Weimer fördert Solidaritäts-Abend für RAF-Terroristen: Auch ein verurteilter RAF-Doppelmörder war geladen im Buchladen „Bibabuze“
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RedaktionDer Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis 2025 nimmt kein Ende. Nach Recherchen, die in der Jungen Freiheit veröffentlicht wurden und auf den AfD-Abgeordneten Götz Frömming zurückgehen, steht ein weiterer prämierter Buchladen im Fokus: das Düsseldorfer Geschäft „BiBaBuZe“. Es wird trotz einschlägiger politischer Aktivitäten mit dem von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vergebenen Steuergeldpreis ausgezeichnet.
Konkret geht es um eine Veranstaltung vom 30. November 2025. Der Buchladen organisierte eine Podiumsdiskussion in Kooperation mit der „Roten Hilfe“, einer Rechtshilfeorganisation für Angehörige des linken und linksextremistischen Spektrums. Thema war das Verfahren gegen die in Untersuchungshaft sitzende RAF-Terroristin Daniela Klette.
Geladen: der ehemalige RAF-Terrorist Lutz Taufer
Besonders brisant: Als Teilnehmer war auch der frühere RAF-Terrorist Lutz Taufer geladen. Taufer war wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Damit fand in einem staatlich ausgezeichneten Buchladen eine Veranstaltung statt, die faktisch als Solidaritätsplattform für eine mutmaßliche Terroristin diente – unter Beteiligung eines verurteilten Doppelmörders.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Darstellung der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), die zur Veranstaltung schreibt: „Lutz Taufer war Teil des RAF-Kommandos Holger Meins und saß zwanzig Jahre im Gefängnis. Nach seiner Entlassung machte er ein Jahrzehnt Basisarbeit in den Favelas von Rio de Janeiro und veröffentlichte 2017 eine Autobiographie.“

Je zweimal lebenslange Freiheitsstrafen für die Anarchisten im Düsseldorfer Stockholm Prozess: Rechts der Angeklagte Karl-Heinz Dellwo und links (mit Bart) den Wagen besteigend Lutz Manfred Taufer vor der Urteilsverkündung am 20. Juli 1977 in Düsseldorf. Westdeutsche Terroristen hatten am 24. April 1975 die Deutsche Botschaft in Stockholm überfallen, den Militärattaché Andreas von Mirbach erschossen und 12 Botschaftsangehörige als Geiseln genommen.
Verfassungsschutzrelevante Buchhandlung?
Trotz dieser Vorgänge sieht das Kulturstaatsministerium offenbar keinen Anlass zum Eingreifen. Weimer erklärte im Kulturausschuss, es gebe keine weiteren Fälle, in denen ein Prüfverfahren eingeleitet worden sei. Entsprechende Erkenntnisse lägen nicht vor – zudem werde man auch nicht aktiv.
Diese Haltung wirft Fragen auf. Parallel hatte das Ministerium drei andere Buchhandlungen vom Preis ausgeschlossen – wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“. Dass ein Solidaritätsabend für eine RAF-Terroristin darunter fällt, liegt eigentlich nahe.
Zusätzliche Brisanz erhält der Fall durch eine Antwort aus dem Bundesinnenministerium. Auf eine Anfrage zu mehreren ausgezeichneten Buchhandlungen erklärte Staatssekretär Christoph de Vries, man könne „aus Gründen des Staatswohls“ keine Auskunft geben. Er betonte zudem, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz zu den Buchläden „bislang keine öffentliche Stellungnahme abgegeben“ habe. Gerade die Einschränkung auf „bislang“ und „öffentlich“ lässt aufhorchen.
Zugleich heißt es, durch eine offene Auskunft könnten betroffene Akteure „Abwehrstrategien entwickeln“ und damit die Arbeit der Sicherheitsbehörden erschweren. Wörtlich: „Durch eine offene Auskunft über den aktuellen Wissensstand könnten die betroffenen Akteure Abwehrstrategien entwickeln und dadurch die Erkenntnisgewinnung des BfV erschweren oder in Einzelfällen unmöglich machen“, so de Vries. Die Antwort verstärkt den Eindruck, dass hier eine möglicherweise verfassungsschutzrelevante Buchhandlung staatlich prämiert wird.

Der AfD-Abgeordnete Götz Frömming hat die Vorgänge rund um den Buchladen „BiBaBuZe“ und dessen RAF-Bezug recherchiert.
Forderung nach Konsequenzen
Frömming fordert, betroffene Buchhandlungen nicht länger staatlich zu fördern. Wenn bereits die Beantwortung parlamentarischer Fragen als sicherheitsrelevant eingestuft werde, stelle sich die Frage, „was diese Buchhandlungen Gefährliches treiben“.
Der Fall „BiBaBuZe“ verdeutlicht damit ein grundlegendes Problem: Während einzelne Läden ausgeschlossen werden, bleiben andere trotz einschlägiger Kontakte und Veranstaltungen unbehelligt – und erhalten weiterhin staatliche Förderung.
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