Verfassungsschutzchef tritt in Werbevideo der Grünen auf
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Am Montag hatte der Verfassungsschutz Niedersachsen ein Video in den sozialen Netzwerken gepostet, in dem der sogenannte „Stolzmonat“ – eine Internet-Aktion von konservativen und rechten Kreisen – als Verstoß gegen das Grundgesetz bezeichnet wurde. Eine zulässige Meinungsäußerung erklärte die Behörde also zum Verfassungsbruch.
Nun legen NIUS-Recherchen nahe: Das Video ist nur die Spitze des Eisbergs innerhalb eines Geheimdienstes, der aktiv Einfluss auf die politische Meinungsbildung zu nehmen versucht.
Verfassungsschutz-Chef will vor Wahlen „sensibilisieren“
So ist auf dem Instagram-Kanal des Verfassungsschutzes Niedersachsen ein Video über einen Vortrag des Präsidenten der Behörde, Dirk Pejril, zu finden. Das Video stammt vom 6. Juni. Den Vortrag hielt Pejril drei Tage zuvor in Neustadt am Rübenberge. Eingeladen hatte das lokale „Bündnis gegen Rechtsradikalismus und für eine starke Demokratie“. Zu diesem zählen laut Neustädter Zeitung „die demokratischen Parteien CDU, SPD, Grüne, FDP, UWG sowie Kirchen, Schulen, Verbände, Landvolk und zahlreiche Vereine“. Die AfD wird nicht als Mitglied des Bündnisses genannt.
Im Video des Verfassungsschutzes erfahren die Zuschauer, dass es um die Gefahren des Rechtsextremismus gehe: „Was die Veranstaltung auch so wichtig macht: Am Sonntag sind Europawahlen“, erklärt die Moderatorin. Pejril ergänzt: „Dann nochmal zu sensibilisieren, die Abwehrbereitschaft der Menschen zu erhöhen, das kann nur gut sein.“
Im Vortrag habe Pejril über aktuelle Krisenthemen gesprochen, „die ein willkommenes Vehikel für Rechtsextremisten und Rechtspopulisten bilden. Mit platten Botschaften und vermeintlich einfachen Lösungen wollen sie Menschen verunsichern und eine demokratiefeindliche Stimmung erzeugen.“ In der anschließenden Fragerunde sei auch der Einfluss sozialer Netzwerke auf die politische Meinungsbildung thematisiert worden. Das Ziel von Extremisten und Populisten, so die Moderatorin, sei es, Unsicherheiten zu schüren, Gräben zu vertiefen und die Gesellschaft zu spalten.
Im Text zum Beitrag des Verfassungsschutzes wird nochmals auf die Europawahlen verwiesen. Pejril wird mit den Worten zitiert: „Ich habe einen klaren gesetzlichen Auftrag, der nicht vorsieht, dass ich mich in meinen Äußerungen über Extremistinnen und Extremisten neutral zu verhalten habe. Im Gegenteil! Das bedeutet, dass wir als Verfassungsschutz Gefahren für unsere Demokratie beim Namen nennen und als aktives ‚Frühwarnsystem‘ agieren.“
Diese Aussage erhält eine besondere Brisanz durch den Umstand, dass Pejril ausdrücklich nicht nur über Extremismus sprach, sondern auch über Rechtspopulismus, der – ebenso wie Linkspopulismus – einen absolut zulässigen Teil des politischen Spektrums darstellt.
Die Grünen werben mit Pejril
Auf der linken Seite dieses Spektrums hört man die öffentlichen Äußerungen des Verfassungsschutzpräsidenten mit Wohlwollen. Der grüne Ortsverband in Neustadt am Rübenberge bewirbt den Vortrag auf seiner Website und mit gleich drei Videos auf Instagram. Zwei der Videos luden im Vorhinein zu der Veranstaltung ein, das dritte Video zeigt die Aussagen des Präsidenten über Rechtsextremismus, vor allem aber über die AfD.
