Neues Horror-Gesetz: Bundesregierung plant Durchsuchungshammer gegen Redaktionen
Ein Beitrag von
Pauline VossDie Bundesregierung plant ein neues Gesetz, das Durchsuchungen von Tech-Konzernen und journalistischen Redaktionen sowie Beschlagnahmen ermöglichen soll, und dies teilweise ohne richterlichen Beschluss. Der Gesetzesentwurf, den das Kabinett am 17. Dezember verabschiedete, wird von Experten gegenüber NIUS als verfassungswidriger Eingriff in Grundrechte bewertet sowie als gezielter Angriff auf die Meinungsfreiheit.
Konkret geht es um das sogenannte Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz, kurz PWTG, das aus dem Haus von Digitalminister Karsten Wildberger stammt. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung eine EU-Verordnung in nationales Recht überführen, die reguliert, wie im Netz politische Werbung verbreitet werden darf. Sollte das Gesetz von der Bundesregierung beschlossen werden, könnte es unmittelbare Auswirkungen auf die Räumlichkeiten von US-Tech-Unternehmen in Deutschland haben. Ihnen drohen Durchsuchungen sowie Beschlagnahmen von Unterlagen, sollten sie Informationen nicht exakt nach den Vorschriften der EU übermitteln. Deutschland baut damit den Zensur-Komplex weiter aus, während die USA unter Präsident Donald Trump soeben erst einen Einreisestopp gegen die Chefinnen der Organisation HateAid erlassen und damit einen zentralen Akteur des deutschen Zensur-Komplexes ins Visier genommen haben. Der transatlantische Konflikt könnte sich durch das neue Gesetz also weiter anheizen.
Eine zentrale Rolle innerhalb der neuen Gesetzgebung nimmt die Bundesnetzagentur ein, die bereits durch den Digital Services Act (DSA) zur Zensur-Behörde aufgestiegen ist und vom Grünen-Politiker Klaus Müller geleitet wird, dem ehemaligen Umweltminister von Schleswig-Holstein und engen Vertrauten des Ex-Vizekanzlers Robert Habeck (Grüne). Die Bundesnetzagentur soll, ebenso wie die Bundesbeauftragte für Datenschutz, durch das geplante Gesetz weitreichende Kompetenzen erhalten, die sonst hauptsächlich Kriminalbehörden vorbehalten sind.

Er leitet die Bundesnetzagentur: Klaus Müller.
Zensur-Effekt
Hintergrund ist die EU-Verordnung TTPA („Transparency and Targeting of Political Advertising“), die Kritiker als neues Instrument der EU zur Zensur regierungskritischer Medien und Parteien werten. Die Verordnung soll vorgeblich mehr Transparenz bei politischer Werbung schaffen, tatsächlich aber sind die Vorschriften so kompliziert, die Anforderungen an den Datenschutz so umfangreich, dass die großen Tech-Konzerne wie Meta und Google sich entschieden haben, gar keine politische Werbung mehr zu schalten. Denn die Drohung der EU ist imposant: Bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes müssen Tech-Konzerne zahlen, wenn die EU einen Verstoß gegen ihre Regeln festgestellt haben will.
Das ist nicht nur deshalb ein Problem, weil politische Werbung einen wichtigen Bestandteil der demokratischen Willensbildung darstellt. Die unklare Definition von „politischer Werbung“ führt zudem zu einem Zensur-Effekt, da die großen Plattformen die Inhalte anhand von Schlagwörtern filtern und dabei immer wieder journalistische Inhalte fälschlicherweise als Werbung identifizieren – und ihre Bewerbung sperren. So wird NIUS auf YouTube regelmäßig die Bewerbung journalistischer Beiträge wegen vermeintlicher Wahlwerbung verwehrt, beispielsweise bei den Videos „Die EU will Deutschland den Bau von Gaskraftwerken verbieten“ oder „Enthüllt: Die geheimen Gehälter der ARD-Bosse“.
Der TTPA der EU schränkt also die freie Meinungsbildung massiv ein. Die Bundesregierung geht nun mit ihrem Gesetzesentwurf über die Brüsseler Verordnung noch hinaus.
