Überwachungsaffäre: Faesers Staatssekretärin telefonierte mit Böhmermann
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Es ist ein ungeheuerlicher Verdacht: Kam es zwischen dem Innenministerium von Nancy Faeser und dem ZDF-Satiriker Jan Böhmermann tatsächlich zum Austausch von brisanten Informationen, die dazu geführt haben, dass der Topbeamte Arne Schönbohm gehen musste?
Zur Erinnerung: Vor fast einem Jahr, am 7. Oktober 2022, ging ein Video des ZDF Magazins Royale online. Darin machte ZDF-Frontmann Jan Böhmermann dem damaligen BSI-Präsidenten und Cybersicherheitschef, Arne Schönbohm, schwere Vorwürfe: Der Spitzenbeamte solle Verbindungen zu russischen Cybersecurity-Unternehmen unterhalten. Und sei somit nicht mehr haltbar.
Die Causa Schönbohm entwickelt sich dauraufhin zur Causa Faeser. Denn Faeser entbindet Schönbohm kurzerhand von seinen Aufgaben und distanziert sich ausdrücklich – obwohl Schönbohm bei ihr Rückendeckung gegen die „unbegründeten Vorwürfe“ erbittet. Der Beamte wird versetzt, man könnte auch sagen: fallen gelassen wie eine heiße Kartoffel.
Nun zeigt sich: Staatssekretäre aus Faesers Innenministerium könnten an der Sendung mitgewirkt haben!

Jan Böhmermann bei der Grimme-Preisverleihung im April.
Juliane Seifert, Staatssekretärin im Innenministerium, hat im Vorfeld der Ausstrahlung des ZDF Magazins Royale Gespräche mit Böhmermann geführt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD vom 19. Oktober 2022 hervor, die NIUS vorliegt.
Die Gespräche zwischen der Staatssekretärin Seifert und Böhmermann sollen am 6. April 2022 und am 23. Mai 2022 stattgefunden haben – also nur wenige Monate vor der Ausstrahlung der Schönbohm betreffenden Sendung.
Dabei soll es sich um Telefonate und Videogespräche gehandelt haben. In den Unterhaltungen soll es angeblich um das ominöse Projekt „Hass im Netz“ gegangen sein, das aus Mitteln des Bundesfamilienministeriums gefördert wird. Konkrete Angaben will man nicht machen. Auf Anfrage von NIUS wollte sich das Bundesinnenministerium nicht äußern.
Jan Böhmermann weist den Verdacht, dass es eine Abstimmung zwischen seiner Redaktion und dem Bundesinnenministerium gegeben haben könnte, um einen Bericht über BSI-Chef Arne Schönbohm herbeizuführen und abzustimmen, als „ziemlich bösartigen Bullshit und natürlich komplett frei erfunden“ zurück. Über seinen Anwalt ließ Jan Böhmermann der Redaktion von NIUS und „Achtung, Reichelt!“ mitteilen: „Ihre Berichterstattung ist mit Verlaub ein Paradebeispiel für eine Verschwörungserzählung ohne Anhalt in der Wirklichkeit.“
Doch die Version wirft Fragen auf: Zum Zeitpunkt des Gesprächs war Seifert gar nicht mehr im Familienministerium angestellt. Diese Tätigkeit endete im Dezember 2021. Als sie mit Böhmermann sprach, war sie bereits Mitarbeiterin im Innenministerium – und hatte somit Zugang zu relevanten Informationen, auch was Schönbohm angeht. Gesprächsprotokolle zu den Gesprächen hat das Innenministerium bis heute nicht vorgelegt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit BSI-Chef Arne Schönbohm.
Seifert hat vor ihrer Tätigkeit für das Innenministerium und das Familienministerium eine amtliche SPD-Karriere hingelegt: So war sie Referatsleiterin, Bundesgeschäftsführerin, Referentin, Leiterin eines Abgeordnetenbüros und Angestellte der Friedrich-Ebert-Stiftung. Sie kommt aus Rheinland-Pfalz, kennt Faeser schon seit Jahren.
Sondersitzung im Innenausschuss: Faeser erteilt Absagen
Zuletzt fiel Faeser durch ihr undurchsichtiges Fernbleiben bei der Sondersitzung des Innenausschusses und des Geheimdienst-Kontrollgremiums (PKGr) auf. Die CDU/CSU hatte die Sondersitzung beantragt, da sie eine Erklärung der Innenministerin zum Schönbohm-Skandal verlangte. Faeser sagte ihr Kommen innerhalb weniger Tage gleich zwei Mal ab.
Lesen Sie auch bei NIUS: Faesers VerfassungsSCHMUTZ: Hat die Ministerin ihren Geheimdienst auf einen Top-Beamten los gelassen?
Hinweis der Redaktion: Jan Böhmermanns Produktionsgesellschaft hat in einem Rechtsstreit mit NIUS und „Achtung, Reichelt!“ versichert, dass es keine Abstimmung zwischen der Redaktion von Jan Böhmermann und dem Bundesinnenministerium gegeben hat. Da wir Jan Böhmermann vor Veröffentlichung der Geschichte keine Gelegenheit gegeben haben, seine Sicht auf die Dinge darzustellen, haben wir unsere Berichterstattung um eine Stellungnahme von Jan Böhmermann ergänzt. Dies ist im Einklang mit Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts, das die Nachtragung einer Stellungnahme ausdrücklich erlaubt und hierzu urteilte: „Bei der um eine Stellungnahme des Gläubigers ergänzten Berichterstattung kommt das Charakteristische der konkreten Verletzungsform nicht mehr zum Ausdruck.“ Eine vom Gericht beanstandete Textpassage haben wir entfernt.
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