Der große Bluff des „Entlastungskabinetts“
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Andreas MoringDas selbst ernannte „Entlastungskabinett“ feiert sich für Bürokratieabbau. Doch es sind fast alles nur Ankündigungen und die beschlossenen Maßnahmen regeln nur absolute Nischenprobleme. Das wird sich wohl auch nicht ändern. Denn die Ministerien können sich selber aussuchen, wo sie „entlasten“ wollen. Auch die angekündigten Milliarden-Summen der Entlastung sind eher Wünsche als Vorgaben. Denn weniger Plaketten für Schornsteinfeger oder Aufhebung von Gesetzen, die schon lange nicht mehr gelten, werden unsere Wirtschaft nicht befreien.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein Entbürokratisierungspaket verabschiedet. Acht Sofortmaßnahmen sollen über 100 Millionen Euro Entlastung bringen, 50 weitere Eckpunkte folgen. Doch Wirtschaftsverbände und der Normenkontrollrat kritisieren das Volumen als zu gering und vermissen den großen Wurf. Das Kabinett beschloss unter der Überschrift „Entlastungskabinett“ acht Gesetzentwürfe aus verschiedenen Ministerien, die unmittelbar umgesetzt werden sollen. Diese Sofortmaßnahmen bringen laut Regierung eine Entlastung von mindestens 100 Millionen Euro. Konkret geht es um die Vereinfachung der Gewerbeordnung, die Aufhebung von Berichtspflichten, die Digitalisierung von Grundstückskaufverträgen und der Zwangsvollstreckung sowie steuerliche Vereinfachungen. Darunter fallen etwa digitale Parkplatzüberwachung, digitale Abwicklung von Hauskäufen und der Wegfall des Heizungslabels.
Zusätzlich vereinbarte das Kabinett gut 50 Eckpunkte für weitere Gesetzesvorhaben, die in den kommenden Monaten folgen sollen. Hier erwartet die Regierung größere Entlastungen. Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) sagte dem Handelsblatt, er rechne mit mehreren Milliarden Euro Entlastung: „Wenn es am Ende fünf Milliarden werden, bin ich zufrieden.“ Wildberger sprach von einem „Ergebnis, wie Deutschland es seit vielen Jahren nicht erlebt hat“. Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) betonte in der FAZ, man wolle „unnötige Prüf-, Melde- und Anzeigenpflichten streichen“, ohne Abstriche bei Verbraucher- und Anlegerschutz zu machen. Die 50 Eckpunkte umfassen unter anderem: Kleine Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern können künftig auf Sicherheitsbeauftragte verzichten, der Druckluftbeauftragte wird gestrichen, Schornsteinfeger werden bei grenzüberschreitenden Leistungen von Dokumentationspflichten entbunden. Beim Bauen soll auf Komfortstandards wie die Anzahl der Steckdosen verzichtet werden dürfen, um Bauvorhaben schneller und günstiger zu machen. Schlankere Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrswege sind vorgesehen, ebenso eine Anpassung des Bauvertragsrechts. Wohngeld soll zügiger bearbeitet und ausgezahlt werden. Am Flughafen soll die Digitalisierung Passagieren schnelleren Zugang zum Flieger ermöglichen. Der Einbürgerungstest soll am Computer statt mit Bleistift und Papier abgelegt werden können. Geplant ist eine zentrale Digital-Stelle, an der alle Anträge an Behörden eingereicht werden können.

Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) betonte, man wolle „unnötige Prüf-, Melde- und Anzeigenpflichten streichen“.
50 Eckpunkte, aber praktisch Null Wirkung
So durcheinander und unübersichtlich wie die genannten Maßnahmen oben aussehen, genauso sieht auch der gesamte Beschluss der Bundesregierung aus und die Ankündigungen, was noch kommen soll.
Es handelt sich um ein Sammelsurium von unterschiedlichsten Vorschlägen aus den verschiedenen Ministerien, die grundsätzlich erst mal nichts miteinander zu tun haben. Einige Vorschläge beziehen sich auf den Bau- und Wohnbereich, andere Vorschläge wollen die Beschaffungsprozesse in Ministerien verschlanken. Andere Vorschläge wiederum befassen sich mit Fragen von Registrierungen in Datenbanken und öffentlichen Dokumentationen. Zusätzlich gibt es unterschiedliche Vorschläge zum Gesundheitssektor oder auch im Wissenschaftsbereich, zur Aufhebung beispielsweise des Hochschulrahmen-Gesetzes, das schon seit rund 20 Jahren faktisch nicht mehr gilt. Oder es gibt wiederum andere Vorschläge zu angeblichen Vereinfachungen im Weinrecht oder in der Milchwirtschaft.
