Behörde erklärte ihn zum Feind des Islam: Trägt der Verfassungsschutz Mitschuld am Anschlag auf Stürzenberger?
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Der Verfassungsschutz erklärte Michael Stürzenberger zum Verfassungsfeind. Jetzt ist der Islam-Kritiker selbst zum Ziel geworden.
Der Islam-Kritiker Stürzenberger, der am vergangenen Freitag bei einer Kundgebung niedergestochen wurde, geriet 2013 ins Visier des bayerischen Verfassungsschutzes. Der Vorwurf: „verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit“.
Dieser Phänomenbereich fand in jenem Jahr erstmals Erwähnung im bayerischen Verfassungsschutzbericht. Grund dafür sei, so erklärt die Behörde auf Anfrage von NIUS, dass „jenseits der rechtsextremistischen, vornehmlich auf Rassismus begründeten Islamfeindlichkeit (…) Gruppierungen und Einzelpersonen (feststellbar waren), die Muslime zwar nicht als minderwertige Menschen betrachten, ihnen jedoch die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit nicht zugestehen wollen.“
Stürzenberger sowie seine Bewegung PAX Europa Bayern fanden bis 2022 jährlich Erwähnung im bayerischen Verfassungsschutzbericht. Stürzenberger galt den Behörden dabei als zentrale Figur der „islamfeindlichen Szene“ in Bayern. 2014 stellte der Verfassungsschutz fest, dass sich um Stürzenberger ein Kreis von rund zehn Personen gebildet habe, der „verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Bestrebungen“ verfolge. Zwar behaupte Stürzenberger, so der damalige Bericht, dass er „lediglich sachlich über die angebliche Verfassungsfeindlichkeit des Islam und die von ihm angeblich ausgehenden Gefahren für die Demokratie“ aufkläre. Der Verfassungsschutz glaubte jedoch, aus der „Gesamtschau der Vielzahl an Äußerungen“ schließen zu können, dass Stürzenberger Muslime ausgrenze und verächtlich mache.

Brutal ging Sulaiman A. in Mannheim auf Michael Stürzenberger los. Sechs Personen wurden verletzt, ein Polizist erlag seinen Verletzungen.
Auch Haldenwangs Behörde nimmt „Islamfeindlichkeit“ ins Visier
Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz widmet sich auf seiner Website „rechtsextremistischer Islamfeindlichkeit“: Rechtsextremisten versuchten, Ängste vor „vermeintlicher ‚Überfremdung‘“ zu erzeugen und verbreiteten die „These einer vermeintlich ‚drohenden Islamisierung Europas‘ durch angeblich nichtintegrierbare Muslime“.
Indem der Verfassungsschutz von einer „These“ spricht, gibt er selbst zu, dass er hier im Bereich der Meinungsäußerungen operiert. Thesen frei formulieren zu dürfen, zählt zu den Kernideen einer Demokratie. Wie also unterscheidet der Verfassungsschutz zwischen legitimen und illegitimen Äußerungen? Laut Bundesamt werde die Grenze zwischen einer von der Meinungsfreiheit geschützten Islamkritik und verfassungsschutzrelevanter Islamfeindlichkeit überschritten, sobald Menschen mit muslimischem Glauben pauschal als kriminell, aggressiv oder gefährlich dargestellt würden.
„Auch feindliche Einstellungen sind erlaubt“
Damit definiert der Verfassungsschutz die Grenzen des Sagbaren neu – und enger als das Grundgesetz. Das kritisiert auch der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler: „Für bloße Meinungsäußerungen ist der Verfassungsschutz nicht zuständig. Auch feindliche Einstellungen sind erlaubt, man darf etwa Feind des Islams, der EU, der Sozialdemokratie oder sogar der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sein.“

Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.
