Operation Niedersachsen: Wie der Staat die Opposition vom Wahlzettel tilgt
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In Niedersachsen wurde ein Mechanismus etabliert, der das Demokratieprinzip aushebelt. Politiker werden vom Wahlzettel getilgt, weil sie einer Oppositionspartei angehören. NIUS liegen die Gutachten vor, in denen ihre vermeintlich mangelnde Verfassungstreue begründet wird. Sie lesen sich wie Dokumente aus einer überwunden geglaubten Zeit, verfasst in fensterlosen Büroräumen, in denen Bürokraten an der Diffamierung und Zersetzung des politischen Gegners arbeiten.
Niedersachsen geht inzwischen recht offen in eine Diktatur über. Um einen Regierungs- und Kurswechsel zu vereiteln und den Volkswillen zu missachten, hat die Regierung ein autoritäres System etabliert, das darauf hinausläuft, dass sie selbst entscheidet, ob die Opposition noch zur Wahl zugelassen wird. Der Wissenschaftler und Professor Christian Rieck stellte das, was in Niedersachsen geschieht, in einem ironischen Beitrag den Vorgängen in Nicaragua gegenüber. Die angekündigte Abschaffung der Wahlen durch Präsident Ortega kommentierte er so: „Das sind doch Amateure. Profis hätten aussichtsreiche Gegenkandidaten nicht zur Wahl zugelassen.“ Damit trifft Rieck den Nagel auf den Kopf.

Screenshot: X.
I. Der Mechanismus
In Niedersachsen wurde ein Mechanismus eingeführt, der das Prinzip freier Wahlen offen attackiert. Die rechtliche Grundlage wurde erst vor Kurzem geschaffen: SPD und Grüne haben im April 2026 eine Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes beschlossen. Dadurch können Wahlleiter Kandidaten für kommunale Spitzenämter bei Zweifeln an ihrer Verfassungstreue der Kommunalaufsicht melden. Anhaltspunkt für solche Zweifel ist die Mitgliedschaft in der AfD, die nach Auffassung linker Regierungen eine rechtsextremistische Partei ist.
Linke Regierungen verleihen dieser Auffassung amtlichen Charakter, indem sie die Verfassungsschutzbehörden Berichte über die Oppositionspartei verfassen lassen, in denen ihr angeblich ein rechtsextremer Charakter nachgewiesen wird. Die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz derart eingestuften Partei führt nun also zu einem Prüfverfahren. Die Prüfbehörde verfasst anschließend ein Gutachten, „Votum“ genannt, das in Argumentation und Duktus wie die entsprechenden Verfassungsschutzberichte aufgebaut ist.
Mehrere Fälle von AfD-Politikern sind inzwischen bekannt, bei denen ein Wahlausschluss droht. Im Fall des Bundestagsabgeordneten Martin Sichert sind nun Fakten geschaffen worden. Er wird nicht zur Wahl als Landrat zugelassen, weil er Mitglied der AfD ist.

Martin Sichert im Bundestag. Besondere Aufmerksamkeit erlangte er durch seinen Einsatz für die vom IS verfolgten Jesiden und bei der Aufarbeitung der Corona-Politik.
„Wir sind Antifa“
Das Votum des niedersächsischen Innenministeriums liegt NIUS vor. Bevor daraus zitiert wird, sei in Erinnerung gerufen, wie weit die Verschmelzung von Antifa-Strukturen und staatlichen Behörden in jenem Bundesland fortgeschritten ist. Der dortige Verfassungsschutz ist offenkundig unterwandert, wie in zahlreichen seiner Beiträge zum Ausdruck kam. Zu den berüchtigsten gehört ein Tweet, in dem er sich „Antifa“ auf die Fahnen schrieb.

Der Tweet ist bis heute nicht gelöscht.
Der Verfassungsschutz Niedersachsen versuchte sich hinterher damit herauszureden, dass es „Antifa“ in demokratischer und in linksextremer Form gebe, eine Unterscheidung, die frei erfunden ist und in der realen Welt keine Rolle spielt.
II. Die Stasi-Methodik
Vor diesem Hintergrund sind die Deutungen der Beiträge Martin Sicherts zu betrachten, mit denen versucht wird, ihm eine verfassungsfeindliche Gesinnung anzudichten. Die Beiträge sind in verschiedene Themenkomplexe unterteilt. So wird Sichert etwa „Ethnopluralismus“ vorgeworfen oder „Demokratiefeindlichkeit“, was jeweils an harmloser Rhetorik festgemacht wird.
Beispiel 1: „Demokratiefeindlichkeit“
In einem Facebook-Post kritisiert Sichert die gegenwärtigen totalitären Tendenzen der Bundesrepublik mit historischen Vergleichen, etwa indem er von einer „DDR 2.0“ spricht.

