Wie der Europäische Gerichtshof Asylpolitik macht: Zahl der Asyl-Folgeanträge explodiert
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Mir doch egal, wer unter mir Regierung ist. Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni kann ein Lied davon singen, wie es ist, mit politischen Mehrheiten Beschlüsse zu fassen, die von Gerichten umgehend gekippt werden. Doch auch in der deutschen Asylpolitik haben immer öfter Richter das Sagen, ganz gleich, ob Politiker „Migrationswenden“ verkünden oder nicht.
Das war im Fall der zurückgewiesenen Somalier so, die laut Dublin Verordnung eigentlich nach Österreich hätten zurückgehen müssen, aber durch gezielte Klagen von Pro Asyl schließlich doch einreisen durften. Doch auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) greift in die deutsche Asylpolitik massiv ein, wie jetzt die FAZ berichtet.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist verantwortlich für die Durchführung von Asylverfahren und den Flüchtlingsschutz.
Zunahme um fast zweitausend Prozent
So habe zwischen Januar und November 2025 nahm die Zahl der Asyl-Folgeanträge von afghanischen Antragstellern um fast zweitausend Prozent zugenommen. „Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes könnte durch ihre externe Wahrnehmung dazu geführt haben, dass in Fällen, in denen aus individuellen Gründen die Flüchtlingseigenschaft nicht festgestellt wurde, nun Folgeanträge gestellt werden“, so das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
51.138 Folgeanträge bis November
Insgesamt zählte das BAMF demnach bis einschließlich November 51.138 Folgeanträge, ein Plus von gut 141 Prozent im Vergleich zum gesamten Vorjahr. 37.110 dieser Anträge wurden von Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit gestellt, so die FAZ. Bei 21.759 Folgeanträgen handelt es sich um afghanische Frauen und Mädchen, bei 15.351 um Männer und Jungen (meist Kinder oder Ehepartner). Im gleichen Zeitraum wurden 30.266 Folgeanträge afghanischer Staatsangehöriger entschieden, in etwa 86 Prozent der Fälle wurde ein Schutz gewährt. Der EuGH) hatte im Oktober 2024 geurteilt, „dass afghanischen Frauen in flagranter Weise hartnäckig aus Gründen ihres Geschlechts die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte vorenthalten werden“ und sieht Afghaninnen deshalb durch die Herrschaft der Taliban und ihre diskriminierende Politik gegen Frauen per se als verfolgt an.

Der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio.
Afghanin zu sein, reicht demnach als Asylgrund aus, eine individuelle Prüfung ist nicht mehr nötig. Der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio hatte das vor einiger Zeit auf die Formel gebracht, dass Entscheidungen immer häufiger „außerhalb des politischen Prägeraumes“ stattfänden und die Deutsche Umwelthilfe als NGO mithilfe von Klagen mitunter mehr Verkehrspolitik betreibe als das Bundesverkehrsministerium. Rein rechtsstaatlich korrekt, für die Akzeptanz demokratischer Prozesse eine schwierige Entwicklung. Warum noch wählen, wenn am Ende wenige Richter entscheiden?
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Ralf Schuler
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