„Einfach später zahlen?“ Ab 2026 geht's überhaupt nicht mehr einfach ...
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Andreas MoringEinfach mal online etwas bestellen und mit PayPal oder Klarna später bezahlen: Das ist praktisch und einfach. Doch damit wird es 2026 vorbei sein. Die EU-Kommission hat eine neue Richtlinie erlassen, die angeblich Verbraucher schützen soll. Und die Bundesregierung wird sie 2026 auch konsequent umsetzen. In Wahrheit bedeutet es aber, dass auch bei kleinsten Beträgen jeder Kunde durchleuchtet wird. Es bringt neue Aufwände und Kosten für Banken und alle Unternehmen, die „Später-Bezahlen“ ermöglichen. Und es wird am Ende alles teurer und Kreditkonditionen schlechter machen.
Ab November 2026 greifen strengere Verbraucherschutzregeln für Bezahldienste und Ratenkäufe im Online-Handel. Die überarbeitete EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 beendet eine jahrelange rechtliche „Grauzone“ und unterwirft auch kleinste Kredite künftig denselben Anforderungen wie klassische Bankdarlehen. Betroffen sind vor allem die beliebten „Buy Now, Pay Later“-Angebote von Anbietern wie Klarna, PayPal und Afterpay, die Millionen Verbrauchern ermöglichen, Waren sofort zu erhalten und später zu bezahlen.
Keine „Bagatellgrenze“ mehr: Jeder Kredit wird jetzt reguliert
Das Kernstück der Reform ist die Abschaffung der sogenannten 200-Euro-Regel. Bisher galten Kleinkredite unter 200 Euro als Bagatelle und fielen kaum unter Verbraucherschutzvorschriften. Wer Kleidung, Konzerttickets oder Elektronik auf Rechnung oder in Raten kaufte, bewegte sich rechtlich in einer Grauzone mit intransparenten Bedingungen, die hohe Mahngebühren oder das Risiko einer Schuldenfalle begünstigte. Mit der neuen Regelung entfällt diese Ausnahme vollständig.

Das Klarna-Office in Berlin-Mitte
Die EU-Richtlinie, die das Europäische Parlament im Oktober 2023 verabschiedete, verpflichtet alle Mitgliedstaaten in Artikel 48 Absatz 1, bis zum 20. November 2025 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und zu veröffentlichen. Deutschland hat im Juni 2025 einen Referentenentwurf vorgelegt, seit dem 3. September liegt der Kabinettsentwurf der Bundesregierung vor. Spätestens bis November 2026 muss das Gesetz vollständig angewendet werden.
Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung werden bislang unregulierte Kreditformen in die Verbraucherschutzvorschriften einbezogen. Dazu zählen Kleinkredite unter 200 Euro, Kredite mit einer Laufzeit unter drei Monaten sowie unentgeltliche, also zinsfreie Kredite.
Auch der klassische Kauf auf Rechnung wird jetzt noch mehr reguliert, allerdings unter spezifischen Vorgaben: Immer dann, wenn ein Zahlungsdienstleister wie Paypal, Klarna usw. in den Prozess eingebunden ist, greifen die neuen Regeln. Bietet der Händler selbst den Kauf auf Rechnung an, gilt die Regelung bei größeren Händlern ab einer Zahlungsfrist von mehr als 14 Tagen, bei kleineren Händlern ab mehr als 50 Tagen.
Damit werden auch sämtliche Buy-Now-Pay-Later-Angebote in die Verbraucherschutzvorschriften für Kreditverträge einbezogen. Selbst ein Ratenkauf über 50 oder 100 Euro muss künftig dieselben Prüfungen und Anforderungen erfüllen wie ein größerer Kredit beispielsweise für die Anschaffung eines Autos oder den kauf eines ganzen Hauses. Das gilt unabhängig vom Betrag und betrifft nicht nur klassische Ratenzahlungen mit Zinsen, sondern auch zinsfreie oder kurzfristige Zahlungen.
Verpflichtende Bonitätsprüfung für jeden Kauf
Die größte praktische Änderung für Verbraucher ist die verpflichtende „Kreditwürdigkeitsprüfung“. Die kennen wir in Deutschland beispielsweise schon lange über die Schufa. Die war allerdings bisher wichtig für Mietverträge oder große Kredite. Jetzt wird das selbe Prinzip auch auf kleine Bestellungen für ein paar Euro angewandt. Zahlungsdienste wie PayPal, Klarna oder andere Anbieter müssen künftig vor jedem Kredit die Bonität der Verbraucher prüfen.
Die EU will damit sicherstellen, dass Kunden wirklich in der Lage sind, die Zahlung zurückzuzahlen, um sie vor Überschuldung zu bewahren. Unter der Überschrift des „Schutzes“ von Verbrauchern werden damit wieder einmal Regeln und Vorschriften erlassen, die sogar noch die kleinste Bestellung kontrollieren, umfassende Prüfungen vorschreiben und Kunden und Unternehmen Zeit, Nerven und Geld kosten. Denn die Kosten für die ganzen neuen Prüfverfahren werden über kurz oder lang auf die Preise aufgeschlagen werden.

