Thüringer Landtagspräsident gewählt: CDU-Kandidat gewinnt gegen AfD-Kandidatin
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Der CDU-Abgeordnete Thadäus König ist zum neuen Thüringer Landtagspräsidenten gewählt worden. Der 42-Jährige erhielt 54 Stimmen und erreichte damit die erforderliche Mehrheit.
Er setzte sich damit klar gegen Wiebke Muhsal durch, die von der AfD aufgestellt wurde. Die 38-Jährige erhielt 32 Stimmen. CDU, BSW, Linke und SPD hatten bereits im Vorfeld erklärt, dass sie in das zweithöchste Thüringer Staatsamt keine Vertreterin der AfD wählen werden.
Auch bei der Wahl zur Vize-Präsidentin ging Muhsal leer aus, verlor gegen den BSW-Abgeordneten Steffen Quasebarth, der früher im MDR das „Thüringen Journal“ moderierte. Landtagspräsident König fragte die AfD-Fraktion im Anschluss, ob sie eine Wiederholung der Wahl wünsche, was der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Frakion, Torben Braga, mit den Worten: „Nicht für den heutigen Tag“ ablehnte.
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Die Wahl erfolgte, nachdem der Thüringer Verfassungsgerichtshof in einer einstweiligen Anordnung am späten Freitagabend die Regeln festgelegt hatte. Vor der Wahl beschlossen die Abgeordneten einen Antrag von CDU und BSW, nach der alle Fraktionen das Vorschlagsrecht für die Präsidentenwahl bekamen und nicht nur die AfD, die in Thüringen erstmals in einem deutschen Landesparlament die stärkste Fraktion stellt.

Wiebke Muhsal war die AfD-Kandidatin für das Amt der Landtagspräsidentin.
Der erste Anlauf zur Konstituierung des Thüringer Landtags war am Donnerstag zum Debakel und zur Dauerkonfrontation zwischen der starken AfD und den vier anderen Fraktionen geworden.
AfD und die anderen Fraktionen haben eine unterschiedliche Rechtsauffassung, ab wann ein Landtag überhaupt Änderungen an der Geschäftsordnung vornehmen darf. Die AfD sagt: nach der Konstituierung und Wahl eines Landtagspräsidenten. Die restlichen Fraktionen bestehen auf ein sofortiges Recht, die Spielregeln im Parlament zu ändern und werfen dem AfD-Mann vor, seine Rolle als nicht gewählter Alterspräsident deutlich zu überspannen.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof gab nun der CDU Recht, die AfD fügte sich, ihr parlamentarischer Geschäftsführer Torben Braga kündigte aber bereits weitere rechtliche Schritte an.
Auch zum Vorschlagsrecht bei der Landtagspräsidentenwahl äußerten sich die Verfassungsrichter: „Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen – und nicht allein die stärkste Fraktion – bereits für den 1. Wahlgang Wahlvorschläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt Verfassungsrecht nicht.“

Die Abgeordneten während der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags.
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