Solche harmlosen Postings sollen darauf hindeuten, dass Martin Sichert die Demokratie abschaffen will.
Mit Begründungen, die in keiner normalen Welt Sinn ergeben, mit unwirklichen, künstlichen Sätzen, geschmiedet von Bürokraten, die an dunkelste Zeiten erinnern, wird aus Sicherts Beitrag ein vermeintlicher Beleg für Verfassungsfeindlichkeit konstruiert: „Die Verwendung des Begriffs [DDR 2.0] vergleicht das politische System der DDR mit der BRD und spricht letzterer, indem eine Gleichsetzung mit einer Diktatur erfolgt, ihre demokratische Ordnung ab.“ Weiter heißt es: „Die Verwendung solcher Begriffe ist auf den Konten des Bewerbers in den sozialen Netzwerken dokumentiert.“
Es folgen zahllose Postings. Anders als die Verfassungsschutzberichte macht sich das niedersächsische Innenministerium nicht einmal die Mühe, die Beiträge im Einzelfall zu deuten. Sie werden in großen Teilen nur noch aufgelistet, hintereinander geheftet, was ironischerweise tatsächlich an die Stasi-Methoden der DDR erinnert.

Antifa-beseelte Bürokraten legten eine Akte an, um Martin Sichert vom Wahlzettel tilgen zu lassen.
In diesem Sound ist das gesamte Gutachten verfasst: „Eine Verwendung von Begriffen wie ‚Systempartei‘, ‚Kartellpartei‘ oder ‚Blockpartei‘ ist Hinweis für eine gegen das Demokratieprinzip gerichtete Bestrebung.“ Vor welchem Gericht ein solcher Unsinn standhalten soll, ist schwer zu sagen.
Selbstverständlich sind diese Begriffe nichts weiter als polemische Figuren, mit denen in zugespitzter Weise die Einförmigkeit der gegnerischen Parteien kritisiert wird. Diese richten sich unter der selbst auferlegten Logik der „Brandmauer“ ja tatsächlich starr und blockmäßig aus und erhalten damit das linksgrüne „System“ aufrecht. Auch die Absprachen, die diese Parteien offenkundig treffen, um ihren politischen Gegner aus dem politischen Wettbewerb zu drängen und ihn zu übervorteilen, erinnern an Kartellverhalten. Es gehört zur Ironie dieser gesellschaftlichen Eskalation, dass die politischen Gegner der AfD im Laufe der Jahre zunehmend zu jenen Karikaturen geworden sind, als welche sie von der Partei – früher vielleicht noch zu Unrecht – angegangen wurden.
Beispiel 2: „Ethnopluralismus“
Bemerkenswert ist auch das Kapitel „Ethnopluralismus“. Zunächst folgen Ausführungen, die einem politikwissenschaftlichen Seminar jüngerer Zeit entnommen sein könnten. Ethnopluralismus wird darin als modernisierte Form rassistischen Denkens beschrieben, die nicht mehr mit dem Begriff der „Rasse“ operiere, sondern auf die Vorstellung voneinander abgrenzbarer Völker, kultureller Identitäten und angestammter Siedlungsgebiete abstelle.

Wer über eine strenge Migrationspolitik die Völkervielfalt bewahren will, ist bereits verdächtig.
Anschließend werden listenartig Äußerungen Sicherts angeführt und mithilfe dieser Schablone als migrationsfeindlich ausgelegt. Die Definition ist dabei so weit gefasst, dass sich letztlich beinahe jede kritische Äußerung über Migration, kulturelle Veränderungen oder Ausländerkriminalität als Ausdruck eines „ethnopluralistischen Weltbildes“ deuten lässt. Selbst für sich genommen harmlose Aussagen können auf diese Weise zum vermeintlichen Beleg für Rechtsextremismus umgedeutet werden. Wie Folgendes:

Wer solche Postings als verfassungsfeindlich auslegt, sagt sich auch: Die Partei hat immer Recht.
Dazu die Behörde: „Gemäß Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist u. a. ‚Deutscher‘, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Anhand der o. g. Beiträge in sozialen Medien zeigt sich sehr deutlich, dass der Bewerber Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit nicht automatisch als ‚Deutsche‘ anerkennt.“
Martin Sichert war übrigens lange Zeit mit einer Jesidin verheiratet, für deren Volksgruppe er sich darüber hinaus stark eingesetzt hat. Aber das spielt offenkundig keine Rolle für Leute, die Gutachten schreiben, deren Ergebnis immer schon feststand – und deshalb so klingen:

Eine Gesinnung „kann vermutet werden“ – und deshalb lässt man Sichert nicht zur Wahl zu.
III. Das fatale Comeback politischer Repression
Das Prinzip sollte inzwischen klar sein: Harmlose Äußerungen werden im Lichte linker Theoriegebilde auf willkürliche Weise negativ ausgelegt. Ebenso wird mit dem AfD-Politiker Stephan Bothe verfahren. Aus dem NIUS vorliegenden Votum sei nur ein Beispiel angeführt.

Auch Stephan Bothe werden DDR-Analogien zur Last gelegt.
Auch in diesem Fall kommt das niedersächsische Innenministerium unter Einbeziehung des Verfassungsschutzes zu dem Schluss, dass der Kandidat Stephan Bothe nicht zur Landratswahl im Landkreis Lüneburg zugelassen werden sollte. Die noch ausstehende Entscheidung des Wahlausschusses dürfte damit bereits feststehen.
Die Worte, für die Bothe vom Wahlzettel getilgt werden soll, lauten: „Was mit dem Ende der DDR ein für alle Mal überwunden schien, nämlich die Unterdrückung und Repression der politischen Opposition mit dem Ziel der Vernichtung bzw. Verhinderung derselben, erlebt (…) ein fatales Comeback.“ Spätestens Niedersachsen beweist, dass die totalitäre Gefahr tatsächlich zurück ist.
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