Durchsuchungen – auch ohne Richter
So ermöglicht das Gesetz der Bundesregierung Durchsuchungen bei Anbietern politischer Werbung, wie etwa Online-Plattformen, aber auch Medienhäusern: Falls diese nicht die erforderlichen Unterlagen vorlegen, können die Räumlichkeiten laut dem Gesetz auf Anordnung der Bundesnetzagentur durchsucht werden. Und das in bestimmten Fällen sogar ohne Gerichtsbeschluss: „Bei Gefahr im Verzug dürfen die Personen, die die Nachprüfung auf Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde durchführen, während der Geschäftszeit die erforderlichen Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung vornehmen.“ Im Gesetz der Regierung heißt es dazu wörtlich: „Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.“

Auszug aus dem Entwurf.
Grundsätzlich müssen derartige Grundrechtseingriffe stets angemessen und verhältnismäßig sein – was in diesem Fall höchst zweifelhaft ist. Der Staatsrechtler Volker-Boehme Neßler sagt dazu gegenüber NIUS: „Hausdurchsuchungen sind eines der schärfsten Schwerter der Ermittlungsbehörden, stärker kann der Staat kaum in Grundrechte eingreifen. Laut dem Gesetzentwurf jedoch sollen Durchsuchungen nicht durch Ermittlungsbehörden, sondern im Auftrag der Bundesnetzagentur bzw. des Beauftragten für Datenschutz durchgeführt werden. Das halte ich für eine völlig unverhältnismäßige Ausweitung von staatlichen Ermittlungskompetenzen. Immerhin geht es hier um das extrem wichtige Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.“
Hinzu kommt, dass das Gesetz weitere Grundrechte wie den Demokratie-Grundsatz und die Parteienfreiheit tangiert. Boehme-Neßler kritisiert: „Indem der Staat beginnt, die politische Kommunikation zu überwachen, zu prüfen und zu bewerten, wird der freie Diskurs in der Demokratie und der freie Wettbewerb der Parteien eingeschränkt.“
Auch der Jurist Joachim Steinhöfel sagt: „Wann soll überhaupt bei einer Plattform ‚Gefahr im Verzug‘ bestehen, die eine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss zulässig macht? Bürokraten erlassen eine Anordnung, Richter werden ausgehebelt, Grundrechte zur Verfügungsmasse von Machtinteressen.“

Ein Gebäude von Google in München. Unternehmen wie Google könnten bald noch stärker ins Visier der Bundesnetzagentur geraten.
Instrument zur Einschüchterung
Sollten Plattformen wie Google, Meta oder X aus Sicht der Bundesnetzagentur zu bestimmten Werbeanzeigen keine hinreichenden Informationen vorlegen, könnten die Büroräume der Unternehmen in Deutschland also durch von der Bundesnetzagentur beauftragte Prüfer durchsucht werden. Dass dies keine bloße Drohkulisse ist, zeigt das Vorgehen der EU gegen die aus ihrer Sicht politisch unliebsame Plattform X. Seit der US-Unternehmer und Trump-Unterstützer Elon Musk diese übernommen und die jahrelange politische Zensur auf der Plattform abgeschafft hat, ist X ins Fadenkreuz der EU geraten und wurde erst kürzlich unter fadenscheinigen Begründungen mit einer Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro belegt.