So sagt Pejril über die Partei, die in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall, aber nicht als gesichert rechtsextrem geführt wird: „Nur weil sie demokratisch gewählt ist, ist sie noch nicht demokratisch.“ Gefragt nach der Brandmauer der anderen Parteien zur AfD erklärt Pejril: „Nach meiner Überzeugung muss man in irgendeiner Form die Konfrontation politisch suchen oder annehmen, ohne dass man mit ihr zusammenarbeitet.“ Die Grünen sprechen auf Instagram von einer „anregenden Veranstaltung mit Niedersachsens Verfassungsschutz-Chef in Neustadt“, bei der Pejril Daten und Fakten präsentiert habe „über das, was sich rechts außen so zusammenbraut in Deutschland“.
Verstoß gegen die Neutralitätspflicht
Der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler hält Pejrils Auftritt bei der Veranstaltung für hochproblematisch: „Dirk Pejril tritt in der Wahlkampfzeit bei einer politischen Veranstaltung auf, wohlgemerkt als Präsident des Verfassungsschutzes, also in seiner Amtsfunktion, nicht als Privatperson. Das ist juristisch indiskutabel. Er verstößt gegen gleich zwei Grundsätze: erstens gegen die Neutralitätspflicht des Staates. Diese besagt, dass der Staat sich aus dem Wahlkampf heraushalten muss, damit die Wahlen frei sind. Wenn Vertreter öffentlicher Ämter sich in den Wahlkampf einmischen, geht das an den Kern der Demokratie. Zweitens gilt für Beamte ein Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot. Das bedeutet: Beamte müssen sich in der Öffentlichkeit mit politischen Meinungen zurückhalten, wenn sie in ihrer amtlichen Funktion auftreten.“
Die Grünen sind nicht die einzige Partei, der die kritische Haltung des Verfassungsschutzpräsidenten gegenüber der AfD gelegen kommt. So schreibt die Innenministerin des Landes, Daniela Behrens (SPD), im Vorwort des Verfassungsschutzberichts 2023: „Die zu beobachtende Radikalisierung dieser Partei (der AfD; Anm. d. Red.) erfüllt immer mehr Mitbürgerinnen und Mitbürger mit großer Sorge. Immer deutlicher kommt zum Vorschein, dass die AfD aktiv an einer Spaltung der Gesellschaft wirkt, gezielt Ressentiments schürt und aus der so erzeugten Verunsicherung und Ausgrenzung politisches Kapital schlagen will. Dafür sorgt auch die durch AfD-Mitglieder forcierte Verrohung der politischen Debatte. Deshalb ist es absolut notwendig, dass der Verfassungsschutz die weitere Entwicklung dieser Partei intensiv im Blick hat.“
Pejril hat in der Vergangenheit betont, dass vom Rechtsextremismus in Niedersachsen die größte Gefahr ausgehe. Anfang 2023 äußerte er sich zudem besorgt über das Informationsverhalten der Bürger: „Ich empfinde es als fatale Entwicklung, wenn die Menschen die Fähigkeit zu Diskursen auf der Basis gemeinsamer Leitmedien verlieren.“
Das zuständige niedersächsische Innenministerium erklärt auf Anfrage, dass es der grünen Partei keine Genehmigung für die Verwendung von Pejrils Aussagen auf Instagram gegeben habe. Allerdings sei dies auch nicht nötig: Denn es habe sich um einen öffentlichen Auftritt gehandelt, Pejrils Worte dürften darum ohne dessen Zustimmung verbreitet werden. Das Innenministerium wird aus diesem Grund nicht gegen das Video vorgehen.
Außer Acht lässt das Ministerium in seiner Antwort allerdings, dass für die Nutzung von Bildern und Aufnahmen für Werbezwecke strengere Regeln gelten als für journalistische Zwecke – und der Instragram-Kanal einer Partei ist nichts anderes als ein Werbekanal.
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Pauline Voss
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