Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz kontert Nancy Faeser: „Ich habe das Recht, den Staat auch zu verhöhnen“
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Ist die deutsche Demokratie noch in guter Verfassung? Was ist davon zu halten, wenn Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) jene den „starken Staat“ spüren lassen will, die ihn „verhöhnen“? Darf Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) tatsächlich „Hass und Hetze“ unterhalb der Strafbarkeitsgrenze in den Blick nehmen, wie sie es Anfang Februar in einer Pressekonferenz ankündigte?
Mit einem der profiliertesten deutschen Verfassungsrechtler, Prof. Rupert Scholz (86, CDU), habe ich bei „Schuler! Fragen, was ist“ darüber gesprochen, wo das Grundgesetz die Grenzen der Meinungsfreiheit zieht. Über die Äußerungen der beiden Ministerinnen ist Scholz sichtlich erstaunt. „Das sind beides Äußerungen, die von einem höchst fragwürdigen Verfassungsverständnis zeugen“, sagt er. „Wenn jemand wie Frau Faeser sagt, es müsse gegen Menschen, die im Rahmen ihrer Meinungsfreiheit den Staat verhöhnen, vorgegangen werden.“

„Das ist Anmaßung und verfassungsmäßig jenseits der Meinungsfreiheit!“
Scholz stellt klar: „Ich habe das Recht, den Staat auch zu verhöhnen. Ich kann meinen Staat lieben, ich kann ihn achten, ich kann ihn respektieren, ich kann ihn auch ablehnen, bis hin auch zum Spott. Das liegt alles in meiner Meinungsfreiheit, alles im Rahmen einer pluralistischen Demokratie. Und wenn Offizielle und Politiker, die im Grunde über diese Wähler-Freiheit, über diese Meinungsfreiheit überhaupt erst in ihr Amt gekommen sind, meinen, sie dürften nicht verhöhnt oder abgelehnt werden – dann ist das Anmaßung und verfassungsmäßig jenseits der Meinungsfreiheit!“

Das Bundesverfassungsgericht habe sich immer wieder mit der Meinungsfreiheit befasst, so Scholz, der im Kabinett von Kanzler a.D. Helmut Kohl († 2017) auch Bundesverteidigungsminister war. „Meinungsfreiheit ist eine absolute Freiheit bis zur Grenze des Strafbaren, also Verleumdung, Beleidigung etc. Das ist natürlich nie zu rechtfertigen. Und da gilt das Strafgesetzbuch. Aber jenseits oder unterhalb dieser strafrechtlichen Grenzen, ist die Meinungsfreiheit unbeschränkt und auch unbeschränkbar, wenn man verfassungstreu ist. Diese Äußerungen, die hier gefallen sind, stellen das infrage und das halte ich für hochgefährlich, hochproblematisch, eigentlich demokratiewidrig.“

„Haldenwang gehört abgelöst“
Ähnlich hart geht Scholz mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang (CDU), ins Gericht. Der verfolge inzwischen unter dem Schlagwort der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ mehr und mehr Gesinnungen, obwohl sein Auftrag ursprünglich auf Bestrebungen zur „aggressiv-kämpferischen“ Bekämpfung und Beseitigung der freiheitlichen Ordnung begrenzt war. Haldenwang gehöre abgelöst, so Scholz, „weil er sich hier verfassungswidrig verhalten hat. Ganz einfach: Er hat sich mit diesen Äußerungen, die Meinungsfreiheit auch unterhalb oder jenseits des Strafrechts beschränken zu wollen, eindeutig außerhalb der demokratischen Meinungsfreiheit, also außerhalb der Verfassung gestellt. Obwohl sein Amtsauftrag gerade der ist, diese Meinungsfreiheit auch zu schützen.“
Das ganze Interview mit Prof. Rupert Scholz
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Ralf Schuler
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