Steinhöfel setzt das Vorgehen der Gesetzgeber in einen größeren Kontext: „Die EU und die Bundesregierung greifen damit in Artikel 5, die Meinungsfreiheit ein. Denn durch die Verordnung wird politische Werbung faktisch unmöglich. Die Bußgelder sind so hoch, die Regelungen so unklar, der bürokratische Aufwand so enorm, dass selbst die großen Tech-Giganten die Bewerbung politischer Inhalte nicht mehr zulassen. Politische und mediale Konkurrenz werden auf diese Weise behindert. Und genau das ist der Plan.“
Auch der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfang Kubicki warnt gegenüber NIUS vor dem Gesetzesentwurf: „An der Schraube, die Meinungsfreiheit einzugrenzen, wird weiter gedreht. Die Regierung setzt auch mit diesem Gesetz auf staatliche Verfolgung als Mittel im Meinungskampf.“ Er teilt zunehmend die Sorge des US-Vizepräsidenten JD Vance, der bei der Münchner Sicherheitskonferenz im vergangenen Jahr den europäischen Regierungen vorgeworfen hatte, die freie Rede anzugreifen. Kubicki erklärt: „Mit jeder weiteren exekutiven Maßnahme wird die Meinungsfreiheit im digitalen Raum weiter eingeschränkt. Die Demokratie in Deutschland unterscheidet sich damit immer weniger von autokratischen Systemen.“
Kubicki wertet den Gesetzesentwurf als Instrument zur Einschüchterung. „Sowohl die EU als auch die Bundesregierung arbeiten mit unbestimmten Rechtsbegriffen. Der Begriff der ‚politischen Werbung‘ ist weit gefasst und eröffnet dadurch die Möglichkeit, unliebsame Meinungen juristisch zu verfolgen.“ Selbst wenn Tech-Plattformen, Medienhäuser oder Parteien schlussendlich nicht verurteilt würden, so hätten bereits Ermittlungsverfahren – insbesondere, wenn diese vor Wahlen stattfänden – einen Strafcharakter, weil die Ermittlungen öffentlich werden würden. Kubicki fürchtet: „Das Gesetz könnte dazu führen, dass in vorauseilenden Gehorsam alles vermieden wird, was als ‚politische Werbung‘ betrachtet werden könnte, und so die Vielfalt der geäußerten Meinungen zurückgeht.“
Medien unter Druck
Von den Durchsuchungen im neuen Gesetz der Bundesregierung könnten auch Medien betroffen sein. Und das gleich doppelt: Einerseits als Anbieter für politische Werbung, indem sie ihre Werbefläche zur Verfügung stellen. In der TTPA-Verordnung der EU heißt es dazu: „Bestimmte Anbieter politischer Werbedienstleistungen strahlen politische Werbung aus, machen sie über eine Schnittstelle zugänglich oder stellen sie der Öffentlichkeit auf andere Weise zur Verfügung und sind aufgrund dieser Rolle in der Lage, dafür zu sorgen, dass dies im Einklang mit dieser Verordnung geschieht und dabei ein hohes Maß an Transparenz sichergestellt wird.“
Wenn etwa in der Print-Ausgabe der „Zeit“ oder der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ eine beliebige Werbung abgedruckt wäre, in der das politische Tagesgeschehen aufgegriffen wird, wenn bei „Spiegel Online“ oder auch bei NIUS eine solche Anzeige erscheinen würde, dann könnte die Bundesnetzagentur zu dem Schluss kommen, dass es sich dabei um eine politische Anzeige handelt, zu der nicht genügend Informationen übermittelt wurden – und eine Durchsuchung der Redaktionsräume initiieren.

Das Redaktionsgebäude der „Zeit“ – die Bundesnetzagentur hat nach dem Willen der Bundesregierung bald das Recht, hier Durchsuchungen anzuordnen.
Andererseits könnten die Medienhäuser als sogenannte „Sponsoren“ unter das Gesetz fallen, also als Käufer von Werbefläche. Zum Beispiel dann, wenn ein Medium eigene Inhalte auf sozialen Netzwerken bewirbt, also Geld dafür bezahlt, dass die eigenen Beiträge oder Videos ausgespielt werden. Auch die Sponsoren werden verpflichtet, bestimmte Informationen an die Bundesnetzagentur zu liefern. Sollten sie diese nicht vollständig bereitstellen, könnten auch hier Durchsuchungen drohen.
Das Gesetz lässt allerdings Interpretationsspielraum, ob auch Sponsoren von den Durchsuchungen betroffen sind. Sollte dies der Fall sein, dann würde dies auch Parteien einschließen, da sie ebenfalls Werbeflächen kaufen. Auch ihre Räumlichkeiten könnten durchsucht werden.
Es drohen Beschlagnahmen
Das Gesetz definiert darüber hinaus Regeln für die Beschlagnahme: „Die nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 zuständige Koordinierungsstelle für digitale Dienste (also die entsprechende Abteilung der Bundesnetzagentur, Anm. d. Red.) kann Gegenstände, die als Beweismittel für die Ermittlung von Bedeutung sein können, beschlagnahmen. Die Beschlagnahme ist den davon Betroffenen unverzüglich bekannt zu geben.“ Eine richterliche Anordnung ist im Voraus nicht nötig. Erst im Nachhinein soll diese eingeholt werden, und dies auch nur unter bestimmten Bedingungen: „Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste hat innerhalb von drei Tagen die gerichtliche Bestätigung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Beschlagnahme stattgefunden hat, zu beantragen, wenn bei der Beschlagnahme 1. weder der davon Betroffene noch ein erwachsener Angehöriger des Betroffenen anwesend war oder 2. der Betroffene und im Fall seiner Abwesenheit ein erwachsener Angehöriger des Betroffenen gegen die Beschlagnahme ausdrücklich Widerspruch erhoben hat.“ Zudem kann der Betroffene von sich aus eine gerichtliche Entscheidung beantragen.