Ein roter Faden oder irgendein Zusammenhang ist in den Vorschlägen nicht zu erkennen. Das liegt daran, dass jedes Ministerium eigene Vorschläge einreichen konnte und sollte. Das haben sie auch brav gemacht. Eine Koordination oder eine Abstimmung hat es aber nicht gegeben. Deswegen versucht die Bundesregierung hier mit Zahlen zu blenden. Das selbst ernannte „Entlastungskabinett“ betont gerne und ausführlich, dass man mehr als 50 Eckpunkte beschlossen habe. 50 klingt gut. Es klingt auch nach viel. Aber es steckt nicht viel drin. Vor allen Dingen nicht viel Wirkung. Denn weniger Plaketten, die Schornsteinfeger aufkleben müssen, der schnellere Check-in bei Flugzeugen oder auch etwas weniger spezielle Vorschriften für den Anbau von Wein ergeben nun mal keine Booster-Wirkung für die gesamte Volkswirtschaft in Deutschland. Zudem sind es auch erstmal 50 Ankündigungen. Beschlossen ist davon noch nichts. Umgesetzt erst recht nicht.
Wirtschaft ist skeptisch
Politisch hält die Regierung aber weiter an ihrem größeren Ziel fest: Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25 Prozent sinken, was einer Summe von rund 16 Milliarden Euro entspricht. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte an, künftig regelmäßige Kabinettssitzungen zum Bürokratieabbau abzuhalten, „möglicherweise bis zu einmal im Quartal“. Möglicherweise … Zusätzlich will die Regierung auf weniger Bürokratie in Brüssel drängen. EU-Regeln sollen künftig weniger kompliziert und aufgebläht in Deutschland umgesetzt werden als bislang. Wie gut der Bürokratieabbau in der EU funktioniert, ist bestens bekannt …
Die Wirtschaft reagiert deswegen auch sehr skeptisch. Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Chemieverbands VCI, sagte zum Bürokratieabbau gegenüber der Tagesschau: „Jede Regierung kündigt ihn an, keine zieht ihn durch.“ Die Wirtschaft verliere deswegen die Geduld. „Der Bürokratieinfarkt ist nahe.“ Die Regulierungsflut aus Berlin und Brüssel sei für die Branche das Schlimmste am Standort, noch vor Energiepreisen und Steuern. Die Regierung müsse jetzt beweisen, dass sich wirklich etwas ändere. „Es reicht nicht, einzelne Verordnungen zu streichen, nötig ist ein Befreiungsschlag.“ Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin des Industrieverbands BDI, forderte in der Wirtschaftswoche: „Die Lage in der Industrie ist ernst, deshalb muss die Bundesregierung mit dem Bürokratieabbau jetzt in die konkrete Umsetzung kommen.“

Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Chemieverbands VCI, sagte zum geplanten Bürokratieabbau: „Jede Regierung kündigt ihn an, keine zieht ihn durch.“
Milliarden Euro an Entlastung? Davon ist man weit entfernt ...
Auch der Normenkontrollrat, das unabhängige Beratergremium der Bundesregierung, bleibt zurückhaltend. Lutz Goebel, Vorsitzender des Gremiums, bezifferte die zu erwartende Entlastung durch die acht Sofortmaßnahmen im Handelsblatt auf nur rund 100 Millionen Euro. „Im Vergleich zu anderen Kabinettssitzungen dieser Legislaturperiode ist dies eher ein durchschnittliches Ergebnis.“ Die geringe Wirkung liege daran, dass nicht alle Ressorts ausreichend zugeliefert hätten, teils mit Verweis auf bereits beschlossene Maßnahmen aus früheren Kabinettssitzungen oder auf Initiativen, die noch in Vorbereitung seien.
Und das lässt schon erahnen, wie die Arbeit des Entlastungskabinetts weitergehen wird. Sehr schleppend und weiter im Klein-Klein. Denn die einzelnen Ministerien haben natürlich kein Interesse daran, irgendwelche Befugnisse und Kontrollrechte abzugeben. Damit würden Sie sich selber infrage stellen. Und das Digital-Ministerium von Minister Wildberger ist ein Ministerium ohne Macht. Denn es ist ganz neu, hat noch nicht mal genug Personal und ist nicht mit den anderen Ministerien vernetzt und verbandelt. Negativ ausgedrückt könnte man auch sagen: nicht verfilzt.
Insofern werden wir in der Zukunft erleben, dass beispielsweise folgende geplante Änderungen groß als Entbürokratisierung gefeiert werden, bei denen wir uns fragen, ob das wirklich unser Land voranbringt. Zum Beispiel, dass Vermieter die Betriebskostenabrechnung künftig auch per Mail verschicken dürfen. Oder dass Wirtschaftsstatistiken auf Überfüllung überprüft werden sollen. Oder dass gerichtliche Schriftstücke aus anderen EU-Mitgliedstaaten möglicherweise und manchmal auch elektronisch zugestellt werden können. Oder dass es weniger gesetzliche Pflichtablieferungen von Büchern bei der Deutschen Nationalbibliothek geben soll.
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