Palästina-Extremismus: Einwanderungsbehörde prüft Ausbürgerung von eingebürgertem Hamas-Fan
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Ein bemerkenswerter Fall in den sozialen Medien sorgt für Aufsehen. Berlin bürgerte einen Mann ein, der auf Instagram als Hamas-Unterstützer auftritt und die Terroristen als „Heroes of Palestine“ feiert. Wie kann es sein, dass ein offener Hamas-Anhänger deutscher Staatsbürger wird? Das Landesamt für Einwanderung (LEA) kündigte gegenüber NIUS an, die Rücknahme seiner Einbürgerung zu prüfen.
Hamas-Parolen auf Berliner Straßen – und die wachsende Sorge von Juden
„From the river to the sea, Palestine will be free“ – dieser Slogan, der Israel das Existenzrecht abspricht, hallt immer wieder durch Berliner Straßen. Auch offene Hamas-Parolen und Jubel über den Terror gegen Israel sind dokumentiert: 2024 riefen Demonstranten in Steglitz Parolen mit Aufruf zum Judenmord; 2025 musste in Kreuzberg die Polizei eine pro-palästinensische Demo wegen Hamas-Verherrlichung und verfassungsfeindlicher Rufe auflösen, und bei einer Kundgebung im Wedding wurden im selben Jahr die mörderischen Terroristen der Hamas als Helden gefeiert.
Berliner Juden reagieren darauf mit Resignation und Angst, denken nicht selten ans Auswandern. Währenddessen ist Berlin politisch bestrebt, möglichst viele Menschen einzubürgern: 40.000 Einbürgerungen sollen im laufenden Jahr vorgenommen werden; fast 99 Prozent der Anträge werden genehmigt, wie NIUS berichtete.
Fall in den sozialen Medien sorgt für Aufruhr
Nun sorgt ein bemerkenswerter Fall in den sozialen Medien für Aufsehen. Berlin bürgerte einen Mann ein, der auf Instagram unter „abdallahs.horizont“ firmiert und als Hamas-Unterstützer auftritt. In seiner Instagram-„Story“ bezeichnete er zwei Terroristen im Gazastreifen als „Heroes of Palestine“ – versehen mit dem grünen Herz-Emoji, das auf die grüne Hamas-Flagge anspielt.

Die Unterstützung der Hamas ist in Deutschland verboten.
Entsprechende Screenshots kursieren online – und werfen die Frage auf: Wie kann es sein, dass ein offener Hamas-Anhänger deutscher Staatsbürger wird?

„abdallahs.horizont“ feiert auf Instagram seine Einbürgerung in Berlin.
Im folgenden Video hört man ihn auf Arabisch zu seiner Einbürgerung singen:
Warum er eigentlich ausgebürgert werden müsste
Die Rechtslage ist klar:
- Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) wird nur eingebürgert, wer „zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, dass er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die a) gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind (...).“
- Zudem sieht § 35 Abs. 1 StAG vor:
„Die Einbürgerung ist zurückzunehmen, wenn sie durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist.“
Ein offenes Bekenntnis zur Hamas steht damit im klaren Widerspruch zu den Voraussetzungen der deutschen Staatsbürgerschaft; die Einbürgerung müsste rückgängig gemacht werden.
NIUS fragte beim Landesamt für Einwanderung (LEA) an, ob derartige Schritte geplant sind. Das Amt weist darauf hin, dass „aktuell davon auszugehen [ist], dass dem LEA in dem konkreten Fall bis zum Vollzug der Einbürgerung keine Erkenntnisse nach § 11 StAG vorgelegen haben können und auch die anderen Voraussetzungen für eine Einbürgerung nach § 10 StAG erfüllt waren. Die in Bezug genommenen Äußerungen in den sozialen Medien sind damit nicht vereinbar und stehen einer Einbürgerung entgegen. Insoweit kann hier erst einmal auf § 35 StAG hingewiesen werden, der ausdrücklich die Rücknahme wegen Täuschung und/oder vorsätzlich unrichtiger Angaben vorsieht.“
Dann der entscheidende Satz: „Sollten dem LEA die Personalien bekannt werden, wird die Rücknahme der Einbürgerung geprüft.“
Das Problem ist bekannt – seit Jahren
Bereits 2023 warnte CDU-Innenpolitiker Detlef Seif vor genau diesem Risiko:
„Die Bundesregierung muss dringend sicherstellen, dass vor einer Einbürgerung durch die Ausländerbehörde eine verpflichtende Recherche stattfindet, ob sich der künftige Staatsbürger auf Social-Media-Profilen sowie Internetforen antisemitisch, demokratiefeindlich oder rassistisch äußert.“
Systematische Social-Media-Prüfungen gibt es offenbar aber bis heute nicht – obwohl das Staatsangehörigkeitsgesetz 2024 verschärft worden ist. Dort heißt es nun ausdrücklich, dass sich Einbürgerungsbewerber „zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker (...) bekennen“ müssen.
Weiter wird in der Gesetzesbegründung erklärt: Durch sie soll Einbürgerungsbewerbern „deutlich vor Augen geführt werden – gerade auch mit Blick auf die terroristischen Angriffe der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023, die antisemitischen und israelfeindlichen Kundgebungen und Ausschreitungen in Deutschland, (...) –, dass nur eingebürgert werden darf, wer sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennt“ (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a StARModG).
Man fragt sich: Was aber bringt dieses Bekenntnis, wenn nicht geprüft wird, ob es in sozialen Medien unterlaufen wird?
Kai Wegner ignoriert Presseanfragen
NIUS fragte auch die Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner an. Bekanntlich ruft Wegner immer wieder zum Kampf gegen Antisemitismus auf und betont: „In Berlin ist kein Platz für Antisemitismus.“ Die Fragen lauteten: Ist es vereinbar, die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen und sich gleichzeitig zur Hamas zu bekennen? Wenn nein, warum nicht?

Nicht der größte Fan von NIUS: Berlins Bürgermeister Kai Wegner (CDU)
Mit der Auskunftspflicht scheint es der Regierende Bürgermeister (CDU) nicht sonderlich genau zu nehmen. Fristen ließ sein Büro verstreichen. Eine Antwort wird gegebenenfalls nachgetragen.
Auf dem Papier betont der Staat seine besondere Verantwortung für jüdisches Leben, verschärft das Einbürgerungsrecht und verpflichtet Bewerber auf die Werte der freiheitlichen Demokratie. Auf der Straße aber erschallen Hamas-Parolen, werden Terroristen als Helden gefeiert – und mitten in Berlin erhält ein bekennender Hamas-Anhänger den deutschen Pass. Immerhin droht ihm nun dessen Entzug.
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