Der Passus zu den Beschlagnahmen.
Staatsrechtler Boehme Neßler erkennt in diesem Paragrafen einen Verstoß gegen Grundrechte: „Solche Beschlagnahmen ohne richterlichen Beschluss stellen einen krassen Eingriff in die Grundrechte dar. Im Rechtsstaat gilt der eherne Grundsatz: Beschlagnahmen nur auf richterliche Anordnung. Enge Ausnahme: Gefahr im Verzug. Dass der richterliche Beschluss nach dem Gesetzesentwurf nicht zwingend eingeholt werden muss, ist klar verfassungswidrig und verstößt unter anderem gegen das Rechtsstaatsprinzip und die von der Verfassung geschützten Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung sowie auf Eigentum.“
Besonders brisant wird der Passus dadurch, dass die Beschlagnahmen auch bei Medien stattfinden können. Diese sind rechtlich eigentlich besonders gut vor Beschlagnahmen geschützt, damit sie den Quellenschutz garantieren können. Muss eine Quelle damit rechnen, dass ihre sensiblen Daten bei der Polizei landen, dann kann sie dies in Gefahr bringen – und die Arbeit von Journalisten auf Dauer erheblich einschränken. „Wenn Medienhäuser durchsucht werden sollen, liegt die verfassungsrechtliche Schwelle deutlich höher“, erklärt Boehme-Neßler.
Die Strafprozessordnung schützt Redaktionsräume darum ganz besonders, etwa in Paragraf 98 (Verfahren bei der Beschlagnahme): „Die Beschlagnahme nach Paragraf 97 Abs. 5 Satz 2 in den Räumen einer Redaktion, eines Verlages, einer Druckerei oder einer Rundfunkanstalt darf nur durch das Gericht angeordnet werden.“ Doch der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine ebensolche Anordnung durch das Gericht gerade nicht vor. Boehme-Neßler sagt dazu: „Aus meiner Sicht lässt sich das mit Art. 5 des Grundgesetzes, der Presse- und Medienfreiheit, nicht vereinbaren.“

Redaktionen wie etwa der „Spiegel“ genießen besonderen Schutz.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung interpretiert dabei die EU-Verordnung besonders offensiv. In Artikel 22 der EU-Verordnung heißt es, die nationalen Behörden hätten die Befugnis, „in allen Räumlichkeiten, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen zu Zwecken ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit nutzen, Nachprüfungen durchzuführen oder eine Justizbehörde um die Anordnung solcher Nachprüfungen zu ersuchen, (…) um auf gleich welchen Speichermedien enthaltene Informationen zu untersuchen, sicherzustellen oder Kopien oder Auszüge davon anzufertigen oder zu erhalten.“ Die EU verweist also bei Beschlagnahmen auf die Justizbehörden.
Für Joachim Steinhöfel sind die neuerlichen Bestrebungen von EU und Bundesregierung Teil einer grundsätzlichen Verschiebung: „Früher waren es die Plattformen, die die Meinungsfreiheit bedrohten, indem sie Zensur ausübten. Seit dem Machtwechsel in den USA im vergangenen Jahr hat sich das geändert und es wird nur noch selten in die Meinungsfreiheit eingegriffen. Hauptgegner dieses Grundrechts sind jetzt der deutsche und europäische Gesetzgeber, die mit verfassungswidrigen Regelungen die freie Rede in Europa, aber auch extraterritorial beschneiden.“
Digitalministerium: Gesetzentwurf orientiert sich „am gängigen Recht“
NIUS wollte vom zuständigen Digitalministerium wissen, wie es die verfassungsrechtlichen Bedenken bewertet. Das Ministerium antwortete, indem es zahlreiche Paragrafen zitierte. Darüber hinaus orientiere sich der Paragraf zu den Durchsuchungen „am gängigen Recht der Wirtschaftsregulierung. So besteht beispielsweise auch im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Telekommunikationsgesetz, Digitale-Dienste-Gesetz und Bundesdatenschutzgesetz die Möglichkeit für Behörden, ohne richterliche Anordnung Durchsuchungen durchzuführen.“ Faktisch trifft dies zu, allerdings betrifft der aktuelle Gesetzentwurf zur politischen Werbung den hochsensiblen Bereich der Meinungsfreiheit – im Gegensatz etwa zum Wettbewerbsrecht.
