„Hier entsteht systematisch ein strukturelles Ungleichgewicht“: Staatsrechtler kritisiert Bürgergeld-Regeln für Totalverweigerer
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Mit einem irren Bürgergeld-Plan möchte Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) ihren Koalitionspartner CDU/CSU zu einem besonders sensiblen Umgang mit Totalverweigerern drängen. Die Folge: Die wichtige Reform kann so nicht kommen und wird vom Kabinett wahrscheinlich ins Jahr 2026 verschleppt. Auch Experten sind über die Bas-Vorschläge empört.
Geplant sind nach dem aktuellen Reform-Entwurf, dass bei Totalverweigerern erst Hausbesuche durchgeführt werden müssen, bevor man diese Leistungen streichen kann. FDP-Legende und Ex-Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Kubicki, kommentierte das Vorhaben bei NIUS Live. Für Kubicki erschließe sich Bas’ Menschenbild kein Deut. „Das Menschenbild, das dahinter steht, ist: Wir haben es bei Bürgergeld-Empfängern überwiegend mit grenzdebilen Menschen zu tun.“ Das sei natürlich völliger Unsinn.
„Frau Bas muss doch wissen, dass diejenigen, von denen sie glaubt, sie hätten Angst vor Behörden, ja irgendwann mal einen Antrag gestellt haben müssen, Bürgergeld zu bekommen“, so der FDP-Politiker. Bas’ Argumentation sei „einfach nur dumm.“
Schauen Sie hier den gesamten Ausschnitt mit Wolfgang Kubicki bei NIUS Live:
„Das beschädigt die Akzeptanz des Sozialstaats in der Bevölkerung“
Auch der Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler sieht die Sonderbehandlung beim Bürgergeld kritisch. „Ich halte das aus verfassungsrechtlicher Sicht für sehr problematisch. Immerhin heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, sagt der Experte, der an der Universität Oldenburg lehrt, gegenüber NIUS.

Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler
Eine Sonderbehandlung für Bürgergeld-Empfänger dürfe es zwar geben, jedoch nicht grundsätzlich: „Der Staat darf zwar Bürgergeld-Empfänger in einzelnen Fällen weniger streng als Steuerzahler behandeln. Damit kann er Rücksicht auf besonders prekäre Lebenssituationen und eine höhere Schutzbedürftigkeit nehmen. Das Sozialstaatsprinzip in der Verfassung ist die Grundlage dafür. Das darf aber nicht grundsätzlich und strukturell gelten. Sonst verletzt es den Gleichheitsgrundsatz. Ich sehe hier keinen sachlichen Grund, warum der Staat Bürgergeld-Empfänger, die ihre Pflichten verletzen, grundsätzlich milder behandeln sollte als Steuerzahler. Hier entsteht systematisch ein strukturelles Ungleichgewicht: Ähnliche Pflichtverletzungen werden ungleich bestraft. Das fördert auch die gefühlte Ungerechtigkeit – und beschädigt die Akzeptanz des Sozialstaats in der Bevölkerung“, so Boehme-Neßler.
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