Brüssel greift tief in die Finanzgesetzgebung der Mitgliedstaaten ein.
Die verschärfte Prüfung wirkt sich auch auf die Kreditwürdigkeit aus. Kredite, die früher kaum Einfluss hatten, weil sie etwa klein und zinsfrei waren, zählen nun offiziell mit und wirken sich unter Umständen auf die Kreditwürdigkeit aus. Anbieter erfahren mehr über die Gesamtverschuldung eines Kunden. Bei mehreren parallelen Käufen steigt daher das Risiko, dass weitere Kredite abgelehnt werden. Wer mehrere kleine Ratenkäufe am Laufen hat, könnte beim nächsten Mal also auch abgelehnt werden. Pünktliche und regelmäßige Rückzahlung von Kleinkrediten kann sich potenziell positiv auf den SCHUFA-Score auswirken, Zahlungsausfälle bewirken das Gegenteil: Mit Konsequenzen für Mobilfunk-, Miet- oder eben Kreditverträge. Darüber schweigen sich EU-Kommission und Bundesregierung aus. Nichts soll den schönen Schein des „Schutzes“ der Verbraucher trüben.
Komplette Überwachung aller Bestellungen und Geschäfte
Warum ist das Ganze so aufwändig und teuer? Die Richtlinie verlangt in ganzen 50 Paragrafen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, dass Unternehmen nicht nur die Vertragsbeziehung zu ihrem Kunden berücksichtigen, sondern auch prüfen, ob sich für den Kunden darüber hinaus Überschuldungsrisiken ergeben könnten. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine Person auch bei anderen Unternehmen laufende Kredite hat oder es bei anderen Unternehmen Kredite gibt, die nicht ordnungsgemäß bedient werden. Es geht also um ein möglichst umfängliches Bild zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer Person.
Für Verbraucher bedeutet das konkret: Bei einem „Buy Now, Pay Later“-Kauf werden sie künftig genauer nach Einkommen oder anderen finanziellen Verpflichtungen gefragt. Das wird insbesondere dann passieren, wenn bereits mehrere Ratenkäufe laufen. Der ehemals schnelle Check-out bei PayPal und Co. könnte sich dadurch verzögern und die Genehmigung könnte mehrere Minuten statt wenige Sekunden dauern, da beim Bezahlvorgang mehr Daten abgefragt werden als bisher.

Bei Onlinekäufen werden die Finanzen der Kunde zukünftig gründlich durchleuchtet.
Das alles dient offiziell dem Verbraucherschutz; doch es ist faktisch eine dauernde Durchleuchtung der Finanzen jeder Person, immer und überall. Wird diese Praxis der EU verbunden mit dem „Digitalen Euro“, der ebenfalls von der EU 2026 gesetzlich verankert werden soll und 2027 in ersten Pilotprojekten an den Start gehen soll, dann gibt es volle Transparenz aller Finanzen und Transaktionen. Nichts entkommt dem Blick der Banken, Aufsichtsbehörden und wer weiß sonst noch, wer nicht alles mit hineinschaut.
Banken spielen dabei eine besondere Rolle, denn sie werden zu umfassenden Anpassungen ihrer Kreditvergabeprozesse und Compliance-Strukturen gezwungen. Banken müssen ihre aktuellen Kredite und Finanzprodukte nach der neuen Richtlinie prüfen, IT-Prozesse anpassen, digitale Vertragsstrecken rechtssicher gestalten und neue Pflichten zur Überprüfung integrieren. Gesamtkosten für die Branche auf 1,4 bis 1,5 Milliarden Euro.
Unnötige Kosten und Aufwände treiben die Preise
Doch nicht nur auf die Banken kommen Kosten und neue Aufwände zu. Letztlich müssen alle Unternehmen, die Kleinkredite oder Pay-Later-Angebote machen auch alle genannten Verfahren immer wieder und wieder durchführen und die Daten sammeln, speichern und für künftige Prüfungen vorhalten. Alle Unternehmen die beim „Später-Zahlen“ als Kreditgeber fungieren müssen Verbraucher künftig umfassend über alle Modalitäten des Kredits informieren.
Diese Informationen beinhalten die Kosten, die Zinsen und die Rückzahlungsmodalitäten. Der Anbieter muss vor Vertragsabschluss alle Kredit-Konditionen in einem standardisierten Merkblatt offenlegen. Bei Widerruf binnen 14 Tagen durch den Verbraucher wird auch der Ratenkreditvertrag ungültig. Dann muss alles rückabgewickelt werden, was nochmal Kosten verursacht.
Auf Anfrage des Verbrauchers müssen Kreditgeber bei einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten eine klare und verständliche Erläuterung der Kreditwürdigkeitsprüfung vornehmen. Auch das sind Aufwände, die nur Kosten mit sich bringen. Diese Kosten werden von den Unternehmen dann an uns als Kunden durch höhere Preise oder schlechtere Kreditkonditionen weitergegeben. Am Ende würde dann so ziemlich das Gegenteil von dem herauskommen, was die EU-Kommission und die Bundesregierung versprechen. Nämlich längere und nervigere Bezahlvorgänge beim Online-Kauf, teurere Angebote, schlechtere Kreditkonditionen und der finanziell „gläserne Bürger“, bei dem alle Käufe und Kredite offenliegen.
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