Alle gegen die AfD? Rheinland-Pfalz will ein Exempel statuieren
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Soll die AfD ausgetrocknet werden? Im Bundestag versagt man der größten Oppositionspartei einen Platz im Präsidium. Sie darf keinen parlamentarischen Ausschuss leiten. Sie darf keinen stellvertretenden Vorsitzenden stellen. Die parteinahe Stiftung muss vermutlich bis zum Sankt-Nimmerleinstag auf Fördermittel warten.
Auch auf Landesebene werden die Reihen geschlossen. Der Landtag von Rheinland-Pfalz will ein Exempel statuieren. Ein Gesetz, das sich faktisch gegen die AfD richtet, stellt deren Mitarbeiter unter Verdacht. Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung soll AfD-Mitarbeiter auf Verfassungstreue testen. Die Debatte im Mainzer Landtag zeigt: Alle gegen einen ist kein kluges republikanisches Prinzip. Festspiele der Ausgrenzung haben in Demokratien nichts zu suchen.
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Eine neue „Zuverlässigkeitsüberprüfung“
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird kommen. Die regierenden Sozialdemokraten, Grünen und Liberalen wollen es ebenso wie die oppositionelle CDU. Sie gehen davon aus, von der für alle Parteien geltenden Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht negativ betroffen zu sein. Bald werden, wie es im Entwurf heißt, „verfassungsfeindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der staatlichen Finanzierung“ ausgeschlossen.
Was aber sind verfassungsfeindliche Mitarbeiter? Wer entscheidet? Worauf stützt er sich? Damit beginnen die Probleme der sogenannten demokratischen Fraktionen – und die Probleme einer sogenannten wehrhaften Demokratie, die zum Machtmittel der Etablierten werden kann.
Vorwurf Spionage
Die SPD stellt in Rheinland-Pfalz den Ministerpräsidenten, den Landtagspräsidenten und den Innenminister. Auf dreifacher Machtbasis kann ihr parlamentarischer Geschäftsführer argumentieren. Er heißt Martin Haller und wäre fast evangelischer Pfarrer geworden. Nun predigt er im Landtag. Haller wirft der AfD Spionage für oder Unterwanderung durch ausländische Kräfte vor, „sei es für die Russen oder sonst jemanden“.
Rheinland-Pfalz wird von einer „Ampel“ regiert. Die Christdemokraten tragen den Antrag mit. Das bekräftigt für die Partei Helmut Kohls deren Parlamentarischer Geschäftsführer, Marcus Klein.
Mit dem Segen der CDU soll der sozialdemokratische Landtagspräsident über die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter im Parlament entscheiden. Senkt er den Daumen, fallen die Gelder weg. Zentrale Bedeutung kommt bei der „Abwägung“ dem Landesverfassungsschutz zu. Nur dieser habe „Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Aktivitäten im Gefahrenvorfeld“.
Ist der Inlandsgeheimdienst stets neutral?
Der Verfassungsschutz tritt im Bund und in vielen Ländern aber wie ein aktivistischer Kämpfer „gegen Rechts“ auf. Ist er wirklich ein unbescholtener Vorfeldexperte? Zumal er dem Innenministerium und damit einem weiteren SPD-Politiker untersteht. Die Grünen – wen wundert’s – freuen sich.
Unsere Demokratie: das kennen wir. Der grüne Parlamentarier Carl-Bernhard von Heusinger vereinnahmt nun auch „unsere Institutionen“. Als wäre das Parlament einigen Parteien treuhänderisch übergeben, anderen nicht. Wieder zeigt sich das Dilemma der Adjektiv-Demokratie: Wo es demokratisch zugeht, braucht es nur die Demokratie, nicht unsere und auch nicht die wehrhafte Demokratie.
Die AfD kontert: Mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung werde dem Missbrauch die Tür geöffnet. Es handele sich um „Gesinnungsterror“. Damian Lohr stand mit seiner Mahnung allein.
Der Staat sollte mit dem Geld seiner Bürger keine verfassungsfeindlichen Aktivitäten unterstützen. Das ist sonnenklar. Die Konzentration der parlamentarischen Macht in ausgewählten Händen aber ist nicht der Sinn der Demokratie. Und schon gar nicht ist es ein Zusammenwirken von Regierung und Opposition zur Einhegung des Wettbewerbs.
Souverän sind jene Demokraten, die ihren Machtverlust nicht fürchten.
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Alexander Kissler
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