„Nicht anwendbar“: Die Unionsfraktion protestiert gegen die EU-Entgeltrichtlinie – Ministerin Karin Prien will sie trotzdem umsetzen
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Für „Staatsmodernisierung“ und Bürokratieabbau gibt es in Berlin ein eigenes Ministerium, doch die EU-Kommission in Brüssel liefert zuverlässig nach! Das neueste Bürokratiemonster nennt sich „Entgelttransparenzrichtlinie“ (Drucksache 2023/970) und beruft sich in der Begründung auf eine ganze Reihe von Richtlinien, Gesetzen und anderen Dokumenten bis hin zur UN-Menschenrechtscharta. Auf die Idee, dass all die bestehenden Regelungen vielleicht ausreichen könnten und keine weitere nötig ist, kommen die Autoren freilich nicht.
Auch Deutschland verfügt bereits über ein „Entgeltgleichheitsgesetz“. Das hält Brüssel allerdings nicht davon ab, noch eine Richtlinie oben drauf zu packen für Firmen und Behörden mit einhundert und mehr Mitarbeitern. Wer sich die Lektüre des 24-seitigen Textes antut, bekommt die volle Packung aus der NGO-Hölle:
„Das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, beispielsweise Geschlechterstereotypen, die Fortdauer der ,gläsernen Decke‘ und des ,klebrigen Bodens‘ sowie die horizontale Segregation, einschließlich des überdurchschnittlichen Anteils von Frauen in gering bezahlten Dienstleistungstätigkeiten, sowie die ungleiche Aufteilung von Pflege- und Betreuungsaufgaben. Zudem wird das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle zum Teil durch unmittelbare und mittelbare geschlechtsspezifische Entgeltdiskriminierung verursacht. Alle diese Elemente stellen strukturelle Hindernisse dar, die komplexe Herausforderungen für die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und die Verwirklichung des Grundsatzes des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit schaffen, und sie haben Langzeitfolgen wie das Rentengefälle und die Feminisierung der Armut.“

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission
Bürokratiemonster „Entgelttransparenzrichtlinie“
Wenn sich die Politik vornimmt, gegen „Stereotype“ vorzugehen, „gläserne Decken“ und „klebrige Böden“ in den Blick nimmt, ahnt man nichts Gutes oder bereitet sich innerlich auf einen weiteren Übergriff des Gesetzgebers auf die letzten Lebenssphären der Bürger vor. „Arbeitgeber mit mindestens 100 Arbeitnehmern sollten regelmäßig über das Entgelt Bericht erstatten, wie in dieser Richtlinie vorgesehen. Diese Informationen sollten von den Überwachungsstellen der Mitgliedstaaten auf angemessene und transparente Weise veröffentlicht werden.“
Spätestens beim Stichwort „Überwachungsstellen“ gehen dann auch bei den gutwilligsten Zeitgenossen die Alarmsirenen an. Völlig zu Recht, wenn man die neuen Auflagen nachliest, die sich die Kommission von Ursula von der Leyen (CDU) vorstellt: „Die Erstellung nach Geschlecht aufgeschlüsselter Lohnstatistiken und die Bereitstellung genauer und vollständiger Statistiken für die Kommission (Eurostat) sind für die Analyse und Überwachung von Veränderungen beim geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle auf Unionsebene von maßgeblicher Bedeutung. Nach der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates (21) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle vier Jahre eine Statistik über die Struktur der Verdienste auf Mikroebene zu erstellen, die harmonisierte Daten zur Berechnung des geschlechtsspezifischen Entgeltgefälles liefern. Jährliche qualitativ hochwertige Statistiken könnten die Transparenz erhöhen und die Überwachung und Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Entgeltungleichheiten verbessern.“
„Richtlinie passt weder in die Zeit noch ist sie praktikabel anwendbar“
In der Unionsfraktion des Bundestages stößt das Papier auf Ablehnung. „Die Entgelttransparenzrichtlinie ist höchstens gut gemeint, der gut gemeinte Zweck wird damit aber nicht erreicht. Die Regelungen führen zu mehr Bürokratie gerade für den Mittelstand. Sie sind in der Form aber generell nicht handhabbar. Die Bundesregierung sollte noch einmal mit der Kommission sprechen, diese Richtlinie passt weder in die Zeit noch ist sie praktikabel anwendbar“, sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Andreas Lenz (CSU), zu NIUS.

Andreas Lenz (CSU), wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion im Bundestag
Prien will Richtlinie „eins zu eins“ umsetzen
Auch die Familienpolitikerin Anne König (CDU) hält die Richtlinie für verfehlt. Das wurde der zuständigen Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) in interner Runde auch unmissverständlich mitgeteilt. Prien will die Richtlinie dennoch „eins zu eins“ umsetzen, wie sie bereits angekündigt hat. In der Fraktion versteht das niemand. Eigentlich eine gute Gelegenheit, dass der Kanzler von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch macht und den Wahnsinn stoppt. Eigentlich.

Familienpolitikerin Anne König (CDU)
Die großen Wirtschaftsverbände gehen ebenfalls auf die Barrikaden, weil die Brüsseler Bürokraten mal wieder ganze Arbeit geleistet und keinen Winkel ungeregelt gelassen haben: „Im Rahmen von ergänzenden oder variablen Bestandteilen sollten alle zusätzlich zum üblichen Grund- oder Mindestlohn oder -gehalt gewährten Vergütungen, die der Arbeitnehmer unmittelbar oder mittelbar in bar oder in Sachleistung erhält, berücksichtigt werden. Solche ergänzenden oder variablen Bestandteile können unter anderem Boni, Überstundenausgleich, Fahrvergünstigungen, Wohnungs- und Verpflegungszuschüsse, Aus- und Weiterbildungsentschädigungen, Abfindungen bei Entlassung, gesetzliches Krankengeld, gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungen und Betriebsrenten umfassen. Der Begriff ‚Entgelt‘ sollte alle Elemente der gesetzlich oder tarifvertraglich und/oder nach den Gepflogenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten geschuldeten Vergütung umfassen.“
Selbst im Spiegel geht man hart mit dem Vorstoß ins Gericht. „Wollen Sie wissen, warum wir immer ärmer werden“, fragt Korrespondent René Pfister in einer Kolumne dieser Tage. „Lesen Sie EU-Richtlinie 2023/970“ und analysiert Ton und Geist des Papiers: „Es ist auch die Sprache eines progressiven akademischen Milieus, das sich nun vollkommen unverstellt in Gesetzestexte einschleicht, die Mittelständler in Schwäbisch Gmünd und Osnabrück in den Wahnsinn treiben müssen.“
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Ralf Schuler
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