Neben Minister Wildberger ist mit dem parlamentarischen Staatssekretär Philipp Amthor ein prominenter CDU-Mann für das Gesetz zuständig. Seine Rolle wirft Fragen auf, schließlich hob Amthor noch 2021 in einer Rede im Bundestag die Bedeutung politischer Werbung hervor: „Politische Werbung ist ein elementarer Bestandteil politischer Willensbildung. Sie steht in einem direkten Zusammenhang mit demokratischer Legitimation und sie ist aktives Mitgestalten am politischen Willensbildungsprozess.“ Damals diskutierte das Parlament die Frage, wie Bürger gegen unerwünschte Einwürfe in den Briefkasten geschützt werden sollen.

Philipp Amthor im Bundestag.
Mittlerweile geht es bei politischer Werbung vor allem um die Macht des Internets – und neuer Medien, die an der Diskurshoheit von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und sogenannten Leitmedien rütteln. Die EU hat die Bekämpfung vermeintlicher Desinformation ganz oben auf die Agenda gesetzt, womit sie in der Realität allerdings vor allem auf abweichende Meinungen abzielt. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat das linke Wording der „Desinformation“ immer wieder aufgegriffen. So lässt sich erklären, dass die Regierung ihren Gesetzentwurf in der letzten Kabinettssitzung des Jahres verabschiedete und wohl darauf setzte, dass die drakonischen Maßnahmen darin unbemerkt blieben. Amthor ließ eine NIUS-Anfrage, wie sein Sinneswandel zustande kommt, unbeantwortet.
Auch die Macht des Chefs der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, wächst durch das geplante Gesetz. Kubicki sieht die Rolle des grünen Behördenchefs kritisch: „Es ist ein großes Problem, dass Personen, die aktiv in der Politik tätig waren, Leiter von Behörden werden und dadurch enorme Befugnisse erhalten, die sich im Fall von Klaus Müller unmittelbar auf die freie Rede auswirken. Hier droht eine Politisierung staatlichen Handelns.“
Boehme-Neßler kritisiert den Gesetzesentwurf, aber auch das Ansinnen der EU-Verordnung ganz grundsätzlich: „Der Gesetzesentwurf zeugt von einem autoritären und undemokratischen Ansatz, politische Debatten durch den Staat zu kontrollieren und zu regulieren. In der Demokratie werden Manipulationen und ‚Fakenews‘ durch die freie Diskussion mutiger Staatsbürger enttarnt. Nicht durch einen Staat, der überwacht und einschüchtert.“
Lesen Sie auch: Das große Zensur-Dossier: Wie HateAid gegen die Meinungsfreiheit kämpft – und warum das brandgefährlich ist
Weitere Artikel zum Thema
Merz will Trump im September nach Rheinland-Pfalz einladen
Weimer fördert Solidaritäts-Abend für RAF-Terroristen: Auch ein verurteilter RAF-Doppelmörder war geladen im Buchladen „Bibabuze“
„Wir stellen das Programm grundsätzlich neu auf”: Familienministerium lässt Förderung von 200 NGOs auslaufen
CDU-Bürgermeister von Celle nimmt am Ditib-Fastenbrechen teil
Wahlrecht, Steuern, Sozialkassen: Wie Union und SPD versuchen, Reformen für sich zu nutzen
Boris Palmer zu CDU-AfD-Zusammenarbeit: „Ich rate nicht dazu“, aber man „sollte Alternativen argumentativ abwägen“
Hinter verschlossenen Türen: Regierung arbeitet an Steuererhöhungen und Reformen
Pauline Voss
Autor
Artikel teilen
Kommentare