Aus diesem Grund hält Boehme-Neßler den Begriff „Verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit“ für problematisch: „Es ist kein Rechtsbegriff, er findet sich nirgendwo im Gesetz. Hier überschreitet der Verfassungsschutz seine Kompetenzen und urteilt darüber, welche Meinungen legitim sind und welche nicht.“ Boehme-Neßler erkennt ein wiederkehrendes Muster: „Der Verfassungsschutz definierte in den vergangenen Jahren immer wieder neue Begriffe, um seine Kompetenzen eigenmächtig auszuweiten. Das haben wir etwa während der Corona-Pandemie erlebt: Hier sollte der Begriff der ‚verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staats‘ bestimmte Protestbewegungen als illegitim markieren.“
Dabei regle das Gesetz klar, dass der Verfassungsschutz nur Personen und Gruppierungen beobachten dürfe, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, also aktiv auf die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinwirken.
Verfassungsschutz will in freie Meinungsäußerung eingreifen
Im Rückblick wird deutlich, wie weit der Verfassungsschutz hier in das Recht auf freie Meinungsäußerung einzugreifen versucht. So hieß es im Verfassungsschutzbericht des Bundes im Jahr 2012, dass Rechtsextreme suggerierten, „mit einer steigenden Anzahl von Muslimen wachse auch die Terrorgefahr hierzulande.“ Rechtsextremisten, so der Bericht, wollten auf diese Weise den Anschein erwecken, „es gehe ihnen um das legitime Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung. Tatsächlich verschleiern sie jedoch ihre fremdenfeindliche Grundüberzeugung hinsichtlich einer homogenen deutschen Bevölkerungsstruktur.“
Die Warnung vor islamistischem Terror galt in den Augen des Verfassungsschutzes also als Täuschungsmanöver von Rechtsextremen. Anstatt die Kräfte auf die Bekämpfung des Islamismus zu bündeln – dessen offenkundiges Ziel es ist, westliche Freiheiten zu zerstören – stigmatisierte der Verfassungsschutz jene, die vor dem Islamismus warnten.
Und dies blieb nicht ohne Folgen: So bezeichneten zahlreiche Kritiker Stürzenberger als „Islamhasser“. Die Behauptung, dass Stürzenberger sich nicht nur gegen den politischen Islam wende, sondern gegen alle Muslime, wurde durch den Verfassungsschutz quasi staatlicherseits besiegelt. Die Antifa Trier veröffentlichte etwa 2019 ein Video auf Facebook, in dem Stürzenberger zu sehen ist, wie er bei einer Rede mit weißer Flüssigkeit begossen wird. Dazu schreibt die Antifa, garniert mit einem lachenden Emoji: „Der Rassist und Islamhasser Michael Stürzenberger wurde heute gemilkshaked. Wer hetzt, kann auch die Folgen davon tragen.“
„Verhältnismäßigkeit muss strikt gewahrt bleiben“
Eigene Fehler im Umgang mit Stürzenberger räumt der bayerische Verfassungsschutz auf Anfrage nicht ein: Es dürften personenbezogene Daten bekannt gegeben werden, wenn dies für das Verständnis verfassungsfeindlicher Bestrebungen notwendig sei und die Interessen der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse des Betroffenen überwögen.
Der Rechtswissenschaftler Boehme-Neßler sagt, dass sich der Inlandsgeheimdienst im Fall von Stürzenberger anmaße, Meinungen eines Bürgers zu beobachten und als gefährlich zu bewerten: „Die Botschaft des Verfassungsschutzes lautet: Wer den Islam zu heftig kritisiert, den beobachten wir. Die Beobachtung durch den Geheimdienst aber ist ein scharfes Schwert des Staates. Darum muss die Verhältnismäßigkeit strikt gewahrt bleiben.“
Auch bei Stürzenberger scheint es gelaufen zu sein wie so oft in Deutschland: Wer die Freiheit verteidigt, macht sich verdächtig. Wer die Freiheit angreift, kann auf den Schutz durch den Staat zählen.
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Pauline Voss
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