Unglaublich! Regierung will Geburtsurkunden ohne „Mutter“
Die Debatte um das Wort „Mutter“ und wer Kinder gebären kann, geht in die nächste Runde! Nicht nur die „Tagesschau“ redet von „entbindenden“ und „gebärenden Personen“, auch die Bundesregierung spricht gegenüber „Achtung, Reichelt!“ von „gebärenden Männern“ und „zeugenden Frauen“.
Von Julius Böhm und Ralf Schuler
In Geburtsurkunden könnten bald statt „Mutter“ und „Vater“ zwei Väter als Elternteile eingetragen werden – dann, wenn ein Trans-Mann zusammen mit einem biologischen Mann ein Kind zeugt.
Die Ampel will nämlich nicht nur das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ einführen, mit dem man sein Geschlecht per Selbstauskunft ändern können soll – sie plant auch eine Reform des Abstammungsrechts, welches regelt, welche Person im rechtlichen Sinne Elternteil eines Kindes ist. Bisher waren das „Mutter“ und „Vater“.
Das Bundesfamilienministerium hat aber einen klaren, anderen Plan: „Mittlerweile gibt es vier mögliche Geschlechtseinträge, das Abstammungsrecht kennt jedoch nur „Mutter“ und „Vater“ - Die Frage, wie die Elternschaft von trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen anerkannt wird, soll mit der Abstammungsrechtsreform geregelt werden“, heißt es auf der Webseite des Ministerium der Grünen Lisa Paus.
Das zuständige Bundesjustizministerium (BMJ) von FDP-Minister Marco Buschmann wollte sich zu Details und ob in Zukunft zwei Väter in der Geburtsurkunde eines Kinder auftauchen können – die Mutter also gestrichen werden kann – nicht äußern.
Auf der Webseite des BMJ steht zum Thema jedoch: „Zunehmend mehr Kinder haben gleichgeschlechtliche Elternpaare oder einen transgeschlechtlichen, nicht-binären oder intergeschlechtlichen Elternteil. Das Abstammungsrecht muss diesen unterschiedlichen Familienkonstellationen hinreichend Rechnung tragen.“
Für den Fall der Ehe zweier Frauen, führt das Justizministerium auf, soll das Kind rechtlich zwei Mütter haben können. Der Fall zweier Väter wird nicht behandelt.
Beim Bundesfamilienministerium ist jedoch auf Anfrage auch von „gebärenden Männern“ die Rede: „Die Kategorie Geschlecht unterliegt je nach Kontext unterschiedlichen Perspektiven und Begriffsbestimmungen, je nach Betonung zum Beispiel biologischer, rechtlicher oder sozialer Aspekte. Darauf verweist die Antwort in den von Ihnen genannten FAQ. Es gibt gebärfähige Menschen, die als Männer rechtlich anerkannt sind (gebärende Männer) sowie zeugungsfähige Menschen, die rechtlich als Frauen anerkannt sind (zeugende Frauen)“, so eine Sprecherin gegenüber „Achtung, Reichelt!“.
Deutliche Kritik an den Plänen kommt von Thorsten Frei, dem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag. „Der Begriff ,Mutter‘ diskriminiert niemanden“, sagte er „Achtung, Reichelt!“. „Diese Diskussion um unseren Sprachgebrauch dürfte vielerorts nur noch für Kopfschütteln sorgen und manchen frustrieren, denn sie geht an den Bedürfnissen der überwältigenden Zahl der Familien vollkommen vorbei. Statt sich in absurden ideologischen Debatten zu verlieren, muss Politik die Bedürfnisse der großen Mehrheit in den Mittelpunkt rücken.“
Genauso sieht es Parteikollegin Julia Klöckner (CDU), sie schimpft: Die Ampel-Regierung habe „völlig den Bezug zur Realität verloren“. Und weiter: „Sie will Probleme lösen, die die Gesellschaft nicht wirklich hat. Warum sagen die Grünen Familien diesen brachialen Kulturkampf an? Das hat nichts mehr mit der Mehrheit der Bevölkerung zu tun und ist absurd!“
Rund um das Wort „Mutter“ war am Wochenende eine heftige Debatte ausgebrochen, nachdem die „Tagesschau“ in einem Bericht über ein Elternzeitgesetz statt „Mutter“ von „entbindenden“ und „gebärenden Personen“ sprach – wohl, um Trans-Menschen sprachlich zu inkludieren. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach von „Woke-Wahnsinn“ bei den Öffentlich-Rechtlichen. Die „Tagesschau“ hatte den Text schnell korrigiert und verwendet nun den Begriff „Mutter“.
Unter der Woche hatte zudem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Klage eines Transmannes zurückgewiesen, der nicht „Mutter“ genannt werden wollte. Laut Gericht lag keine Diskriminierung vor – wie auch der Bundesgerichtshof verwies das Gericht auf die untrennbare biologische Verbindung zwischen Geschlecht und der Fähigkeit ein Kind zu bekommen.
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