Verdacht auf Falschaussage: Strafanzeige gegen Olaf Scholz
Olaf Scholz (SPD) und seine verdächtigen Erinnerungslücken: Fabio De Masi, ehemaliger Abgeordneter der Linken, hat jetzt Strafanzeige gegen den Bundeskanzler eingereicht. Der Vorwurf: Falschaussage im Untersuchungsausschuss zur Cum-Ex-Affäre, einem der größten Steuerskandale der deutschen Geschichte.
In seiner achtseitigen Strafanzeige argumentiert De Masi, Scholz habe vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss gelogen, als er sagte, er könne sich nicht an Treffen mit den Gesellschaftern der Hamburger Warburg-Bank, Christian Olearius und Max Warburg, erinnern.
Neue Erkenntnisse würden diese Aussage widerlegen. De Masi ist überzeugt, dass Scholz sich an mindestens eines der Treffen im Jahr 2017 erinnern muss.
Konkret geht es um diese Erinnerungslücke: Scholz hatte seinen Sprecher Steffen Hebestreit im Jahr 2020 ein Treffen mit Warburg-Gesellschafter Olearius bestätigen lassen und das vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss wiederholt. Er berief sich auf seinen Dienstkalender, obwohl das Treffen, wie zwischenzeitlich bekannt wurde, dort gar nicht eingetragen war.
De Masi: „Logisch nicht möglich“
De Masi argumentiert, dass die von Scholz angegebene Erinnerungslücke somit „logisch nicht möglich“ sei. „Olaf Scholz muss mindestens ein Treffen im Jahre 2017 erinnert haben, da er dieses Treffen über seinen Sprecher Steffen Hebestreit im Februar 2020 öffentlich unter (unwahrer) Berufung auf seinen Dienstkalender bestätigen ließ“, heißt es in der Strafanzeige.

Der ehemalige Linken-Abgeordnete Fabio De Masi will Bundeskanzler Scholz der Lüge überführt haben.
Die Büroleiterin von Scholz hatte laut Stern im April 2021 in einer bisher vom Bundeskanzleramt nicht dementierten internen E-Mail geschrieben: „Ich habe noch nie einen Termin mit Olearius von November 2017 im Kalender gesehen.“
Ermittlungen gegen Scholz?
Die Warburg-Bank hatte den Staat durch illegale Aktiengeschäfte um Millionen betrogen. Im Jahr 2016 verzichtete das Hamburger Finanzamt aber darauf, 47 Millionen Euro von der Bank zurückzufordern. Ein Jahr später wurden weitere 43 Millionen Euro erst auf Weisung des Bundesfinanzministeriums zurückgefordert. Scholz, der zu dieser Zeit Bürgermeister von Hamburg war, bestreitet, Einfluss auf die Vorgänge genommen zu haben.
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Bisher hat die Generalstaatsanwaltschaft Ermittlungen abgelehnt, da ein konkreter Anfangsverdacht fehlte. Doch die neue Strafanzeige könnte das ändern.
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