Watsche für den CDU-Vorstand: Darum darf Maaßen in der Partei bleiben
Warum Ex-Verfassungsschutzpräsident Maaßen nicht aus der CDU fliegen soll
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Heftige Klatsche für den CDU-Bundesvorstand!
Die Unionsspitze hatte Mitte Februar einstimmig und ohne Enthaltungen den Rauswurf des früheren Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, aus der Partei beschlossen und hatte vor dem zuständigen Thüringer CDU-Schiedsgericht im Juni eine mündliche Abfuhr erteilt bekommen.
Jetzt liegt NIUS die schriftliche Begründung des Urteils vor. Sie zerpflückt auf 28 Seiten minutiös den Ausschluss-Antrag des Bundesvorstands.
Der Bundesvorstand hatte Maaßens Ausschluss mit dessen Mitgliedschaft in der konservativen „Werte Union“ begründet und ihm vorgeworten, sich einer Sprache von Antisemiten und Rechtspopulisten zu bedienen. Tatsächlich war etwa der Begriff „eliminatorischer Rassismus“ von Maaßen als Antwort auf einen sogenannten Seenot-Retter gebraucht worden, der erklärt hatte, in einigen Jahren werde es für „Weißbrote“ zum Glück keine Chance mehr geben, sich mit ihresgleichen fortzupflanzen, weil Migranten in der Mehrheit seien. Zudem habe Maaßen von „Antideutschen“ im linken Flügel der Union gesprochen.

Das Urteil des Parteischiedsgerichts über Maaßens Ausschluss fällt sehr eindeutig aus: „Der Antrag auf Ausschluss (..) ist zulässig, jedoch nicht begründet.“
Das Urteil des Parteischiedsgerichts fällt sehr eindeutig aus: „Der Antrag auf Ausschluss (..) ist zulässig, jedoch nicht begründet.“ Und: „Dass sich der Antragsgegner zum Vorsitzenden der Werteunion hat wählen lassen, begründet zunächst keinen Verstoß gegen die Satzung der CDU – sei es derjenigen für die Bundes- oder die Landesebene.“
Im Sachzusammenhang „nicht gegen die Grundsätze der Partei verstoßen“
Und auch die Wortwahl Maaßens im Disput mit dem „Seenotretter“ sei kein Ausschlussgrund, so das Schiedsgericht. „Auch der dem Antragsgegner vorgehaltene Umstand, er habe im Rahmen einer medienöffentlich geführten Diskussion über die Seenotrettung von Migranten im Mittelmeer Begriffe aus der NS-ldeologie verwandt, indem er in Bezug auf von Seiten der ,Seenotretter' geäußerte Motive, von ,eliminatorischem Rassismus‘, ,Rassenlehre‘, ,minderwertiger Rasse‘ und ,Menschenzuchtprogramm‘ gesprochen habe, führt nicht zu einem Parteiausschluss.“
„Keine rassistischen Tendenzen“
Und noch deutlicher: „Der Antragsgegner hat durch die Verwendung dieser Begriffe im konkreten Sachzusammenhang nicht gegen die Grundsätze der Partei verstoßen. (...) Damit hat der Antragsgegner zunächst keine rassistischen Tendenzen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesparteigerichts propagiert oder zugeschrieben.“
Lediglich die von Maaßen in einem Beitrag für die Schweizer Weltwoche kritisierte Situation der Migration nach Deutschland, die ein zentrales Element der Ideologie der sogenannten „Anti-Deutschen“ in den linken Parteien, Grüne, SED/DieLinke, SPD und des linken Flügels der CDU sei, wird vom Schiedsgericht mit einer Verwarnung gerügt. Denn: „Der Kern seiner Behauptung geht dahin, es gebe eine ideologische Strömung innerhalb der CDU, die als ,anti-deutsch‘, mithin gegen Deutschland gerichtet sei. Damit hat der Antragsgegner die der innerparteilichen Demokratie (...) immanenten Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit überschritten.“
Parteiausschluss wird „den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit nicht gerecht“
Das Fazit der Urteilsbegründung: „Ein Parteiausschluss des Antragsgegners würde letztlich den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit nicht gerecht, weshalb der dahingehende Antrag abzulehnen ist.“
Bedeutsam ist diese schriftliche Urteilsbegründung vor allem deshalb, weil der CDU-Bundesvorstand auf ihrer Grundlage demnächst eine Entscheidung treffen will, ob die Parteispitze vor dem CDU-Bundesschiedsgericht in Berufung gehen und versuchen wird, den Rauswurf dort in der nächsten Instanz durchzusetzen.
Nach NIUS-Informationen gibt es in dem Gremium auch Stimmen, die dafür plädieren, den noch von Ex-Generalsekretär Mario Czaja angestoßenen Vorgang mit Verweis auf das Thüringer Schiedsgericht in aller Stille zu beerdigen. Entscheidend dürfte sein, wie sich CDU-Chef Friedrich Merz zum Fall Maaßen verhält.
Maaßen selbst forderte am Wochenende auf der Gründungsveranstaltung eines konservativen Parteienbündnisses für die Thüringen-Wahl die CDU zu einem „klaren Bruch mit der Merkel-Zeit“ auf. Er selbst und die Werte Union wollen sich allerdings nicht an dem Bündnis beteiligen.
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Ralf Schuler
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