Milliarden für Braunkohle: So erkauft sich die Merz-Regierung die „Klimaneutralität“
Ein Beitrag von
Andreas MoringMit Milliarden Euro an Subventionen will die Regierung ihre gescheiterte Energie- und Klimapolitik noch irgendwie retten. Dafür sollen ausgerechnet Braunkohleunternehmen am meisten profitieren. Die Europäische Kommission stimmt diesen Subventionen zu. Begründet wird das mit allerlei sozialen und umweltpolitischen Maßnahmen. Doch eigentlich geht es darum, die Ängste und die Nöte der betroffenen Menschen mit Milliarden zuzuschütten und so vorzugaukeln, dass alles schon irgendwie gut ist. Das Gleiche gilt für Unternehmen. Auch die sollen mit Milliarden an Subventionen ruhig gestellt werden, damit sie nicht unter den steigenden Strompreisen wegen der Klimapolitik zu Grunde gehen oder ins Ausland abwandern. Allerdings: Für ihre Großzügigkeit verlangt die Bundesregierung Gegenleistungen …
Klimaneutralität – koste es, was es wolle
Die schwarz-rote Regierung hält unbeirrt an ihrer Energiepolitik und dem Ziel der Klimaneutralität 2045 fest. Koste es, was es wolle … Und das gilt im wahrsten Sinne des Wortes. Profitieren soll davon nun ausgerechnet die Braunkohleindustrie. Die Europäische Kommission hat in dieser Woche grünes Licht für eine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 1,75 Milliarden Euro an den ostdeutschen Energiekonzern LEAG gegeben. Nach jahrelangem Ringen sieht die Brüsseler Behörde in der staatlichen Förderung keinen Verstoß gegen EU-Beihilferegeln. Die Zahlung ist Teil des deutschen Kohleausstiegs, der gesetzlich bis zum Jahr 2038 festgeschrieben ist.
Die Bundesregierung hatte 2020 im Rahmen ihrer Klimaneutralitätsstrategie beschlossen, alle Kohlekraftwerke bis 2038 stillzulegen. Um dieses Ziel zu erreichen, sagte sie sowohl dem Energiekonzern RWE im rheinischen Braunkohlerevier als auch der LEAG im Lausitzer Revier mehrere Milliarden Euro Unterstützung zu. Die Einigung mit der LEAG über die Entschädigungshöhe stand jedoch unter dem Vorbehalt der EU-Genehmigung. Die EU-Kommission hatte von Anfang an Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Zahlungen und eröffnete bereits 2021 ein förmliches Prüfverfahren. Im Zentrum stand die Frage, ob die staatliche Unterstützung den freien Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verzerrt. Bereits im Juni 2024 hatte die Kommission allerdings signalisiert, dass sie ihre Zustimmung erteilen werde. Die nun erfolgte offizielle Genehmigung bestätigt, dass die Hilfen „notwendig sind, damit die LEAG ihre Braunkohlekraftwerke stilllegt, die derzeit profitabel sind“, wie die Behörde mitteilte.
Bedeutet: Der Steuerzahler muss dem Konzern die entgangenen Gewinne für Braunkohle zahlen, damit die Klima- und Energieziele der Bundesregierung durchgezogen werden können. Deutschland strebt an, bis 2045 klimaneutral zu werden und der schrittweise Ausstieg aus der Kohleverstromung gilt dabei als zentrale Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels.

Kraftwerksanlagen des Kohle-Heizkraftwerks der RWE Power in Schmehausen im Bundesland Nordrhein-Westfalen
Knapp zwei Milliarden Euro für Braunkohle an einen Konzern
Die LEAG versorgte 2024 mit ihren Braunkohlekraftwerken rund sieben Gigawatt Leistung, was etwa zehn Prozent der gesamten Stromerzeugung Deutschlands entspricht. Anders als RWE, das bereits 2020 und 2021 alte Kraftwerke abschaltete und dessen Subventionen Ende 2023 genehmigt wurden, plant die LEAG erst ab 2028 mit der Stilllegung von Kraftwerken. Das Unternehmen will nach Möglichkeit am finalen Ausstiegsjahr 2038 festhalten.
Die Entschädigung gliedert sich in mehrere Phasen.
