Nach Entgleisung auf X: Verfassungsschutz setzt nun Antifa mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung gleich
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Nach der Entgleisung des Verfassungsschutzes vor wenigen Tagen auf X, wo die Sicherheitsbehörde behauptete, selbstverständlich Antifa zu sein, folgt nun die nächste höchst irritierende Aussage. Wie der Verfassungsschutz in einem Folgeposting mitteilte, sei „die Ablehnung von Faschismus und jeglicher Form von menschenfeindlicher Ideologie“ in der Verfassung verankert. Weiter heißt es: „Jede Person, die hinter der fdGO steht, ist antifa(schistisch).“
Eine weitere Entgleisung. Denn was der Verfassungsschutz hier macht, ist zu behaupten, dass jeder Bürger, der sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne, automatisch Antifa sei. Damit werden Wertefundament, Rechtsstaat und Grundgesetz der Bundesrepublik mit linksextremen Vermummten gleichgesetzt. Die Antifa, also ein Sammelbegriff für linksextreme Strömungen, die eigentlich von Sicherheitsbehörden beobachtet werden müssten, ist offen dafür bekannt, politisch Andersdenkende (von Rechten bis Impfgegnern) zu outen und ihnen gegenüber physische Gewalt anzuwenden.

Die selbsterklärte antifaschistische Aktion tritt nicht selten gewaltbereit auf.
Am 14. Oktober sorgte das Landesamt für Verfassungsschutz Niedersachsen auf X für Verwunderung. Dort bekannte man zur Antifa. Wörtlich hieß es: „Auch wir sind Antifa. Selbstverständlich.“ Vorausgegangen war ein Posting, in dem die Behörde schrieb: „Was steckt hinter der ‚Antifa‘? Ein Thema nächste Woche.“ Darunter wies ein X-Nutzer darauf hin, dass die SPD-Politikerin Saskia Esken sich einmal zur Antifa bekannt hatte. Unfassbar: Der Account des niedersächsischen Inlandsgeheimdienstes antwortete darauf: „Auch wir sind Antifa. Selbstverständlich.“

Der Verfassungsschutz irritiert auf der Plattform X.
NIUS fragte den Verfassungsschutz Niedersachsen und den Bundesverfassungsschutz, inwiefern er das Antifa-Statement durch den Gesetzesauftrag des Verfassungsschutzes gedeckt sehe. Bislang antwortete nur der Bundesgeheimdienst: „Es handelt sich um einen Kommentar des LfV Niedersachsen, den das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht bewertet. Wir bitten um Verständnis.“
Auch bei NIUS: Lesen Sie mal, für welche Aussagen man heute vom Verfassungsschutz beobachtet wird
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