„Alles für Deutschland“: Warum darf Cathy Hummels das sagen, aber Björn Höcke nicht?
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- Björn Höcke (AfD) verwendete die Worte „Alles für Deutschland“ und kassierte dafür eine Geldstrafe.
- Cathy Hummels nutzte dieselben Worte, um Werbung für ein Modeunternehmen auf Instagram zu machen.
- Gelten für AfD-Politiker andere Standards als für Promis? NIUS fragt die Experten.
Der Spitzenkandidat der Alternative für Deutschland (AfD) in Thüringen, Björn Höcke, machte auf X mit einer besonderen Botschaft auf sich aufmerksam: Er werde Cathy Hummels anzeigen. Auf X schrieb Höcke: „Sehr geehrte Frau Hummels, ich werde Sie leider bei Staatsanwalt Brenzler in Halle anzeigen müssen. Nicht weil ich etwas gegen Sie habe, aber um die Absurdität des Urteils gegen mich zur Kenntlichkeit zu entstellen.“
Darf Cathy Hummels, was Höcke nicht darf?
NIUS hat Strafrechtler Udo Vetter gefragt, ob Cathy Hummels ebenfalls eine Strafe kassieren wird.
Vetter glaubt, dass es für die Anwälte von Cathy Hummels jetzt NOCH schwerer als für die Anwälte von Björn Höcke werde. Ein Anfangsverdacht für ein Ermittlungsverfahren ist ebenfalls gegeben.

Rechtsanwalt Udo Vetter
„Es wäre angesichts des aktuellen Urteils zu Björn Höcke sehr unwahrscheinlich, dass man von der Entscheidung des Amtsgerichts Halle abweicht. Nach derzeitigem Stand muss man davon ausgehen, dass diese Parole unter Strafe steht“, erklärt der Anwalt. Zum Wissen um den brisanten Spruch ‚Alles für Deutschland‘ sagt Vetter: „Entweder hat sie es nicht gewusst, dann kann sie den Prozess wie Höcke führen. Oder sie hat es gewusst und wollte besonders witzig sein – dann hat sie sich trotzdem strafbar gemacht. Denn auch wer’s lustig meint, kann sich strafbar machen.“
„Gericht muss versuchen, Menschen in die Köpfe zu schauen, um Vorsatz zu beweisen“
Der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler sieht bei den Äußerungen von Hummels große Herausforderungen für die Ermittlungsbehörden. „Die Staatsanwaltschaft muss nun nachweisen, dass Cathy Hummels vorsätzlich gehandelt hat. Dass sie also wusste, dass es sich um eine SA-Parole handelt. In ihrem Fall wird das schwieriger als bei Höcke“, sagt der Experte.

Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler
„Der Fall zeigt, wie heikel der Strafrechtsparagraf 86a ist, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbietet. Denn erstens muss das Gericht hier versuchen, Menschen in die Köpfe zu schauen, um Vorsatz zu beweisen. Und zweitens stellt der Paragraf nicht nur Parolen, sondern auch Meinungen unter Strafe.“
„Alles für Deutschland“ könne zum Beispiel auch eine Parole von Fußballfans sein, völlig ohne NS-Bezug. Das Fazit des Juristen: „Wir müssen uns grundsätzlich fragen, ob wir mit diesen historisch belasteten Parolen nicht anders umgehen wollen. Statt vor Gericht könnten wir im politischen Diskurs darüber verhandeln. Und Personen wie Höcke direkt konfrontieren. Das würde einer Demokratie eher gerecht werden.“
„Wir sollten der Parole jeden Nazibeiklang nehmen und sie positiv umdeuten“
Rechtsanwalt Ralf Höcker aus Köln ordnet ein, wie die Chancen auf eine Verurteilung von Cathy Hummels stehen. Er glaubt nicht, dass Hummels mit Konsequenzen zu rechnen hat und sagt:
„Sie wird nicht verurteilt werden, weil sie keinen Vorsatz hatte, also nicht wusste, dass auch die SA diesen Spruch nutzte. Bei Höcke nahm das Gericht an, dass er dies wusste. Auch viele andere haben schon einmal ‚Alles für Deutschland‘ gesagt, ohne bestraft zu werden, denn bis vor kurzem wusste natürlich kein Mensch irgendetwas über die Verwendung dieser Worte durch die SA.“
Weiter sagt der Experte: „Menschen möchten einfach zum Ausdruck bringen, dass im Fußball oder an anderer Stelle alle Kräfte für unser Land eingesetzt werden sollen. An diesem Wunsch ist erst einmal nichts Verwerfliches. Anstatt die Nutzung der Parole strafrechtlich zu verfolgen, sollten wir ihr daher jeden Nazibeiklang nehmen und sie positiv und demokratisch umdeuten. Das hat man mit anderen Begriffen schon erfolgreich getan.“

Rechtsanwalt Ralf Höcker
Und weiter: „‚Schwul‘ war früher ein Schimpfwort, bis die Schwulenbewegung es zur Eigenbezeichnung erkoren hat. Man kann und sollte auch manche Worte entnazifizieren, anstatt den Nazis auch 80 Jahre nach ihrem Ende noch mittelbare Hoheit über unsere Sprache einzuräumen. Das gilt sicherlich nicht uneingeschränkt. Der Nazigruß ‚Heil Hitler‘ zum Beispiel hat einen eindeutigen und nicht umdeutbaren Inhalt. Er sollte verboten bleiben.“
„Für ‚Alles für Deutschland‘ gilt das meines Erachtens nicht, wie das Beispiel von Cathy Hummels zeigt“, erklärt Höcker.
Journalist verteidigt Hummels: Sie ist „nur doof“
Der Journalist Lars Wienand von T-Online springt Hummels zur Seite. Auf X formulierte er auf Höckes Pläne folgende Antwort:
„Schon wieder Presseschau von dem Mann, der seit Jahren keine Mainstreammedien liest ... Und er hat nicht verstanden, dass Cathy Hummels glaubwürdig vermitteln kann, dass sie nur doof war und keine politischen Hintergedanken hat.“
Ob die Binsenweisheit „Dummheit schützt vor Strafe nicht“ bei Hummels nun Anwendung finden wird, entscheiden die Gerichte.
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Das sagen Juristen zum Höcke-Urteil: „Die Richter haben kurzen Prozess gemacht“
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