Stopp von Familiennachzug in der Nacht gekippt: Dieser Beschluss bedeutet, dass Zweitfrauen weiter nach Deutschland kommen dürfen
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Hunderttausende Migranten kommen über den Familiennachzug nach Deutschland. Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz macht nun deutlich: Es soll alles weiterlaufen wie bisher. Ein Ende des Familiennachzugs ist nicht in Sicht.
Über die Möglichkeit, Familienangehörige nachzuholen, gelangten in den vergangenen Jahren hunderttausende Migranten nach Deutschland. 117.000 Visa für Familienangehörige verteilte das Auswärtige Amt allein im vergangenen Jahr. Von Januar bis Juni 2023 waren es zusätzliche 77.000 Visa, weshalb in diesem Jahr mit einer neuen Rekordzahl gerechnet wird.
Aufgrund der hohen Zahlen fordern AfD und Union seit geraumer Zeit den Familiennachzug zu stoppen oder zumindest zu begrenzen. Im von der CDU mit erarbeiteten Entwurf für die Ministerpräsidentenkonferenz am Montag war ursprünglich zumindest ein Stopp des Familiennachzugs bei subsidiär Schutzberechtigten vorgesehen: „Als eine Sofortmaßnahme wird der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen vorübergehend bis auf besondere Härtefälle begrenzt.“

Bundeskanzler Scholz sprach von einer historischen Einigung beim Migrationsgipfel.
Ausgebremst von Kanzler und Grünen
In der Abschlussfassung ist davon jedoch keine Rede mehr. Stattdessen heißt es im endgültigen Beschluss: „Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wird nicht ausgeweitet.“ Nicht ausgeweitet, das heißt also: Es läuft beim Familiennachzug alles weiter wie bisher. „Unions-Länder wollten deutlich mehr, wurden aber von Kanzler und Grünen ausgebremst“, kommentierte CDU-Politiker Jens Spahn die Ergebnisse unter Verweis auf die nicht erfolgte „notwendige Einschränkung des Familiennachzugs“.
Die Bundesregierung fördert mit der Visaverteilung die Mehrehe in Deutschland
Zuletzt waren zwei Fälle bekannt geworden, in denen die Bundesregierung Zweitfrauen und deren Kinder von afghanischen Migranten ins Land geholt hatte. Im ersten Fall handelte es sich um einen Afghanen mit zwei Ehefrauen, der bislang mit seiner Erstfrau und drei Kindern in Deutschland lebte. Die Zweitfrau wohnt nun in einer separaten Wohnung mit weiteren sieben Kindern. Im zweiten Fall ging es ebenfalls um einen Afghanen, der nun mit zwei Ehefrauen und neun Kindern zusammenlebt.
Bigamie ist in Deutschland eigentlich verboten. Wie viele solcher Vielehen es in Deutschland mittlerweile gibt, können auch die Behörden nicht sagen. Der Zuzug von Zweitfrauen ist eigentlich ebenfalls nicht erlaubt, aber über andere Wege möglich: Aufgrund des Aufenthaltsgesetzes könnte es für Zweitfrauen in Betracht kommen, „zu gemeinsamen Kindern als deren Elternteil nachzuziehen“, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär des Innenministeriums, Mahmut Özdemir (SPD), im September auf eine schriftliche Anfrage.
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