Warum wurde der Terrorist Ballout mit Samthandschuhen angefasst?
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Der 21-jährige Abdul Ballout aus Berlin-Schöneberg, der am Sonnabendabend mit einem Transporter durch den Berliner Tiergarten fuhr, um Menschen zu ermorden, und dabei eine Fußgängerin tötete und 29 schwer verletzte, war lange schon gefährlich. Dennoch wurde er von der Justiz so schonend behandelt, wie es schonender nicht geht.

Islamistischer Terroranschlag beim CSD Berlin: Mit diesem weißen Van ist Ballout in die Menschenmenge gerast.
Der Verfassungsschutz erfasste Ballout vor sechs Jahren als Mitglied der islamistischen Szene. 2024 postete er Propaganda der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS), 2025 reiste er in den Libanon (in das Land seiner Eltern), um sich dem IS anzuschließen. Dort wurde er inhaftiert und nach Deutschland abgeschoben.
Sanfte Strafe für einen frommen Muslim
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte ihn am 12. Mai für die Vorbereitung von Terroranschlägen. Er habe sich dem IS angeschlossen, „um Ungläubige zu töten“, heißt es im Urteil. Dennoch wurde er ganz sanft nach dem Jugendstrafrecht nur zu einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Diese Strafe wurde dann auch noch zur vorläufigen Bewährung ausgesetzt.
Ballout war frei. Er hatte dem Richter ein Märchen erzählt. Er habe der Gewalt abgeschworen, erklärte er, und der Richter glaubte ihm. Und weil Ballout fünf Mal täglich laut vor seiner Wohnungstür auf einem Teppich gebetet hatte, wertete der Richter das auch noch als Beweis, dass der junge Mann nun kein Terrorist mehr werden wolle, sondern nur ein frommer Muslim sei.

Der Täter Abdul Rahman Ballout ist bei einem Polizeieinsatz getötet worden.
Der Richter war nicht der einzige Traumtänzer. Auch im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) des Bundes und der Länder, von wo aus Ballout observiert wurde, stufte man ihn zuletzt nicht mehr als akute Bedrohung ein.
Die bittere Wahrheit, man möchte ihr ausweichen
Die Gefahr, die von Ballout ausging, wurde von allen Seiten unterschätzt. Wäre das auch geschehen, wenn er ein Rechtsextremist gewesen wäre, mit dem Plan, Terroranschläge zu verüben? Wahrscheinlich nicht. Gegen die „Gefahr von rechts“ gibt es einen Konsens: Diese Gefahr müsse maximal bekämpft und im Keim erstickt werden, da sind sich alle Behörden, Ministerien, Parteien und Medien einig.
Nicht so eindeutig begegnet man den radikalen Muslimen. Aus Sorge, als „islamfeindlich“, „ausländerfeindlich“ oder gar als Rassist zu gelten, geht man auf leisen Sohlen und redet um den heißen Brei herum. Die Spitzenpolitiker haben auch jetzt wieder kaum darauf hingewiesen, wo der Feind steht, nämlich auf der islamistischen Seite. Von einem „brutalen Anschlag“ sprach Kanzler Merz (CDU) ganz allgemein und von einer „Bedrohung durch Extremismus“ der bayerische Ministerpräsident Söder (CSU).

Bundeskanzler Friedrich Merz hielt neben einem Altar mit Progress-Pride-Fahne eine verstörende Rede.
Viele weitere Beispiele ließen sich finden, wie die Politiker der bitteren Wahrheit ausweichen, dass radikalisierte Muslime die größte Gefahr für unser Land sind, obwohl die Verfassungsschutzämter das übrigens bestätigen. Dieses Versagen zieht alles andere nach sich, deshalb sind Richter und Sicherheitsbehörden nachlässig im Umgang mit dem islamistischen Terror, wie jetzt im Falle von Abdul Ballout.
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Gunnar Schupelius
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