„Werden weiter so verfahren, unabhängig von dieser Einzelfallentscheidung“: Dobrindt will an Zurückweisungen festhalten
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Eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts allein ist aus Sicht von Politikern von CDU und CSU kein Grund, die Zurückweisungen von Migranten zu beenden, die Asyl fordern.
„Wir halten an den Zurückweisungen fest, wir sehen, dass die Rechtsgrundlage gegeben ist und werden deshalb weiter so verfahren, unabhängig von dieser Einzelfallentscheidung“, sagte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Montagabend. Er sehe die Rechtsauffassung nicht erschüttert. Es handle sich bei der Gerichtsentscheidung lediglich um ein Eilverfahren in einem Einzelfall, man werde nun auf das Hauptsacheverfahren warten.
Unionspolitiker halten vorerst an den vom Berliner Verwaltungsgericht gerügten Zurückweisungen von Asylsuchenden fest. „Die Zurückweisungen müssen fortgesetzt werden“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), der Deutschen Presse-Agentur.

Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion.
Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist laut einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht. Im konkreten Fall ging es um drei Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden.
Throm: Einzelfallentscheidungen ohne allgemeine Wirkung
„Wir werden die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin natürlich genau prüfen, klar ist aber auch, dass es Einzelfallentscheidungen ohne allgemeine Wirkung sind“, sagte Throm. Diese Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz gegenüber den drei Antragstellern ändere nichts daran, dass das Ziel richtig bleibe: „Wir werden illegale Migration steuern und unsere Grenzen schützen.“
Der geschäftsführende Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Thomas Silberhorn (CSU), sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern: „Dass die Zurückweisung an der Grenze vor Gericht landet, ist keine Überraschung.“ Schließlich sei die Frage, wie die Dublin-Verordnung anzuwenden sei, bereits seit zehn Jahren strittig. Durch das neue Vorgehen an den deutschen Binnengrenzen könne dies nun höchstrichterlich geklärt werden. Bis dahin bestehe aus seiner Sicht keine Veranlassung, direkte Zurückweisungen generell einzustellen.

Thomas Silberhorn, CSU
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte im Mai wenige Stunden nach seinem Amtsantritt eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, künftig sollten auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Dies soll allerdings nicht für Schwangere, Kinder und andere Angehörige vulnerabler Gruppen gelten.
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