Keine Beschwerde gegen AfD-Entscheidung: Verfassungsschutz gibt im Eilverfahren gegen AfD auf
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen und beobachten. Das Bundesinnenministerium verzichtet darauf, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln im Eilverfahren anzufechten. Eine Beschwerde sei „nicht vorgesehen“, teilte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur mit. Auch die Anwälte der AfD, Ralf Höcker und Christian Conrad, berichteten auf ihren Social-Media-Kanälen über die ausbleibende Anfechtung.
Damit bleibt es bei der vorläufigen Einschätzung des Kölner Gerichts vom vergangenen Donnerstag: Zwar gebe es „hinreichende Gewissheit“, dass in der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung existierten. Diese prägten die Partei jedoch nicht in einem Maße, das eine „verfassungsfeindliche Grundtendenz“ im Gesamtbild rechtfertige. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD deshalb einstweilen nur weiter als Verdachtsfall im rechtsextremistischen Spektrum führen.
In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens in erster Instanz nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung muss das BfV vorläufig unterlassen.“ Das habe das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 26. Februar 2026 entschieden und damit einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben.
Das Ministerium will sich nun voll auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren, hieß es. Das Verfassungsschutzamt werde dort „weiter vortragen“ und zusätzliche Belege vorlegen. Ob das Gericht dann zu einem anderen Ergebnis kommt, gilt als offen, wobei Höcker darauf verweist, dass es dem Gericht auch im Hauptsacheverfahren schwerfallen dürfte, hinter die Begründung des Eilverfahrens zurückzufallen. Die ausführliche Begründung des Eilbeschlusses dürfte die Hürden, so die Lesart, für den Inlandsgeheimdienst deutlich erhöht haben.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Entscheidung des BfV vom Mai 2025, die gesamte AfD als „gesichert extremistische“ Bestrebung einzustufen. Begründet wurde dies unter anderem mit einem „ethnisch-abstammungsmäßigen“ Volksverständnis in der Partei, das ganze Bevölkerungsgruppen abwerte und in ihrer Menschenwürde verletze. Die AfD klagte dagegen – mit vorläufigem Erfolg.
Auch bei NIUS: Wie die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ galt – und nun nicht mehr zu verbieten ist
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