.Mehr NIUS:
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