Erstmals mehr als eine Million Menschen mit mindestens einem abgelehnten Asylantrag in Deutschland
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In Deutschland leben erstmals mehr als eine Million Menschen, deren Asylantrag mindestens einmal abgelehnt wurde. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer hervor.
Demnach waren zum Stichtag 30. April 2026 im Ausländerzentralregister (AZR) 1.030.864 Personen erfasst, deren Asylantrag mindestens einmal abgelehnt worden ist. Noch ein halbes Jahr zuvor hatte die Bundesregierung zum Stichtag 31. Oktober 2025 insgesamt 934.553 in Deutschland lebende Personen mit einem abgelehnten Asylantrag ausgewiesen, im Sommer 2023 waren es 896.065.
Damit ist die Zahl binnen sechs Monaten um rund 96.300 Personen beziehungsweise gut zehn Prozent gestiegen (gegenüber Sommer 2023 um 134.799 Personen beziehungsweise 15 Prozent) und hat nun erstmals die Millionengrenze überschritten.
Fast 2,4 Millionen Ausländer mit Schutzstatus in Deutschland
Aus einer weiteren Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Anfrage Springers geht hervor, dass sich zum 31. Oktober 2025 insgesamt 2.386.267 Ausländer mit einem Schutzstatus in Deutschland aufhielten. Darunter waren 43.203 Asylberechtigte nach Artikel 16a Grundgesetz, 696.985 anerkannte Flüchtlinge, 420.358 Menschen mit subsidiärem Schutz, 161.745 Personen mit einem Abschiebungsverbot sowie 1.063.976 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz, wobei es sich hier fast ausschließlich um Ukrainer handelt.

Flüchtlingsunterkunft in Kamp-Lintfort in Nordrhein-Westfalen
Die nun überschrittene Millionengrenze ist nicht damit gleichzusetzen, dass mehr als eine Million Menschen offiziell ausreisepflichtig oder rechtlich illegal in Deutschland sind. Nach jüngsten Angaben der Bundesregierung waren zum 31. März 2026 insgesamt 237.588 Personen ausreisepflichtig. Davon verfügten 198.220 über eine Duldung, das heißt, dass ihre Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen vorübergehend ausgesetzt wurde.
„Das ist kein Humanismus, sondern staatlicher Kontrollverlust“
Die Bundesregierung weist gegenüber Springer darauf hin, dass eine einmal im Ausländerzentralregister gespeicherte Asylablehnung in der Regel nicht gelöscht wird. Eine frühere Asylablehnung allein lasse daher keine Rückschlüsse auf den aktuellen Aufenthaltsstatus oder eine bestehende Ausreisepflicht zu.

René Springer (AfD)
René Springer sieht die Entwicklung als Beleg für grundlegende Probleme der deutschen Migrationspolitik: „Diese Zahlen zeigen, dass der deutsche Staat die Kontrolle über sein Asylsystem verloren hat. Wenn abgelehnte Asylanträge folgenlos bleiben und stattdessen der Schutz zur Regel wird, ist das kein Humanismus, sondern staatlicher Kontrollverlust. Notwendig ist eine klare Kehrtwende: konsequente Abschiebungen und ein Ende der entgrenzten Migrationspolitik.“
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