- In einer ersten Tranche soll die LEAG einen festen Betrag erhalten, den die vorherige Bundesregierung auf 1,2 Milliarden Euro beziffert hatte. Die Auszahlung dieser ersten Entschädigungstranche ist zum Jahresende vorgesehen.
- Im Anschluss sind weitere Hilfen möglich, die von den tatsächlichen Gewinneinbußen durch den Kohleausstieg in den kommenden Jahren abhängen. Insgesamt dürfen die Hilfen den jetzt genehmigten Betrag von 1,75 Milliarden Euro nicht überschreiten. Das Geld soll die zusätzlichen Fixkosten kompensieren, die durch die vorzeitige Schließung der Kraftwerke entstehen. Dazu zählen insbesondere Sozialkosten zur Unterstützung der Beschäftigten beim Berufswechsel sowie entgangene Gewinne.
- Ein wesentlicher Teil der Mittel fließt zudem in die geplante Renaturierung der Tagebaue, die im Zuge der Umstrukturierung umgewidmet werden sollen.
Der Kohleausstieg hatte in der ostdeutschen Bergbauregion Lausitz erhebliche Sorgen vor sozialem Umbruch ausgelöst. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bezeichnete die EU-Genehmigung als Erfolg für die Lausitz. Das Geld werde beim Strukturwandel in der Region helfen und gebe Planungssicherheit, sagte sie gegenüber der dpa.
Im Klartext bedeutet das: Viele Menschen verlieren wegen der Energiewende ihre Jobs und Existenz und sollen nun mit Milliarden Subventionen möglichst ruhig gestellt werden.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bei einem Pressestatement im Braunkohlekraftwerk Schwarze Pumpe
Noch einmal drei Milliarden Euro für den „Industriestrompreis“
Das Bundeswirtschaftsministerium will zudem noch weitere rund drei Milliarden Euro Steuergeld einsetzen, um Strom für die energieintensive Industrie billiger zu machen. Das geht aus einem Konzeptpapier des Ministeriums hervor, das die Wirtschaftswoche veröffentlichte. Über drei Jahre rechnet das Ministerium mit Auszahlungen von 3,1 Milliarden Euro in den Jahren 2027 bis 2029.
Der beim Koalitionsausschuss vereinbarte sogenannte Industriestrompreis sieht vor, dass Unternehmen bestimmter Branchen für die Hälfte ihres jährlichen Stromverbrauchs nur fünf Cent pro Kilowattstunde bezahlen sollen. In dem fünfseitigen Konzept heißt es, dieser „Zielpreis“ von fünf Cent je Kilowattstunde sei das Ziel der Maßnahme. Die Regelung soll für die Jahre 2026 bis 2028 gelten, wobei die Auszahlung jeweils im Folgejahr stattfinden soll. Der Industriestrompreis soll ab 2027 beantragt und bewilligt werden, aber rückwirkend ab 2026 ausgezahlt werden können. Nach dem Konzept sind 2027 Kosten beim Bund in Höhe von 1,5 Milliarden Euro vorgesehen, 2028 und 2029 jeweils 800 Millionen Euro. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte zunächst von Kosten in Höhe von drei bis fünf Milliarden Euro gesprochen. Die Mittel sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden, einem Sondertopf des Bundes, der wiederum über das „Sondervermögen“, also Schulden, finanziert ist.
Von der Vergünstigung profitieren sollen dem Entwurf zufolge Unternehmen aus 91 Wirtschaftszweigen, in denen das Risiko einer Abwanderung ins Ausland besonders hoch ist. In dem Plan heißt es, dass ab kommendem Jahr 91 Teilbereiche der chemischen und der Metallindustrie, der Gummi- und Kunststoffverarbeitung, der Herstellung von Glas, Keramik, Zement, Batteriezellen und Halbleitern sowie Teile der Papierindustrie, des Maschinenbaus und der Rohstoffgewinnung profitieren sollen. Ziel ist es, die Kosten in Bereichen zu senken, in denen die Unternehmen nach eigenen Angaben wegen der hohen Energiekosten in Deutschland schon jetzt nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Wegen des Ziels „Klimaneutrailtät 2045“ und dem kommenden CO2-Preis ab 2027 werden die Energiekosten noch weiter steigen.
