Ein Sieg für die AfD und die Demokratie: Ein solcher Verfassungsschutz ist überflüssig
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Die AfD hat einen wegweisenden juristischen Sieg errungen. Dieser Sieg hat Auswirkungen über den konkreten Fall hinaus. Das Sterbeglöckchen für den Inlandsgeheimdienst in seiner bisherigen Form läutet.
Die aktuelle Folge „Kissler Kompakt“ sehen Sie hier:
Der Verfassungsschutz hat mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln einen Schlag ins Kontor erhalten. Ob er sich davon erholen kann, ist fraglich. Mit dem Kölner Urteil ist die Art und Weise, wie der Verfassungsschutz seinen Anti-AfD-Kampf betreibt, hinfällig geworden.
Verfassungsschützer, die sich zum antioppositionellen Einsatz treiben lassen, dienen nicht der Verfassung, sondern der Regierung. Die klagende AfD hat der Demokratie einen Dienst erwiesen.
Faesers dünne Zitatenliste
Das Verwaltungsgericht Köln hat vorläufig entschieden. Bis zum Abschluss in der Hauptsache darf das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht behaupten, es handele sich bei der AfD um eine „gesichert extremistische Bestrebung“. Die Gründe aber sind derart gewichtig, dass sie auch im Hauptsacheverfahren Bestand haben dürften.
Sie laufen auf eine ungenügende Zensur hinaus für die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser, den ehemaligen Behördenchef Thomas Haldenwang und den jetzigen Behördenleiter Sinan Selen: Das reicht nicht, ihr Verfassungsschützer! Mit einer derart dünnen Zitatenliste könnt ihr nicht eine rechte Opposition aus dem Wettbewerb kicken. Faeser, Haldenwang und Selen, so nicht!
Was Faeser im Mai 2025 verkündete, erweist sich nun als unhaltbar. Was Faeser für erwiesen, eindeutig und klar hielt, ist weder klar noch eindeutig und erst recht nicht erwiesen.
Faser wird als inkompetenteste Bundesinnenministerin in die Geschichte eingehen. Es war ihr Anliegen, ja ihr Wunsch, das halbgare Anti-AfD-Gutachten kurz vor ihrem Abgang als Ministerin noch vorzulegen.
Die AfD will die Demokratie nicht abschaffen
Nun muss sie sich vom Verwaltungsgericht Köln anhören: Bei der AfD gebe es aktuell keine Gesamttendenz und kein Gesamtbild, wonach die Partei sich „gegen diejenigen fundamentalen Prinzipien wendet, die für ein freiheitliches und demokratisches Zusammenleben unverzichtbar sind.“
Die AfD als Gesamtpartei, heißt das, will die Demokratie nicht abschaffen, will den Rechtsstaat nicht schleifen, will Migranten nicht wie Menschen zweiter Klasse betrachten und sie nicht millionenfach abschieben.
Bedenkliche Äußerungen, die in diese Richtung zielten, gebe es zwar – aber eben keine Gesamttendenz, kein Gesamtbild. Auch der Begriff der Remigration habe entgegen der Deutung des Verfassungsschutzes keine „programmatische Stringenz“.
Munition für den Wahlkampf
Das Anti-AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes war mit heißer Nadel gestrickt und enthielt viel heiße Luft. Es zeigt, was geschieht, wenn Behörden ihren Leitungen zu Gefallen sein wollen. An sie ist der wuchtigste Satz aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln gerichtet: „Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes, Munition für den Wahlkampf bereitzustellen.“
Genau das geschah unter Faeser – und geschieht weiter in zahlreichen Landesbehörden unter den jeweiligen Innenministern. Der Inlandsgeheimdienst wird instrumentalisiert, um im Wahlkampf Munition für die Regierung bereitzustellen. Ein solcher Verfassungsschutz ist parteiisch.
Ein solcher Verfassungsschutz ist überflüssig. Insbesondere, wenn es oppositionelle Kräfte betrifft, sollten seine Einschätzungen künftig als das genommen werden, was sie oftmals nur sind: Wunschzettel vom Tisch der Minister.
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Alexander Kissler
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