Welche Unternehmen genau von den Subventionen profitieren sollen, ist noch nicht abschließend geklärt. Das Bundeswirtschaftsministerium will die Unternehmen nach einer EU-Liste auswählen und orientiert sich an den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) aus Brüssel, die den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt sichern sollen. Das Ministerium will neben den bereits genannten Teilbereichen der Industrie eventuell weitere einbeziehen. Wirtschaftsverbände sollen Nachweise vorlegen, welche Branchen noch darunterfallen könnten. Der Staat will den Betrieben rückwirkend die Differenz zwischen tatsächlichen Strompreisen und den versprochenen fünf Cent pro Kilowattstunde auszahlen. Da der Staat nicht die Stromrechnung von Unternehmen kennt, wird ein Vergleichswert gebildet, sodass keine aufwendige, unternehmensspezifische Prüfung erforderlich ist. Unternehmen sollen sich weiter gegen Kostensprünge im Strompreis absichern müssen, weil sonst alle Steigerungen die Subvention erhöhen würden.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU)
Regierung fordert „Gegenleistungen“ – und die sind teuer
Allerdings darf der subventionierte Preis nach den EU-Wettbewerbsregeln höchstens für die Hälfte des jährlichen Stromverbrauchs gewährt werden. Die Unternehmen sollen mit der subventionierten Strommenge jedoch flexibel umgehen können. Zu Beginn könne mehr entlastet werden, damit Investitionen möglichst schnell angereizt werden. Im ersten Jahr können also deutlich mehr als 50 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent und im dritten Jahr dann entsprechend weniger als die Hälfte der Strommenge angerechnet werden.
Zudem müssen die Unternehmen Gegenleistungen erbringen. Die EU-Kommission in Brüssel gibt vor, dass Unternehmen 50 Prozent der erhaltenen Förderung durch den Industriestrompreis in neue oder modernisierte Anlagen investieren müssen, die zur Senkung der Kosten des Stromsystems beitragen. Dazu soll den Plänen nach zählen, wenn Unternehmen Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie oder Energiespeicherlösungen entwickeln, ihre Nachfrage flexibler wird, wenn sich die Energieeffizienz verbessert, die sich auf den Strombedarf auswirkt, oder Elektrolyseure für die Erzeugung von erneuerbarem oder kohlenstoffarmen Wasserstoff entstehen oder in Elektrifizierung investiert wird.
Das Geld steht also den Unternehmen zum großen Teil gar nicht zur Verfügung, um kurzfristig Kosten zu drücken, sondern es muss in teure Anlagen für die Energiewende fließen. Oder es gibt eben überhaupt kein Geld vom Staat …
Weitere Bestimmung: Unternehmen, die Strom dann nachfragen, wenn er im Übermaß vorhanden ist, sollen nach dem Konzept mit einem Flexibilitäts-Bonus belohnt werden. Wenn mindestens 80 Prozent der Investitionen aus den Subventionen für mehr Flexibilität bei der Stromnachfrage eingesetzt werden, erhöhe sich die Förderung um zehn Prozent. Das ist nichts anderes, als die Parole von Ex-Wirtschaftsminister Habeck (Grüne), der sinngemäß sagte, dass Unternehmen eben nur dann produzieren sollen, wenn der Wind weht und die Sonne scheint.
Die EU-Kommission und die Merz-Regierung führen genau diese Politik konsequent weiter.
Mehr NIUS:
Weitere Artikel zum Thema
Fast das gesamte Sondervermögen wird „zweckentfremdet“
Deutsche Autos: Premiumhersteller verlagern Produktion nach Osteuropa
Ifo-Institut: „Regierung hat 95 Prozent der neuen Schulden für Infrastruktur im Jahr 2025 zweckentfremdet“
Gewinne deutscher Autobauer um 44 Prozent eingebrochen: Letzte Rettung Modelloffensive
Vom Habeck‑Regen in die Merz‑Traufe: Warum auch das neue Heizungsgesetz Bürger teuer zu stehen kommen wird
Der Blick der Wirtschaft: Militärische Präzision und strategisches Chaos in der Iran-Krise
McKinsey-Berater schlagen Alarm: Acht von zehn VW-Werken sollen geschlossen werden!
Andreas Moring
Autor
Artikel teilen
Kommentare